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Zu berücksichtigende Einkünfte bei einem Verlustvortrag

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    Zu berücksichtigende Einkünfte bei einem Verlustvortrag

    Guten Tag,
    ich studiere aktuell noch und möchte für die Jahre 2015 bis heute Verlustvorträge erstellen. Dazu habe ich ein paar Fragen:

    1) Ist meine Annhame richtig, dass ich die Steuererklärung für z.B. 2015 bei dem Finanzamt einreiche, in dessen Zuständigkeitsgebiet ich im gesamten Jahr 2015 gemeldet war?
    2) Gilt für die Steuererklärung für das Jahr 2015 auch die Regelung, dass ich vorerst keine Belege mit einreichen muss?
    3) Muss ich kleinere Einkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit in einem Verein und Aufwandsentschädigungen für eine Schiedsrichtertätigkeit mit angeben bzw. wirken diese sich auf meinen Verlustvortrag aus?

    Ich hoffe meine Fragen sind nicht zu spezifisch und passen thematisch in das Forum.

    Gruß studihilfe

    #2
    AW: Zu berücksichtigende Einkünfte bei einem Verlustvortrag

    Zu 1: Nein, die Erklärung für 2015 ist bei dem aktuell zuständigen Finanzamt einzureichen.

    Zu 2: Nein, es gelten die bis einschließlich 2016 gültigen Regeln.

    Zu 3: Es kommt darauf an, ob diese Einnahmen nach § 3 Nr. 26 bzw. § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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