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Nachträgliche Abgabe der Anlage EÜR

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    Nachträgliche Abgabe der Anlage EÜR

    Ich hab das nicht mitbekommen, daß man für die EST 2017 unter 17.5000 EUR Einkommen statt der formlosen Aufstellung die Anlage EÜR ausfüllen soll. Nun hab ich die Aufforderung bekommen, dies elektronisch und in Papierform nachzureichen, aber wie funktioniert das denn? In Elster kann ich bereits versendete EST doch nicht mehr bearbeiten und eine neue EST 2017 kann ich nicht aufrufen, da ich ja außer der Anlage EÜR keine Angaben mehr machen muß. Eine Versendung würde doch anhand der Plausibilitätsprüfung gar nicht zugelassen werden. Also wie geht's? Ich hab mich jetzt mal für ein Benutzerkonto registriert, muß aber warten bis auf dem Postweg der Aktivierungscode kommt. Komm ich damit dann ans Formular ran und kann es elektronisch verschicken??

    #2
    AW: Nachträgliche Abgabe der Anlage EÜR

    Die elektronische EÜR wird unabhängig von der ESt-Erklärung als gesonderte Erklärung übersandt. Eine Papierform ist dann gerade nicht mehr erforderlich.

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      #3
      AW: Nachträgliche Abgabe der Anlage EÜR

      Danke, aber die Frage war, wie man diese "gesondert" übermitteln kann. Ich kann mir die ja auch ausdrucken, ausfüllen, einscannen und per e-mail schicken, das ist aber nicht was das Finanzamt meint, mit elektronischer Übermittlung. By the way: das FA hat ausdrücklich "auch" die Papierform angefordert.

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        #4
        AW: Nachträgliche Abgabe der Anlage EÜR

        mit mein Elster (nach der Registrierung) mit Zertifikat authentifiziert übermitteln - dann sicher ohne Papier.

        Gesondert meint extra, wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer...

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          #5
          AW: Nachträgliche Abgabe der Anlage EÜR

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Die elektronische EÜR wird unabhängig von der ESt-Erklärung als gesonderte Erklärung übersandt. Eine Papierform ist dann gerade nicht mehr erforderlich.
          Danke, aber die Frage war, wie man diese "gesondert" übermitteln kann. Ich kann mir die ja auch ausdrucken, ausfüllen, einscannen und per e-mail schicken, das ist aber nicht was das Finanzamt meint, mit elektronischer Übermittlung. By the way: das FA hat ausdrücklich "auch" die Papierform angefordert.

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          mit mein Elster (nach der Registrierung) mit Zertifikat authentifiziert übermitteln - dann sicher ohne Papier.

          Gesondert meint extra, wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer...
          Ok, aber mit Zertifikat meint "Registrierung"..also dann war ich schon richtig und muß jetzt erst die Post abwarten

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            #6
            AW: Nachträgliche Abgabe der Anlage EÜR

            Hier ergänzend und zusammenfassend ein Link zur EÜR:

            https://fa-bruchsal.fv-bwl.de/pb/sit...zB-ME-auth.pdf

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              #7
              AW: Nachträgliche Abgabe der Anlage EÜR

              Dass das FA die EÜR noch auf Papier will, ist durchaus ungewöhnlich.
              Die EÜR kann auch auf eine andere Weise übermittelt als die Steuererklärung.
              Also die EÜR über EF und die Steuererklärung über MeinElster.

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                #8
                AW: Nachträgliche Abgabe der Anlage EÜR

                Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
                ......
                Die EÜR kann auch auf eine andere Weise übermittelt als die Steuererklärung.
                Also die EÜR über EF und die Steuererklärung über MeinElster.
                Hallo XaverWdg,

                also die EÜR kann genauso über Mein Elster oder EF übermittelt werden oder nach einem Programm der eigenen Wahl.
                Entscheidend ist doch der Punkt, sie ist losgelöst von der Einkommensteuer eine eigenständige Erklärung.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Nachträgliche Abgabe der Anlage EÜR

                  Stimmt
                  Wobei die Zahlen in der Anlage S oder in der Anlage G mit den Zahlen in der EÜR übereinstimmen sollten?!

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                    #10
                    AW: Nachträgliche Abgabe der Anlage EÜR

                    Hallo,

                    das darf die TE jetzt aber nicht wörtlich nehmen -> denn die Anlage G oder S enthält ja nur eine Zahl das Ergebnis der Zahlen die in der EÜR eingetragen werden.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Nachträgliche Abgabe der Anlage EÜR

                      Zitat von Sylvie11 Beitrag anzeigen
                      By the way: das FA hat ausdrücklich "auch" die Papierform angefordert.
                      Das würde ich gerne mal sehen......

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                        #12
                        AW: Nachträgliche Abgabe der Anlage EÜR

                        Hallo, gibt es einen Weg mir zu ersparen, meine EÜR-Angaben in MEIN Elster nochmal eingeben zu müssen, um die Daten mit Zertifikat zu übermitteln?

                        Ich hab das neulich schon alles in einem Formular gemacht und gespeichert, bevor ich den Ausdruck des Hauptteils dem FA schonmal unterschrieben übergeben habe und dann noch auch das Zertifikat warten musste. (Übrigens war dafür der Zeitraum: 28.10. angefordert, der Brief der Oberfinanzdirketion ist datiert auf den 31.10., angekommen ist der Brief dann bei mir am 8.11.)

                        Kann ich also irgendwie das schon erstellte Formular "verpacken" und übermitteln?

                        danke

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                          #13
                          AW: Nachträgliche Abgabe der Anlage EÜR

                          Hallo Mopskissen,

                          wenn du die EÜR in Elsterformular schon ausgefüllt hast und wegen mangelndem Zertifikat nicht übermitteln konntest, kannst du doch das jetzt erstellte Zertifikat auch über Elsterformular nutzen, rufe deine gespeicherte EÜR auf -> gehe auf Senden und bei der authentifizierten Übermittlung bindest du das Zertifikat ein und du brauchst MeinElster überhaupt nicht dazu.

                          Tschüß

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