Wo trägt man folgende Pauschalbeträge ein?
16 € für Kontoführungsgebühren
120 € für Telekommunikation
110 € für Arbeitsmittel
Schon einmal vielen Dank für Eure Antwort!
Wo trägt man folgende Pauschalbeträge ein?
16 € für Kontoführungsgebühren
120 € für Telekommunikation
110 € für Arbeitsmittel
Schon einmal vielen Dank für Eure Antwort!
Ah, danke FIGUL! Dann also Arbeitsmittel in Zeile 41 und die anderen beiden in Zeile 42?
Wenn das alles ist und du sonst keine Werbungskosten hast, brauchst du das gar nicht eintragen. Denn 1000 € werden bei Arbeitnehmern "von Amts wegen" eh berücksichtigt (auch wenn man gar nix reinschreibt).
Vielen dank mhanft! Ich kann mir also diese 3 Einträge sparen. Die automatische (Mehr-)Berechnung der Steuererstattung ist hier trügerisch, da die 3 Beträge eh wieder abgezogen werden würden - richtig?
Die von dir genannten "Pauschalen" gibt es offiziell nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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In der Anlage Vorsorgeaufwand - Zeile 11 (ab 2016) muss bei Arbeitnehmern, Rentnern und Beamten mit JA geantwortet werden.
Bei den Werbungskosten gibt es keine Pauschalen außer den in § 9a EStG genannten.