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Steuererklärung 2014 nachreichen

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    Steuererklärung 2014 nachreichen

    Hallo,

    theoretisch, soweit ich es verstehe, kann ich meine freiwillige Steuererklärung für 2014 noch bis Ende dieses Jahres abgeben. Ich hätte dazu eine Frage. Dazu zunächst die Info, dass ich keine deutsche, sondern eine französische Staatsbürgerschaft besitzt (ist evtl. wichtig) und Januar und Februar 2014 in Frankreich gelebt habe, dort aber keine Einkünfte hatte.

    Meine Einkünfte 2014 waren:

    März-August 750€ mtl. als Arbeitnehmer in Berlin, darauf fielen warum auch immer keine Steuern an, brutto=netto

    Oktober-Dezember 2600€ mtl. als Arbeitnehmer in Hamburg, dies wurde nach Steuerklasse 1 besteuert

    Meine Fragen sind:

    1) Eine Steuererklärung würde sich wahrscheinlich lohnen, kann es aber zum Problem werden, dass ich auf die 6 mal 750€ keine Steuern gezahlt habe? Muss man die 750€-Einkünfte überhaupt in der Erklärung angeben? Hätte ich doch eine Erklärung abgeben müssen und erwartet mich nun eine Strafe?

    2) An welches Finanzamt geht die Steuererklärung? Hier gibt es drei Möglichkeiten:
    Möglichkeit 1: Das für meinen damals Berliner (bis März 2014) Wohnort zuständige FA
    Möglichkeit 2: Das für meinen damals Hamburger (ab Oktober 2014) zuständige FA
    Möglichkeit 3: Das für meinen aktuellen Hamburger Wohnort zuständige FA, bei dem ich auch die Erklärung 2017 eingereicht habe.

    3) Ich habe in der Erklärung angegeben, dass ich 2014 einen Wohnsitz im europäischen Ausland hatte (FRA). Ich werde gefragt, ob ich eine Anlage EU/EWR beifüge, was standardmäßig mit nein ausgefüllt ist. Was hat es damit auf sich? Im Januar-Februar 2014 hatte ich keine ausländischen Einkünfte.

    Vielen Dank für eure Antworten und viele Grüße!

    #2
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    1) nein/ja/nein/nein
    2) 3
    3) keine Ahnung. Welche Software verwendest Du denn?

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      #3
      AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

      Vielen Dank, das hilft schon sehr. Ich verwende wiso:web

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        #4
        AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

        zu 1 a) Sollte nicht eine Erstattung möglich sein?
        @ PLS
        Wie viel Steuer wurde abgezogen?

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          #5
          AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

          Für die 6 mal 750€ wurde keine Steuer einbehalten, für die drei mal 2600€ wurde ca. 1100€ einbehalten. Ich kann dann laut Software mit knapp 900€ Erstattung rechnen, was ja durchaus positiv ist. Ich war mir halt nur nicht sicher, ob ich damals zu einer Abgabe verpflichtet war oder nicht. Falls ja wäre die Frist ja rum und mich würde eine Strafe erwarten.

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            #6
            AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

            Abgabepflicht für Arbeitnehmer

            Wer hingegen zur Abgabe verpflichtet ist, muss seine Erklärung immer bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben (ab 2019: zum 31. Juli). Die Abgabepflicht für Arbeitnehmer ist in § 46 EStG geregelt. Demnach müssen Sie dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen, wenn
            Sie Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug oder Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Mutterschafts-, Insolvenz- oder Elterngeld) von mehr als 410 Euro haben; dies gilt auch für Aufstockungsbeiträge zur Altersteilzeit;
            Sie mehrere Arbeitslöhne nebeneinander beziehen (wenn also nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde);
            Sie und Ihr Ehegatte Arbeitslohn bezogen haben und die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit einem eingetragenen Faktor hatten und beide gearbeitet haben;
            Sie Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen haben;
            Sie und Ihr Ehegatte nicht die Zusammenveranlagung wählen und nicht die standardmäßige hälftige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag wollen;
            spezielle Fälle von Sonderzahlungen vorliegen (in diesem Fall ist die Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennbuchstaben markiert);
            Sie Sonderzahlungen bekommen haben, im selben Jahr den Arbeitgeber gewechselt haben und der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte der vorherigen Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat;
            Ihre Ehe geschieden wurde oder ein Partner verstorben ist und einer der Ehegatten im selben Jahr wieder heiratet;
            auf der Lohnsteuerkarte ein Ehegatte berücksichtigt wurde, der im EU-Ausland lebt oder
            Ihr Wohnsitz im Ausland ist und Sie unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt haben.

            Ich kann aus dem Sachverhalt keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung erkennen.

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              #7
              AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

              „wenn Sie Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug...haben“

              Meine 750€ sind doch genau solche Einkünfte, oder?

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                #8
                AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                Auch wieder wahr.

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                  #9
                  AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                  Nein, ich gehe davon aus dass die 750 Euro dem Lohnsteuerabzug in voller Höhe unterworfen wurden. Nur ist eben Null genau die Höhe der Steuer, die sich aus einem Monatslohn von 750 Euro ergibt.

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                    #10
                    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                    Ok verstehe. Angenommen, ich hätte die Erklärukg für 2014 angeben müssen, was kann mich nun, wenn ich die Erklärung in den kommenden Tagen einreiche, als Strafe erwarten?

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                      #11
                      AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                      Zitat von PLS Beitrag anzeigen
                      Ok verstehe. Angenommen, ich hätte die Erklärukg für 2014 angeben müssen, was kann mich nun, wenn ich die Erklärung in den kommenden Tagen einreiche, als Strafe erwarten?
                      Hast du für 2014 zwei Lohnsteuerbescheinigungen. Falls ja, unterlagen beide Tätigkeiten dem Lohnsteuerabzug. Ist auf einer der Bescheinigungen Steuerklasse 6? Falls nein, ist erstmal kein Grund zur Pflichtabgabe erkennbar. Glaube Elefant einfach.

                      Dass es bei einer Steuererstattung zur Strafe käme, wäre ansonsten derzeit noch sehr unwahrscheinlich. Bald werden es aber mindestens 25€ je Monat Verspätung.

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                        #12
                        AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                        Zitat von PLS Beitrag anzeigen
                        Ok verstehe. Angenommen, ich hätte die Erklärukg für 2014 angeben müssen, was kann mich nun, wenn ich die Erklärung in den kommenden Tagen einreiche, als Strafe erwarten?
                        Hallo PLS,

                        Versuch macht klug -> gebe sie ab und wenn es eine Erstattung gibt kriegst du sogar noch Erstattungszinsen und falls es einen Verspätungszuschlag gibt fängst du denn eventuell mit den Erstattungszinsen ab.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                          Hallo,
                          für den 750€ Job (was ein Praktikum war) wurde mir keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt. Ist das ein Problem? Ich weiß deshalb auch nicht, wo ich die Einkünfte in der Erklärung eingeben soll.

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                            #14
                            AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                            Hallo PLS,

                            irgendeinen Nachweis musst du doch haben -> gab es eine Meldung etwa an die Knappschaft als Mini- bzw. Midijob ?

                            Wenn es wirklich pauschal besteuert wurde, dann gehört es nicht in die Steuererklärung.

                            Tschüß

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                              #15
                              AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                              Ich habe für die Monate eine Lohnabrechnung, aber da steht nur 750 brutto, 750 netto. Mehr habe ich leider nicht.

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