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KSt1 und Anlage Gem

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    KSt1 und Anlage Gem

    Moin, ich bin bei der AWO und die AWO ist verpflichtet, alle drei Jahre eine Koerperschaftsteuererklaerung abzugeben.
    Ab 2017 soll dieses per ELSTER abgegeben werden.
    Ich habe mich hierfuer ueber ELSTER angemeldet und alles im Formular KSt1 und Anlage Gem eingegeben.
    Eigentlich sind ueberall gruene Haken, aber wenn ich die Pruefung aufrufe, dann erscheint eine Fehlermeldung:



    "Gefundene Fehler und Konflikte

    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Eine Eingabe ist nur zulaessig, wenn es sich um eine Begruendung der fuer gemeinnuetzig erklaerten Zwecke im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 2 AO handelt.

    Anlage Gem / 1 - Allgemeines

    Gemeinnuetziger Zweck (1. Eintrag)"



    Wenn ich dann auf "Gemeinnuetziger Zweck (1.Eintrag)" druecke, denn wird diese Meldung konkretisiert:


    "Fehler innerhalb der Seite

    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Eine Eingabe ist nur zulaessig, wenn es sich um eine Begruendung der fuer gemeinnuetzig erklaerten Zwecke im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 2 AO handelt."



    Ich hatte dort angegeben: "Foerderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbaende der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbaende und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten"


    Kann mir jemand helfen?

    Ich weiss ja nicht mit wem ich da reden kann... und die Steuererklaerung sollte schon beim Finanzamt sein.

    DANKE
    Zuletzt geändert von Lo Halsi; 09.11.2018, 13:17.

    #2
    AW: KSt1 und Anlage Gem

    Zitat von Lo Halsi Beitrag anzeigen
    Kann mir jemand helfen?

    Ich weiss ja nicht mit wem ich da reden kann... und die Steuererklaerung sollte schon beim Finanzamt sein.

    DANKE
    Hallo Lo Halsi,

    auf alle Fälle kannst du mit deinem zuständigen Bearbeiter beim Finanzamt reden, eventuell wegen einer Fristverlängerung oder einer konkreten Hilfe zwecks Eintragungen.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: KSt1 und Anlage Gem

      Ach so... ich hatte mit der Finanzbeamtin schon eine Fristverlängerung vereinbart... und die Steuererklärung per Post gesandt.
      Jetzt wollte ich dem Finanzamt die Erklärung per Elster noch nachschicken (das hatten wir in einem Telefonat geklärt).

      Aber ich möchte ja Hilfe "zur Sache" haben und nicht Ratschläge...

      Kommentar


        #4
        AW: KSt1 und Anlage Gem

        Hallo Lo Halsi,

        das ging aus dem ersten Post nicht hervor, dass die Steuererklärung schon beim Finanzamt ist ->Zitat:Kann mir jemand helfen?

        Ich weiss ja nicht mit wem ich da reden kann... und die Steuererklaerung sollte schon beim Finanzamt sein.

        Schau dir mal die Bilder an, das habe ich testweise eingegeben, vielleicht liegt der Fehler im Vordruck KSt 1.

        Ich bekomme jedenfalls keine Fehlermeldung.


        Tschüß
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          #5
          AW: KSt 1 und Anlage Gem

          Im Hauptvordruck KSt 1 habe ich zu Punkt 3 (Angaben zur Steuerbefreiung) in der Zeile 10 die Nr. 9 angekreuzt (gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke) und in der Zeile 11 markiert, das die Körperschaft ist vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreit ist.
          Hierzu sind im Hauptvordruck ausschließlich grüne Haken vorhanden.

          In der Anlage Gem habe ich unter Punkt 1 Allgemeines in Zeile 1 den Prüfungszeitraum von 2015 bis 2017 angegeben. In der Zeile 3 habe ich angekreuzt, dass die Körperschaft mildtätige Zwecke verfolgt und die dann folgenden Fragen beantwortet.
          Unter Gemeinnützige Zwecke habe ich als gemeinnützigen Zweck angegeben, dass sich die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements auf gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke bezieht. Zur Begründung der für gemeinnützig erklärten Zwecke habe ich auf die Satzung der örtlichen AWO hingewiesen.
          Unter Punkt 4 (Nur für Körperschaften, die mildtätige Zwecke verfolgen) erklärt, dass wir uns von der Hilfsbedürftigkeit des von uns betreuten Personenkreises überzeugt haben und dass es hierzu Aufzeichnungen gibt.
          Weiter haben wir in Zeile26 das Finanzamt angegeben und in Zeile 27 das Datum vom Bewilligungsbescheides. In Zeile 28 haben wir geschrieben, daß die Körperschaft mildtätige Zwecke fördert und in der Zeile 29 haben wir bejaht, daß die Voraussetzungen immer noch vorliegen.

          Auch für die Anlage Gem sind ausschließlich grüne Haken vorhanden.

          Wenn ich jedoch das Prüfen des gesamten Formulares aufrufe, wird immer wieder beanstandet, dass die Eingabe nur zulässig ist, wenn es sich um eine Begründung der für gemeinnützig erklärten Zwecke im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 2 AO handelt. Der Eintrag in der Anlage Gem (1 Allgemeines) wird aufgeführt – und wenn ich „Gemeinnütziger Zweck (1.Eintrag) anklicke, dann kann ich ankreuzen was ich möchte (egal, ob ich die Förderung des Wohlfahrtswesen oder die Förderung des bürgerlichen Engagements, wenn es sich auf gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke bezieht.
          Aus dieser Nummer komme ich nicht raus – und kann das Formular nicht per Elster weitersenden. Was mag der Fehler sein?

          So, nun ein Nachtrag: Als gemeinnützige Zwecke konnte ich nur im Punkt 4 nur angeben: Förderung von Zwecken i.S.d. § 52 Ab. 2 Satz 2 AO angeben. Nur dann konnte ich das Formular abschließen und an das FA senden...
          Zuletzt geändert von Lo Halsi; 12.11.2018, 15:06.

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