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Gewerbesteuererklärung 2017 - Verlustvortrag

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    Gewerbesteuererklärung 2017 - Verlustvortrag

    Wo trägt man den Verlustvortrag ein bei einer ganz normalen GmbH?
    Oder muss man das nicht mehr?

    #2
    AW: Gewerbesteuererklärung 2017 - Verlustvortrag

    Hallo ETS_Doro,

    schau dir mal die Seite 5 an die Zeilen 94, 95 und ff.
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      #3
      AW: Gewerbesteuererklärung 2017 - Verlustvortrag

      Wenn ich im abgebildeten Bereich etwas eintrage, beschwert sich ELSTER, dass ich das nicht darf - bzw. nur, wenn mein (Einzel-)Gewerbe mehrere Gesellschafter (wörtlich: "mindestens 2") hätte und ich für diese eine "Anlage EMU" ausfüllen würde.
      (Wegen dieses Problems hatte ich recherchiert und diesen Beitrag gefunden...)

      Wo also den Verlustvortrag angeben?

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        #4
        AW: Gewerbesteuererklärung 2017 - Verlustvortrag

        Zitat von ewlcsg Beitrag anzeigen
        im abgebildeten Bereich ... nur, wenn mein (Einzel-)Gewerbe mehrere Gesellschafter ... hätte
        Wie kommst Du darauf dass Du für ein Einzelunternehmer Angaben zum Körperschaftsteuer-Verlustvortrag machen müsstest?

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          #5
          AW: Gewerbesteuererklärung 2017 - Verlustvortrag

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Wie kommst Du darauf dass Du für ein Einzelunternehmer Angaben zum Körperschaftsteuer-Verlustvortrag machen müsstest?
          ...weil ich keine andere Stelle finden konnte, an der ich irgendwelche Angaben zum Verlustvortrag hätte machen können.

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            #6
            AW: Gewerbesteuererklärung 2017 - Verlustvortrag

            Der Verlust ist beim FA gespeichert und brauchtn nicht eingetragen werden.

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