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Unterhaltszahlung für bedürftige Person - Wo trage ich die als EMPFÄNGER ein?

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    Unterhaltszahlung für bedürftige Person - Wo trage ich die als EMPFÄNGER ein?

    Hallo,

    ich hatte regelmäßig monatliche Zahlungen erhalten von meiner Mutter, die diese als freiweillige Unterhaltszahlung für bedürftige Person bei der Steuer angegeben hat.

    Wo muss ich diese Unterhaltszahlung jetzt als Empfänger der Zahlung in Elster angeben?

    Danke im voraus!

    Grüße

    #2
    AW: Unterhaltszahlung für bedürftige Person - Wo trage ich die als EMPFÄNGER ein?

    Zitat von thovo Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich hatte regelmäßig monatliche Zahlungen erhalten von meiner Mutter, die diese als freiweillige Unterhaltszahlung für bedürftige Person bei der Steuer angegeben hat.

    Wo muss ich diese Unterhaltszahlung jetzt als Empfänger der Zahlung in Elster angeben?

    Danke im voraus!

    Grüße
    Hallo,

    nirgends.
    Die Zahlungen erklärt deine Mutter in IHRER Steuererklärung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Unterhaltszahlung für bedürftige Person - Wo trage ich die als EMPFÄNGER ein?

      Danke für die schnelle Antwort.

      Muss ich den Unterhalt nicht irgendwo als Einkünfte in meiner Steuererklärung (die ich machen muss) angeben?

      Gruß

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        #4
        AW: Unterhaltszahlung für bedürftige Person - Wo trage ich die als EMPFÄNGER ein?

        Nein, die Unterstützung durch einen Elternteil zählt nicht zu den Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes.

        Deine Mutter muss in ihrer Erklärung allerdings deine eigenen Einkünfte angeben, falls sie die Unterhaltszahlungen dort geltend macht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Unterhaltszahlung für bedürftige Person - Wo trage ich die als EMPFÄNGER ein?

          Vielen Dank an euch beide.

          Super Forum!!

          Einen schönen Tag!

          Kommentar


            #6
            AW: Unterhaltszahlung für bedürftige Person - Wo trage ich die als EMPFÄNGER ein?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Nein, die Unterstützung durch einen Elternteil zählt nicht zu den Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes.
            Hmmm.... Schenkungssteuer?! Ok, die riiiiiiiesigen Eltern-Freibeträge sind hier sicher noch laaaaaange nicht erreicht. Aber so grundsätzlich...

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              #7
              AW: Unterhaltszahlung für bedürftige Person - Wo trage ich die als EMPFÄNGER ein?

              Schenkungsteuer geht ohnehin (noch) nicht mit Elster, ist also kein Thema dieses Forums!

              Und ob da in zehn Jahren 400.000,00 € zusammenkommen, da habe ich meine Zweifel.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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