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Fünftelregelung: Abfindung und Einmalzahlung der Betriebsrente

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    Fünftelregelung: Abfindung und Einmalzahlung der Betriebsrente

    Hallo Gemeinde,

    Ich soll in die Frührente und bekomme eine Abfindung dafür und eine Betriebsrente mit der Option der Einmalzahlung.
    Nun die Abfindung wird mit Fünftelregelung besteuert. Aber bei Betriebsrente scheiden sich die Geister.
    Meine Frage: Wenn ich Abfindung+Betriebsrente im Jahr 2019 auszahlen lasse, werden beide mit Fünftelregelung besteurt ???

    Danke für Informationen

    #2
    AW: Fünftelregelung: Abfindung und Einmalzahlung der Betriebsrente

    Das sind Fragen an den Steuerberater, die mit der elektronischen Steuererklärung überhaupt nichts zu tun haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fünftelregelung: Abfindung und Einmalzahlung der Betriebsrente

      Könnte sein, dass eine zufällig die Antwort kennt und so nett ist und diese Information teilt

      Kommentar


        #4
        AW: Fünftelregelung: Abfindung und Einmalzahlung der Betriebsrente

        Hallo elvis61,

        manchmal hilft ein Anruf beim netten Sachbearbeiter im zuständigen Finanzamt, der hat wahrscheinlich manchmal solche Sachverhalte.

        Tschüß

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          #5
          AW: Fünftelregelung: Abfindung und Einmalzahlung der Betriebsrente

          Zitat von elvis61 Beitrag anzeigen
          Könnte sein, dass eine zufällig die Antwort kennt und so nett ist und diese Information teilt
          So trivial ist das alles nicht, du kannst doch auch selbst nachlesen, worauf es im Einzelfall ankommt:

          https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/640063/
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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