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Anlage KAP - Verlusttopf bei Bankkontenaufloesung

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    Anlage KAP - Verlusttopf bei Bankkontenaufloesung

    Hallo zusammen,

    habe aufgrund der Aufloesung eines Bankkontos folgende Angaben in meiner Steuererklaerungen gemacht (fiktive Zahlen):

    2016: Anlage KAP/Zeile 4 *Ich beantrage die Guenstigerpruefung fuer saemtliche Kapitalertraege*
    2016: Anlage KAP/Zeile 10 *Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veraeusserung von Aktien*, da Kontoauflaesung - 50.000 EUR (Verluste aus Zertifikatsgeschäften)

    2017: Anlage KAP/Zeile 4 *Ich beantrage die Guenstigerpruefung fuer saemtliche Kapitalertraege*
    2017: Anlage KAP/Zeile 7 *Kapitalertraege* - 20.000 EUR
    2017: Anlage KAP/Zeile 8 *In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Aktienveraeusserungen im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG* - 15.000 EUR
    2017: Anlage KAP/Zeile 48 *Kapitalertragssteuer* - 5.000 EUR
    2017: Anlage KAP/Zeile 4 *Ich beantrage die Guenstigerpruefung fuer saemtliche Kapitalertraege*

    Weshalb werden die entstandenen Verluste aus 2016 (Abgeltungssteuer: 50.000 EUR * 25% = 12.500 EUR) nicht mit den Ertraegen aus 2017 verrechnet, so wie es die Bank auch machen wuerde? Muesste ich in dem fiktiven Beispiel nicht die kompletten 5.000 EUR Kapitalertragssteuer aus 2017 *zurueckerhalten*?

    Danke vorab fuer jegliche Unterstuetzung.
    Zuletzt geändert von naturalflavour; 10.11.2018, 02:28.

    #2
    AW: Anlage KAP - Verlusttopf bei Bankkontenaufloesung

    Was macht dich glauben, dass dem nicht so ist.
    Wenn das FA für 2016 einen Verlust feststellt, wird es den für 2017 verrechnen, mit der Besonderheit, dass Verluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.

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      #3
      AW: Anlage KAP - Verlusttopf bei Bankkontenaufloesung

      Zitat von naturalflavour Beitrag anzeigen
      Weshalb werden die entstandenen Verluste aus 2016 (Abgeltungssteuer: 50.000 EUR * 25% = 12.500 EUR) nicht mit den Ertraegen aus 2017 verrechnet, so wie es die Bank auch machen wuerde?
      Dafür sind drei Bedingungen erforderlich:

      1. Du hast eine Steuerbescheinigung für 2016 beantragt, so dass dir der nicht ausgeglichene Verlust von der Bank auf einer Steuerbescheinigung (!) bestätigt wurde und

      2. Du hast deswegen vom Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2016 erhalten, in dem diese Verluste festgestellt wurde und

      3.
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      Wenn das FA für 2016 einen Verlust feststellt, wird es den für 2017 verrechnen, mit der Besonderheit, dass Verluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.
      Nur dann kann eine Verrechnung mit Gewinnen aus 2017 erfolgen.
      Zuletzt geändert von Petz1900; 10.11.2018, 14:40.

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        #4
        AW: Anlage KAP - Verlusttopf bei Bankkontenaufloesung

        Zitat von naturalflavour Beitrag anzeigen
        2017: Anlage KAP/Zeile 4 *Ich beantrage die Guenstigerpruefung fuer saemtliche Kapitalertraege*
        Nur noch als Ergänzung:
        Für eine Verlustverrechnung reicht auch ein Antrag nach Zeile 5.
        Die Günstigerprüfung (Zeile 4) kann man immer beantragen, allerdings müssen dann auch sämtliche Kapitalerträge in KAP erklärt werden.
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Anlage KAP - Verlusttopf bei Bankkontenaufloesung

          Hallo,

          >>>Weshalb werden die entstandenen Verluste aus 2016 (Abgeltungssteuer: 50.000 EUR * 25% = 12.500 EUR) nicht mit den Ertraegen aus 2017 verrechnet, so wie es die Bank auch machen wuerde?

          Wer sagt, dass es nicht verrechnet wird? Elster, oder das Finanzamt?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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