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Anlage KAP: Zeile 12 und Zeile 13

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    Anlage KAP: Zeile 12 und Zeile 13

    Hallo liebe Community,

    ich habe eine Steuerbescheinigung von meiner Bank erhalten. In der Steuerbescheinigung von der Bank steht, dass ich in Zeile 12 oder 13 Anlage KAP "0,00" Euro über die Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages eintragen soll. Leider weiß ich nicht, in welche der beiden Zeilen ich 0 Euro eintragen müsste. In beide Zeilen oder nur in Zeile 12 oder nur in Zeile 13? Wisst ihr wie ich dies herausfinden könnte?

    Übrigens: Ich habe keinen Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen. Weil ich die Steuerbescheinigung von der Bank erhalten habe, dachte ich, dass ich diese Anlage KAP dennoch ausfüllen muss. Die Höhe der kapitalerträge ist auch nur 1 Cent gewesen sonst steht überall Null Euro.

    Was ist der Unterschied zwischen Zeile 12 und Zeile 13?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Anlage KAP: Zeile 12 und Zeile 13

    Zitat von Gast19 Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Community,

    ich habe eine Steuerbescheinigung von meiner Bank erhalten. In der Steuerbescheinigung von der Bank steht, dass ich in Zeile 12 oder 13 Anlage KAP "0,00" Euro über die Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages eintragen soll. Leider weiß ich nicht, in welche der beiden Zeilen ich 0 Euro eintragen müsste. In beide Zeilen oder nur in Zeile 12 oder nur in Zeile 13? Wisst ihr wie ich dies herausfinden könnte?

    Übrigens: Ich habe keinen Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen. Weil ich die Steuerbescheinigung von der Bank erhalten habe, dachte ich, dass ich diese Anlage KAP dennoch ausfüllen muss. Die Höhe der kapitalerträge ist auch nur 1 Cent gewesen sonst steht überall Null Euro.

    Was ist der Unterschied zwischen Zeile 12 und Zeile 13?

    Vielen Dank!
    Hallo,

    das steht doch bei der Zeile 13 in der Anlage KAP.
    -Sparerpauschbetrag, der auf NICHT erklärte...entfällt.
    In Zeile 12 dann ... auf erklärte.
    Wegen 1ct. brauchst du nichts zu machen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage KAP: Zeile 12 und Zeile 13

      Ein Eitrag in Zeile 13 ist nur dann erforderloch, wenn in der Anlage KAP nicht alle Kapitalerträge erklärt werden.
      Angehängte Dateien

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        #4
        AW: Anlage KAP: Zeile 12 und Zeile 13

        Weil ich die Steuerbescheinigung von der Bank erhalten habe, dachte ich, dass ich diese Anlage KAP dennoch ausfüllen muss.
        Diese Schlussfolgerung stimmt so sicher nicht! Die Bayerische Steuerverwaltung gibt auf ihren Internetseiten dazu Hinweise. Die beinhalten zwar nicht alle Fallgestaltungen, sind aber für jemand,

        der nur inländische Kapitalerträge oder so gut wie keine Kapitalerträge hat, durchaus ausreichend.

        https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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