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Anlage Unterhalt für im Ausland lebende Person

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    Anlage Unterhalt für im Ausland lebende Person

    Guten Tag, meine Mutter lebt in der Türkei und ich habe eine bestätigte Unterhaltserklärung. Ich habe Teile des Unterhalts per Überweisung geleistet und den Rest bei Heimfahrten bar abgegeben. Wie kann ich in Bar geleisteten Unterhalt anrechnen? Hierzu habe ich keine Nachweise. Kann ich dafür Zeile 22 in der Anlage Unterhalt verwenden?

    #2
    AW: Anlage Unterhalt für im Ausland lebende Person

    Das hat zwar jetzt nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber nach meiner Kenntnis werden Bargeldmitnahmen nur für Ehegatten und Kinder akzeptiert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Unterhalt für im Ausland lebende Person

      Ohne Nachweis keine steuerliche Anerkennung!

      Der Steuerpflichtige trägt nach den im Steuerrecht geltenden allgemeinen Beweisgrundsätzen für Steuerermäßigungen die objektive Beweislast (Feststellungslast). Bei Sachverhalten im Ausland müssen sich die Steuerpflichtigen in besonderem Maße um Aufklärung und Beschaffung geeigneter, in besonderen Fällen auch zusätzlicher Beweismittel bemühen (§ 90 Absatz 2 AO).
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Diese Frage ist ziemlich alt, aber eine ähnliche Situation gilt für mich im Moment immer noch.

        Einen Teil des Pflegegeldes habe ich persönlich an meine im Ausland lebenden Eltern weitergegeben. In diesem Fall sehe ich in der PDF-Ausgabe auch keine Informationen zu "Unterhalts" in mein Elster Berechnung. Falls das Finanzamt die Zahlungsnachweise nach Prüfung aller Dokumente genehmigt, würde es die vorhandene Berechnung entsprechend aktualisieren?

        Ich würde mich über Kommentare freuen.

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          #5
          Zitat von nilgunsonmez Beitrag anzeigen
          .....
          Einen Teil des Pflegegeldes habe ich persönlich an meine im Ausland lebenden Eltern weitergegeben. In diesem Fall sehe ich in der PDF-Ausgabe auch keine Informationen zu "Unterhalts" in mein Elster Berechnung.....
          .
          Hallo nilgunsomez,
          Pflegegeld ist ja auch kein Unterhalt.
          Pflegegeld erhält doch grundsätzlich derjenige, der einen festgestellten Pflegegrad hat und was derjenige damit macht ist seine Sache. In der Praxis ist es oft so, dass die gepflegte Person das dem Pflegenden zukommen lässt.
          Pflegegeld hat aber in der Steuererklärung nichts zu tun als Einnahme und man kann es auch nicht als Ausgabe absetzen. Wie willst du eigentlich in der Praxis deine Eltern pflegen, wenn diese im Ausland leben ?

          Tschüß

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            #6
            Hallo holzoge,
            Sie haben Recht, ich habe die falsche Terminologie für finanzielle Anlage Unterhalts. Meine Familie braucht keine körperliche Pflege, also spreche ich eigentlich von Unterhaltszahlungen, nicht von Pflegegeld. Und diese Informationen sind im abschließenden PDF-Bericht des Formulars nicht sichtbar.

            Vielen Dank

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