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Aussendienst Verpflegungspauschale

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    Aussendienst Verpflegungspauschale

    Hallo,
    Ich arbeite seit 13 Jahren in Aussendienst und bin Montag bis Freitag 9-10 Stunden mit Dienstwagen unterwegs. Täglich besuche ich 8 bis 10 Kunden in meinem Gebiet. Bis jetzt habe ich für die Tage eine Verpflegungspauschale annerkannt bekommen. Dazu habe ich eine Bescheinigung des Arbeitsgebers vorgelegt (Aussendienst Vollzeit Mo-Fr, 220 Tage über 8 Stunden ausschließlich Auswärtstätigkeit). Der neue Sachbearbeiter beim Finanzamt verlangt zusätzlich eine Aufstellung unter Angabe von Ort, Datum und Grund der Auswärtstätigkeit. In einem Dienstprogramm werden elektronisch due Besuche erfasst. Wenn ich sie ausdrucken wurde, werden das ca 1800 Seiten - 1 Seite pro Kunde, da ich ca 1800 Kundenbesuche im Jahr habe. Anders ist es nicht möglich, ich habe auch keine Aufstellung per Hand gemacht, weil das bis jetzt nicht verlangt war Frage- wo finde ich die gesetzliche Vorgabe in welcher Form ich das nachweisen muss ? Oder muss ich tatsächlich für den Herren die 1800 Seiten ausdrucken, damit er nur zufrieden ist?

    Viele Grüße
    Alina

    #2
    AW: Aussendienst Verpflegungspauschale

    Hallo,

    eigentlich musst du die Dienstreisen nur glaubhaft machen, und da reicht in der Regel die Bestätigung des Arbeitgebers.

    Aber hast du denn nicht noch andere Dokumente?
    Etwa Terminkalender oder Auftragslisten?
    Außerdem hat das Dienstprogramm doch die Daten, da sollte doch eine alternative Darstellung möglich sein. Wie kontrolliert dich denn der Arbeitgeber?

    Ansonsten lass es zur Entscheidung kommen und leg' dann gegen den Bescheid Einspruch ein. Für die Rechtsbehelfsstelle ist es vielleicht glaubwürdig genug.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Aussendienst Verpflegungspauschale

      ... wo finde ich die gesetzliche Vorgabe in welcher Form ich das nachweisen muss ? Oder muss ich tatsächlich für den Herren die 1800 Seiten ausdrucken, damit er nur zufrieden ist?
      Wie man Sachverhalte durch Belege glaubhaft machen muss, ist nirgendwo so ganz exakt geregelt. Die meisten Sachbearbeiter sind mit den Bestätigungen der Firmen zufrieden.

      Wenn für den Firmenwagen ein Fahrtenbuch geführt wird, ließe sich der Nachweis auch damit gut führen. Wenn das verwendete Dienstprogramm keine Exportmöglichkeit bietet, mit der die Werte in eine Tabelle

      ausgegeben werden können, fällt mir nur der Ausdruck in eine PDF-Datei ein. 1.800 Seiten auf Papier scheinen mir persönlich reichlich übertrieben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Aussendienst Verpflegungspauschale

        Hallo,

        Wir Aussendienstler haben mobile Version von speziellen Firmensoftware und spielen die Daten täglich ein. So kann der Arbeitgeber das alles im Büro kontrollieren. Eine andere Autragslisten gibt es nicht, alles wird elektronisch sofort eingegeben und übermittelt.
        Ich habe bereits gegen den Bescheid ein Einspruch eingelegt und die Anforderung ist die Antwort von dem selben Sachbearbeiter auf mein Einspruch.

        VG Alina

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wie man Sachverhalte durch Belege glaubhaft machen muss, ist nirgendwo so ganz exakt geregelt. Die meisten Sachbearbeiter sind mit den Bestätigungen der Firmen zufrieden.

        Wenn für den Firmenwagen ein Fahrtenbuch geführt wird, ließe sich der Nachweis auch damit gut führen. Wenn das verwendete Dienstprogramm keine Exportmöglichkeit bietet, mit der die Werte in eine Tabelle

        ausgegeben werden können, fällt mir nur der Ausdruck in eine PDF-Datei ein. 1.800 Seiten auf Papier scheinen mir persönlich reichlich übertrieben.
        Fahrtenbuch führe ich nicht weil bei der Anzahl der Besuche das zu Aufwendig ist. Das Auto wird mit 1% versteuert.
        Eine Tabellenform gibt es nicht, jede Kunde hat eine Seite mit allen Angaben.

        Gruß
        Alina

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          #5
          AW: Aussendienst Verpflegungspauschale

          Wir Aussendienstler haben mobile Version von speziellen Firmensoftware und spielen die Daten täglich ein.
          Es gibt in der Firma sicher Leute, die wissen, welche Auswertungen mit dieser Firmensoftware möglich sind. Da würde ich schon erst mal nachfragen, ansonsten PDF erzeugen, das kostet nichts.

          Bevor der Sachbearbeiter das an die Einspruchsstelle weitergibt, muss er selbst entscheiden, ob er dem Einspruch nicht abhilft. Du kannst ihm doch antworten, dass du es für unzumutbar hältst,

          1.800 Seiten auf Papier auszudrucken.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Aussendienst Verpflegungspauschale

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Es gibt in der Firma sicher Leute, die wissen, welche Auswertungen mit dieser Firmensoftware möglich sind. Da würde ich schon erst mal nachfragen, ansonsten PDF erzeugen, das kostet nichts.
            Bevor der Sachbearbeiter das an die Einspruchsstelle weitergibt, muss er selbst entscheiden, ob er dem Einspruch nicht abhilft. Du kannst ihm doch antworten, dass du es für unzumutbar hältst,
            1.800 Seiten auf Papier auszudrucken.
            Hallo Alina0505,

            man könnte das 1800seitige PDF-Dokument ja auch auf einen USB oder eine CD schieben und du sparst dir den Ausdruck.
            Ich frag mich nur, ob derjenige der 1800 Seiten anfordert, diese dann auch liest.

            Tschüß

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              #7
              AW: Aussendienst Verpflegungspauschale

              Hallo,
              @holzgoe

              USB-Stick? sicher nicht.
              das Benutzen von fremden USB-Sticks erlaubt keine Behörde und auch kein privates Unternehmen.
              (Malware, Trojaner, u.s.w.)

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Aussendienst Verpflegungspauschale

                Hallo FIGUL,

                das ist durchaus gängige Verfahrensweise bei den Prüfdiensten, oft sind es passwortgeschützte CDs und aber auch USB-Sticks, die arbeiten offline am Laptop und sobald ein USB Gerät angeschlossen wird, läuft das installierte Antivirenprogramm drüber.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Aussendienst Verpflegungspauschale

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  Hallo FIGUL,

                  das ist durchaus gängige Verfahrensweise bei den Prüfdiensten, oft sind es passwortgeschützte CDs und aber auch USB-Sticks, die arbeiten offline am Laptop und sobald ein USB Gerät angeschlossen wird, läuft das installierte Antivirenprogramm drüber.

                  Tschüß
                  Danke für die Info.
                  Hab ich so noch nie erlebt.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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