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Steuererklärung 2014 nachreichen

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    #16
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo PLS,

    irgendeinen Nachweis musst du doch haben -> gab es eine Meldung etwa an die Knappschaft als Mini- bzw. Midijob ?

    Wenn es wirklich pauschal besteuert wurde, dann gehört es nicht in die Steuererklärung.

    Tschüß
    Hallo,

    bei 750.- (2014, aber egal) trifft Pauschalbesteuerung (Minijob) sicher nicht zu

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #17
      AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      bei 750.- (2014, aber egal) trifft Pauschalbesteuerung (Minijob) sicher nicht zu

      Gruß FIGUL
      Hallo,
      deshalb schrieb ich ja auch vom Midijob ->
      Verdient Ihre Haushaltshilfe regelmäßig 450,01 bis 850 Euro monatlich, befindet sie sich in der sogenannten Gleitzone. Damit ist ihre Beschäftigung ein Midijob.
      Als Arbeitgeber eines Midijobbers zahlen Sie bereits den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Diesen können Sie mit dem Gleitzonenrechner ermitteln.
      Ihr Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, er ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert.

      Dann gibt es meines Wissens auch keine Lohnsteuerbescheinigung.

      Tschüß

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        #18
        AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo,
        deshalb schrieb ich ja auch vom Midijob ->
        Verdient Ihre Haushaltshilfe regelmäßig 450,01 bis 850 Euro monatlich, befindet sie sich in der sogenannten Gleitzone. Damit ist ihre Beschäftigung ein Midijob.
        Als Arbeitgeber eines Midijobbers zahlen Sie bereits den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Diesen können Sie mit dem Gleitzonenrechner ermitteln.
        Ihr Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, er ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert.

        Dann gibt es meines Wissens auch keine Lohnsteuerbescheinigung.

        Tschüß
        Hallo,

        er zählt aber zum versteuernden Jahreseinkommen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #19
          AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

          In diesem Fall:
          1) Hätte ich doch eine Erklärung für 2014 abgeben müssen?
          2) Wo in der Erklärung gebe ich dieses Gehalt an?

          Danke für die bisherigen Antworten

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            #20
            AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

            Midijob ist doch nur ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff. Wenn Du steuerlich über 450 Euro bist, muss immer nach Lohnsteuerbescheinigung abgerechnet werden. Bitte doch einfach deinen damaligen Arbeitgeber um einen - nochmaligen - Ausdruck dieser JAHRES-Bescheinigung.

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              #21
              AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

              Hallo PLS,

              dann trage doch einfach die Summen in der Anlage N ein aufaddiert, genauso machst du es mit den Beiträgen zur RV, KV und PV oder du findest noch eine Bescheinigung deines Arbeitgebers aus 2014 oder versuchst nochmal eine zu bekommen.

              Tschüß

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                #22
                AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                Das ist die Antwort meines ehemaligen Arbeitgebers:

                „Da du bei uns als Praktikant tätig warst und dies auch nur für einen kurzen Zeitraum, war dein Einkommen nicht steuerpflichtig. Deshalb haben wir für dich keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.“

                Beiträge zur KV RV und AV habe ich nicht gezahlt, mein netto ist tatsächlich gleich dem brutto.

                Kommentar


                  #23
                  AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                  Tja, das wahr dann wohl eine falsche Aussage.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                    Deshalb haben wir für dich keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.
                    Wozu der Arbeitgeber aber unabhängig davon, ob Lohnsteuer angefallen ist, verpflichtet gewesen wäre.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                      Zitat von PLS Beitrag anzeigen
                      Das ist die Antwort meines ehemaligen Arbeitgebers:

                      „Da du bei uns als Praktikant tätig warst und dies auch nur für einen kurzen Zeitraum, war dein Einkommen nicht steuerpflichtig. Deshalb haben wir für dich keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.“

                      .
                      Hallo PLS,

                      kurzfristige Beschäftigung ist nicht an die 450,- Euro Verdienstgrenze gebunden, aber diese darf 70 Tage im Kalenderjahr nicht überschreiten und das trifft ja bei dir nicht zu du hast ja von März bis August gearbeitet.
                      Dann hat natürlich dein Arbeitgeber dem Finanzamt auch keine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt.

                      Tschüß

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                        Dann hat natürlich dein Arbeitgeber dem Finanzamt auch keine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt.
                        Den Schluss würde ich jetzt nicht unbedingt ziehen. Viele Lohnbuchhaltungsprogramme machen das schon richtig. Den Ausdruck dann dem Arbeitnehmer auszuhändigen, dafür ist der AG verantwortlich.

                        Wenn sich der TE den Belegabruf einrichten würde, könnte er das leicht selbst nachprüfen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Wenn sich der TE den Belegabruf einrichten würde, könnte er das leicht selbst nachprüfen.
                          Hallo,

                          das wäre in seinem Fall sogar sehr zu empfehlen -> denn wenn der Arbeitgeber keine Bescheinigung erstellt hat...........

                          Tschüß

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                            @holzgoe: dann was?

                            Belegabruf habe ich aktiviert, wie sehe ich nun, ob Daten vorliegen?

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                              Indem du mit deinem Programm bei der Erklärung für das Jahr 2014 die Teilnahme am Belegabruf (VAST) für das Jahr 2014 aktivierst. Manche kommerzielle Programme werden nach meiner Erfahrung allerdings nicht

                              ausreichend lang gepflegt, damit funktioniert dann der Belegabruf für frühere Jahre nicht mehr. Dann musst du den Belegabruf für 2014 direkt in Mein ELSTER durchführen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                                Danke für die Anleitung, ich habe direkt in Elster nachgeschaut, dort finde ich zum Jahr 2014 nur eine Lonsteuerbescheinigung, nämlich die von meinem Job Oktober-Dezember. Von dem 750€ Praktikum finde ich dort nichts.

                                Was bedeutet das für das weitere Vorgehen?

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