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Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversicherung

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    Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversicherung

    Hallo,

    habe in der Lohnsteuerbescheinigung noch zwei weitere Zeilen aufgrund einer Betriebsrente bei der VBL:
    35. Steuerpflichtiger AG-Beitrag Zusatzvers.
    36. Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversicherung

    Kann mir bitte jemand sagen in welche Zeilen, von ich nehme an Anlage Vorsorgeaufwand, die beiden Werte kommen?

    Danke

    #2
    AW: Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversicherung

    Zitat von Mark84 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    habe in der Lohnsteuerbescheinigung noch zwei weitere Zeilen aufgrund einer Betriebsrente bei der VBL:
    35. Steuerpflichtiger AG-Beitrag Zusatzvers.
    36. Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversicherung

    Kann mir bitte jemand sagen in welche Zeilen, von ich nehme an Anlage Vorsorgeaufwand, die beiden Werte kommen?

    Danke
    Hallo,

    wird nicht eingetragen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversicherung

      D.h. der Vorsorgeaufwand findet keine steuerliche Berücksichtigung?

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        #4
        AW: Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversicherung

        Zitat von Mark84 Beitrag anzeigen
        D.h. der Vorsorgeaufwand findet keine steuerliche Berücksichtigung?
        Hallo,

        Richtig

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversicherung

          Vielen Dank

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            #6
            AW: Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversicherung

            Für Zusatzversicherungen enthält die Eingabehilfe zu Zeile 52 der Anlage Vorsorgeaufwand folgende Aussage:

            Bei Beiträgen zu Versorgungs- und Pensionskassen, einschließlich der von Ihrem Arbeitgeber für Sie erbrachten Zukunftssicherungsleistungen (z. B. an Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), die zu Ihren Lasten besteuert worden sind (nicht steuerfrei gezahlte oder vom Arbeitgeber pauschal besteuerte Aufwendungen), richtet sich die Zuordnung zu den Zeilen 51 und 52 danach, ob eine Kapitalisierung der Leistungen möglich ist (Eintrag in Zeile 51) oder ob ausschließlich Rentenzahlungen bei Fälligkeit der Leistung vereinbart wurden (Eintrag in Zeile 52).

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              #7
              AW: Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversicherung

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              wird nicht eingetragen

              Gruß FIGUL
              Das ist falsch.

              Die gehören in Zeile 51 oder 52 der Anlage Vorsorgeaufwand.

              Richtig ist, dass sie sich meist nicht auswirken.

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                #8
                AW: Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversicherung

                Die gehören nur dann in Zeile 51 oder 52 der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt, wenn der Laufzeitbeginn und die erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 liegen,

                bei einem späteren Laufzeitbeginn haben solche Beiträge in der Steuererklärung nichts verloren.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversicherung

                  Und WENN sie wie von Charlie24 beschrieben dort einzutragen WÄREN, wirken sie sich in den meisten Fällen nicht steuerlich aus, da die Höchstbeträge regelmäßig schon anderweitig überschritten sind.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversicherung

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Die gehören nur dann in Zeile 51 oder 52 der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt, wenn der Laufzeitbeginn und die erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 liegen,

                    bei einem späteren Laufzeitbeginn haben solche Beiträge in der Steuererklärung nichts verloren.
                    Wo steht das ?
                    Die Anleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand sagt etwas anderes.

                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Und WENN sie wie von Charlie24 beschrieben dort einzutragen WÄREN, wirken sie sich in den meisten Fällen nicht steuerlich aus, da die Höchstbeträge regelmäßig schon anderweitig überschritten sind.
                    Das sagte ich bereits.

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                      #11
                      AW: Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversicherung

                      Zu 1.) In der Anleitung steht ganz klar der 01.01.2005 und das steht auch im Formular bei den beiden Zeilen ("... UND erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005").

                      Zu 2.) Richtig, habe ich überlesen, sorry.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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