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Fragen bezüglich erster Steuererklärung einer GbR mit ESt1B und ESt1A (FE 5)

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    Fragen bezüglich erster Steuererklärung einer GbR mit ESt1B und ESt1A (FE 5)

    Guten tag zusammen...

    ch wollte die erste Steuererklärung für meine GbR abgeben, jedoch sind nun doch noch einige Fragen aufgetaucht. Wir haben dieses Jahr Gewinngemacht, im Gegensatz zu letztes Jahr (Verlust)

    Frage...

    Ich fülle die ESt1B (gesonderte und einheitliche Feststellung) aus, wie letztes Jahr, aber ich finde nirgendwo wo ich die Verluste letztes Jahres eingeben kann. Ich denke dass die Anlage FE 5 die richtige dafür ist, aber ich bin mir nicht sicher. Oder ist die Anlage G?

    Diverse Internetseiten schreiben auch, man solle einmal die Anlage G abgeben für die Firma und jeder Gesellschafter soll zusätzlich die Anlage S abgeben. Das hört sich für mich nach totalen Schwachsinn an oder ist das etwa doch korrekt?


    Über eine kurze Hilfestellung wäre ich sehr erfreut.

    #2
    AW: Fragen bezüglich erster Steuererklärung einer GbR mit ESt1B und ESt1A (FE 5)

    Der für das letzte Jahr (2016 nehme ich an!) festgestellte Verlust war von den Beteiligten anteilig in der eigenen Einkommensteuererklärung für 2016 und dort in der Anlage G oder S zu erklären.

    Entsprechend ist mit dem für das Jahr 2017 festgestellten Gewinn zu verfahren.

    Die Anlage G bzw. S enthält dafür eigene Zeilen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fragen bezüglich erster Steuererklärung einer GbR mit ESt1B und ESt1A (FE 5)

      Hier noch ei n Link zur allgemeinen Info:

      https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....%C3%A4rung.pdf

      Abweichend davon ist bei Ihnen die Anlage G auszufüllen.

      Vom Grundsatz her füllen Sie die Erklärungen und Anlagen wie bei der Papiererklärung uas, nur dass es hier eben elekrtronisch geschieht und nach erfolgreicher elektronischer Übermittlung kein Papierausdruck mehr an das Finanzamt zu senden ist. Ausserdem stehen Ihnen im Folgekahr die elektronischen Daten in Ihrem Benutzerkonto für eine Datenübernahme aus dem Vorjahr zur Verfügung.

      Und vergessen Sie nicht, dass Sie bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb unter der Steuernummer der Gemeinschaft auch noch die Anlage EÜR elektronisch übermittlen müssen, in der Sie die Ermittlung des Gewinns der Gemeinschaft darstellen.

      https://fa-bruchsal.fv-bwl.de/pb/sit...zB-ME-auth.pdf
      Zuletzt geändert von ; 16.11.2018, 13:43.

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