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Selbstanzeige - Umsatzsteuer in Einkommensteuererklärung?

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    Selbstanzeige - Umsatzsteuer in Einkommensteuererklärung?

    Liebes Forum,

    im Frühjahr habe ich eine Selbstanzeige gestellt, da ich Einnahmen durch den Verkauf von selbstgemachtem für Freunde nicht beim Finanzamt angegeben hatte. Da ich regulär einen Internetshop hatte und mit dem Umsatz immer knapp unter der Kleinunternehmergrenze lief, hatte das auch Auswirkungen auf meine Umsatzsteuerpflicht für die Jahre 2013-2017, für die ich nun Umsatzsteuer nachgezahlt habe. Für 2017 habe ich eine Umsatzsteuererklärung abgegeben und den Betrag an die Finanzkasse überwiesen, für 2012-2016 habe ich auch schon einen Bescheid bekommen den ich bezahlt habe.

    Jetzt mache ich gerade meine Einkommensteuererklärung 2017 und habe hier in meiner EÜR das erste mal mit der USt zu kämpfen....

    1. Frage:
    Feld in der EÜR: an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer auf
    => trage ich hier die reine Umsatzsteuer ein oder den tatsächlichen Geldfluss (mangels Vorsteueranmeldung habe ich den Gesamtbetrag = USt minus Vorsteuer an das Finanzamt überwiesen)?

    2. Frage:
    Kann ich unter an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer auf auch die Ausgaben geltend machen, die in diesem Jahr durch die Selbstanzeige für die Jahre 2012-2016 angefallen sind? (und hier die Frage wenn ja: inkl. oder exkl. angefallener Strafzinsen?)

    Ich danke Euch im Voraus für die Beantwortung!!

    Viele Grüße,
    Stephanie

    #2
    AW: Selbstanzeige - Umsatzsteuer in Einkommensteuererklärung?

    Zitat von elazteca Beitrag anzeigen
    Liebes Forum,

    im Frühjahr habe ich eine Selbstanzeige gestellt, da ich Einnahmen durch den Verkauf von selbstgemachtem für Freunde nicht beim Finanzamt angegeben hatte. Da ich regulär einen Internetshop hatte und mit dem Umsatz immer knapp unter der Kleinunternehmergrenze lief, hatte das auch Auswirkungen auf meine Umsatzsteuerpflicht für die Jahre 2013-2017, für die ich nun Umsatzsteuer nachgezahlt habe. Für 2017 habe ich eine Umsatzsteuererklärung abgegeben und den Betrag an die Finanzkasse überwiesen, für 2012-2016 habe ich auch schon einen Bescheid bekommen den ich bezahlt habe.

    Jetzt mache ich gerade meine Einkommensteuererklärung 2017 und habe hier in meiner EÜR das erste mal mit der USt zu kämpfen....

    1. Frage:
    Feld in der EÜR: an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer auf
    => trage ich hier die reine Umsatzsteuer ein oder den tatsächlichen Geldfluss (mangels Vorsteueranmeldung habe ich den Gesamtbetrag = USt minus Vorsteuer an das Finanzamt überwiesen)?


    2. Frage:
    Kann ich unter an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer auf auch die Ausgaben geltend machen, die in diesem Jahr durch die Selbstanzeige für die Jahre 2012-2016 angefallen sind? (und hier die Frage wenn ja: inkl. oder exkl. angefallener Strafzinsen?)


    Viele Grüße,
    Stephanie
    Zu 1: Der tatsächliche Geldfluss ist massgebend.

    Zu 2: In der Spalte Umsatzsteuer sind tatsächlich nur Umsatzsteuerzahlungen anzugeben. Soweit andere Aufwendungen (?) angefallen sind sind diese den übrigen Positionen der Anlage EÜR zuzurechnen.

    interziehungszinsen sind jedoch steuerlich nicht abziehbar. Soweit die hinterzogene Steuer nicht betrieblich veranlasst war (z. B. ESt), sind die Hinterziehungszinsen bereits nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar. Soweit die hinterzogene Steuer Betriebssteuer und daher Betriebsausgabe ist, sind die Hinterziehungszinsen dem Grunde nach Betriebsausgaben. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8a EStG bestimmt jedoch, dass diese Betriebsausgaben steuerlich nicht abziehbar sind. Diese Regelung durchbricht damit den Grundsatz, dass Nebenleistungen das Schicksal der Hauptleistung teilen. Hinterzogene Betriebssteuern sind weiterhin als Betriebsausgaben abziehbar, Hinterziehungszinsen auf diese Steuern jedoch nicht.
    Zuletzt geändert von ; 08.11.2018, 07:41.

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      #3
      AW: Selbstanzeige - Umsatzsteuer in Einkommensteuererklärung?

      Zitat von elazteca Beitrag anzeigen
      Da ich ... mit dem Umsatz immer knapp unter der Kleinunternehmergrenze lief, hatte das auch Auswirkungen auf meine Umsatzsteuerpflicht
      Ok, off Topic! Aber: wenn Du knapp unter der Kleinunternehmergrenze bleibst dann fällt natürlich keine Umsatzsteuer an.

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        #4
        AW: Selbstanzeige - Umsatzsteuer in Einkommensteuererklärung?

        Ok, off Topic! Aber: wenn Du knapp unter der Kleinunternehmergrenze bleibst dann fällt natürlich keine Umsatzsteuer an.
        Das betraf, wenn ich das richtig verstanden habe, doch offenbar nur die erklärten Umsätze aus dem Internetshop.

        Zusammen mit den ursprünglich nicht erklärten Einnahmen aus dem Verkauf von Selbstgemachtem an Freunde wurden die Umsatzgrenzen überschritten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Selbstanzeige - Umsatzsteuer in Einkommensteuererklärung?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Zusammen mit den ursprünglich nicht erklärten Einnahmen aus dem Verkauf von Selbstgemachtem an Freunde wurden die Umsatzgrenzen überschritten.
          Danke. War wohl nicht in der Lage das zu erkennen. Aber wenn ichs jetzt nochmal lese, alles klar

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            #6
            AW: Selbstanzeige - Umsatzsteuer in Einkommensteuererklärung?

            Hallo zusammen,

            vielen Dank für Eure Hilfe und Eure Antworten!!

            @Korsika: Ich verstehe Deine Antwort so, dass ich die Umsatzsteuer in dem Jahr, in dem ich sie bezahlt habe als Ausgabe angeben kann. Egal ob ich sie nachträglich gezahlt habe oder nicht.... Dass die Verzugszinsen nicht angerechnet werden dürfen wundert mich nicht weiter, hätte ich eh nicht mit gerechnet.

            Was mich jedoch noch irritiert ist Folgendes:

            Wenn ich den tatsächlichen Geldfluss unter an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer eintrage, kommt bei mir ein falscher Wert für den aus der ermittelten EÜR heraus.

            Der zu versteuernde Gewinn ist genau um die Vorsteuer größer, als ich ihn über die EÜR ermittelt habe. Vielleicht habe ich hier auch einen Denkfehler...

            Ich habe unter Einnahmen meine tatsächlichen Einnahmen zzgl. der errechneten Umsatzsteuer on top (die ich aber nie tatsächlich eingenommen habe, aber die meine Einnahmen für den zu versteuerten Gewinn erhöht)

            Unter Ausgaben habe ich zum einen die ganzen (Brutto-)Rechnungen mit manuell eingetragener Vorsteuer (wo möglich) sowie die an das FA gezahlte Umsatzsteuer (in meinem Fall schon die Differenz zwischen USt und Vorsteuer) eingetragen.

            Ich hoffe ich habe das verständlich ausgedrückt...

            Danke nochmal für Eure Unterstützung - ich bin hier echt am verzweifeln weil es an diesem kleinen Stückchen hakt und ich die Steuererklärung in den nächsten Tagen abgeben muss....

            Viele Grüße,
            Stephanie

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              #7
              AW: Selbstanzeige - Umsatzsteuer in Einkommensteuererklärung?

              Zitat von elazteca Beitrag anzeigen
              Ich habe unter Einnahmen meine tatsächlichen Einnahmen zzgl. der errechneten Umsatzsteuer on top (die ich aber nie tatsächlich eingenommen habe
              Die Steuer ist doch in Deinen Bruttoeinnahmen schon enthalten.

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                #8
                AW: Selbstanzeige - Umsatzsteuer in Einkommensteuererklärung?

                Hallo L. E. Fant,

                Ich habe die Selbstanzeige mit einem Steueranwalt gemacht, und der sagte mir ich müsse meine Einnahmen noch um die Umsatzsteuer erhöhen (ich weiß das noch genau denn ich hatte um die 14.000 und wäre mir der Umsatzsteuer wieder fast bei über 17.500 gelandet so dass ich noch ein Jahr Umsatzsteuerpflichtig gewesen wäre.... Nach dieser Logik habe ich auch meine Umsatzsteuererklärung abgegeben. Aber ich frage mich eben auch gerade, ob diese Info richtig war...

                Leider finde ich dazu auch nichts im Netz wo ich das mal nachlesen könnte...

                Vielen dank für deine Hilfe!

                Grüße, Stephanie

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                  #9
                  AW: Selbstanzeige - Umsatzsteuer in Einkommensteuererklärung?

                  Das ist gerade sehr interessant für mich und daher würde ich mich an der Stelle gerne mal einklinken. In meinem Fall ist es so, dass ich ebenfalls unter die Kleinunternehmerregelung gefallen bin, aber mittlerweile das Geschäft ganz gut läuft und sich die Umsätze nun auf rund 20.000 Euro belaufen. Da ich nun hier etwas von Selbstanzeige lese, verunsichert mich das natürlich etwas. Der Fall ist gerade aktuell und so wollte ich mich nun mit dem Finanzamt und zugleich mit dem Thema Umsatzsteuervoranmeldung auseinandersetzen. Ich habe viel auf https://www.ionos.de/startupguide/un...rvoranmeldung/ und anderen Seiten gelesen und konnte so zumindest schon mal erste Lücken schließen und einen ungefähren Überblick gewinnen. Insbesondere Fragen zu den vorgegebenen Fristen wurden durch diesen Ratgeber beantwortet und anhand der aufgelisteten Schritt für Schritt Anleitung zur Umsatzsteuervoranmeldung konte ich mir so die ersten Zusammenhänge selbst erklären. Zusätzlich habe ich mich auch mit der Online-Buchhaltung beschäftigt und das Hauptaugenmerk dabei auf Elster gelegt. Es heißt ja, dass das Finanzamt einen Aufschlag von bis zu 10 Prozent der Umsatzsteuerlast verlangen kann, wenn die Abgabe der Umsatzsteuererklärung nicht fristgerecht erfolgt. In meinem Fall geht es ja nicht um ein Versäumnis hinsichtlich der Abgabe, sondern eher darum, dass ich nun plötzlich mehr erwirtschafte und aus der Kleinnternehmerregelung rausfalle. Bevor ich nun irgendwelche falschen und unklugen Schritte vollziehe, gibt es irgendwas, was man mir in meinem Fall nun raten kann? Die Benachrichtigung an das Finanzamt sollte doch vorerst der erste Schritt sein? Habe ich mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen?
                  Man sollte nicht soviel planen, dann weiß man was man macht.

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                    #10
                    AW: Selbstanzeige - Umsatzsteuer in Einkommensteuererklärung?

                    Hallo ThonyHope,

                    die Lösung liegt doch eigentlich im § 19 Umsatzsteuergesetz selbst.
                    Kleinunternehmer ist wer im Vorjahr unter 17.500 Euro liegt und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreitet.

                    Du warst also 2017 unter 17.500 und jetzt bist du bei 20.000 Euro, dann bist du doch ab 01.01.2019 automatisch kein Kleinunternehmer mehr ->weil die Voraussetzung im Vorjahr(2018) unter 17.500 Euro weggefallen ist.
                    Also schreibst du ab 01.Januar 2019 Rechnungen mit Umsatzsteuer und schickst dann Umsatzsteuer-Voranmeldungen quartalsweise.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Selbstanzeige - Umsatzsteuer in Einkommensteuererklärung?

                      Ich merke, dass mir manche Zusammenhänge scheinbar doch noch nicht ganz klar sind. Ich war der Meinung, dass ich jetzt (2018) schon irgendwas verpasst habe, da ich über die 17.5000 Euro gekommen bin. Den § 19 des Umsatzsteuergesetzes werde ich mir direkt nochmal genauer durchlesen.
                      Man sollte nicht soviel planen, dann weiß man was man macht.

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                        #12
                        AW: Selbstanzeige - Umsatzsteuer in Einkommensteuererklärung?

                        Du hättest dann etwas verpasst, wenn Du am 01.01.2018 nach dem Neujahrssektanstoßen davon ausgegangen WÄREST, dass Dein Umsatz in 2018 übersteigen würde unabhängig davon, dass dann ggf. in der Realität nicht so kommt / kam.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Selbstanzeige - Umsatzsteuer in Einkommensteuererklärung?

                          Ja ich glaube so langsam habe ich es puhh...vielen Dank auf jeden Fall für die rasche Auskunft!
                          Man sollte nicht soviel planen, dann weiß man was man macht.

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                            #14
                            AW: Selbstanzeige - Umsatzsteuer in Einkommensteuererklärung?

                            Hast du das Problem gelöst?
                            LG

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                              #15
                              AW: Selbstanzeige - Umsatzsteuer in Einkommensteuererklärung?

                              Ja danke, soweit sollte jetzt alles klar sein.
                              Man sollte nicht soviel planen, dann weiß man was man macht.

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