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Wie hoch ist mein Vorsorgehöchstbetrag 2014?

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    Wie hoch ist mein Vorsorgehöchstbetrag 2014?

    Hallo zusammen,

    für die Steuererklärung 2014 hätte ich folgende Frage zum bei der Berechung des abziehbaren Höchstbetrags bei den Vorsorgeaufwedunegen:

    Für Steuerzahler, die keine unmittelbaren Zuschüsse zu Ihrer KV bekommen, (z.B. Selbständige) betragen diese 2.800 €.

    Für Steuerzahler, die unmittelbare Zuschüsse bekommen, also alle nichtselbständig Beschäftigten (=Angestellten) betragen sie 1.900 €.

    In meinem Fall war es so, dass ich 2014 teilweise (einige Monate) nichtselbständig beschäftigt war (und während dessen natürlich den Zuschuß des AG bekommen habe) und teilweise selbständig tätig war. Während dieser Zeit war ich privat versichert und habe keine Zuschüsse bekommen.

    Wie berechnet sich in diesem Fall der Vorsorgehöchstbetrag? Wird ein zeitanteiliger Durchschnitt berechnet? dann läge der Betrag zwischen 1.900 und 2.800 €, wird nur einer der beiden Höchstgrenzen genommen?

    Im Voraus vielen dank für hilfreiche Hinweise.

    Viele Grüße,

    Zeikinkun

    #2
    AW: Wie hoch ist mein Vorsorgehöchstbetrag 2014?

    Hallo Zeikinkun,

    siehe ->https://forum.elster.de/anwenderforu...geaufwendungen Beitrag vom User Charlie24.

    Tschüß

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      #3
      AW: Wie hoch ist mein Vorsorgehöchstbetrag 2014?

      Die Berechnung ändert sich nicht! Ob man das ganze Jahr oder nur für einen Teil des Jahres Anspruch auf einen Zuschuss bzw. einen Arbeitgeberanteil zur KV, PV hatte, spielt keine Rolle.

      Das geht aus der amtlichen Anleitung zu Zeile 10 bzw. 11 der Anlage Vorsorgeaufwand klar hervor.

      Die Frage hat mit der elektronischen Steuererklärung im Übrigen nichts zu tun!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Wie hoch ist mein Vorsorgehöchstbetrag 2014?

        Hallo Charlie,

        habe die amtliche Anleitung für die Anlage Vorsorgeaufwand 2014 gesucht aber nicht gefunden. Gibt es vielleicht einen Link dazu. Würde mir SEHR weiterhelfen.

        VG, Zeikinkun

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          #5
          AW: Wie hoch ist mein Vorsorgehöchstbetrag 2014?

          Zitat von Zeikinkun Beitrag anzeigen
          Hallo Charlie,

          habe die amtliche Anleitung für die Anlage Vorsorgeaufwand 2014 gesucht aber nicht gefunden. Gibt es vielleicht einen Link dazu. Würde mir SEHR weiterhelfen.

          VG, Zeikinkun
          Hallo,

          Warum glaubst du den Ausführungen von Charlie24 nicht?
          Du erweckst denEindruck.
          Benutze die Erläuterungen deines Steuerprogramms.
          Welches nutzt du?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Wie hoch ist mein Vorsorgehöchstbetrag 2014?

            Lies mal Seite 11!

            https://www.formulare-bfinv.de/ffw/r...ltg_est_14.pdf

            Das war wieder so ein Link, der nicht dauerhaft funktioniert: Aber man findet die amtliche Anleitung im Formularmanagement des BMF und zwar beim Mantelbogen -ESt 1A-!

            https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
            Zuletzt geändert von Charlie24; 28.11.2018, 21:33. Grund: Link korrigiert!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Wie hoch ist mein Vorsorgehöchstbetrag 2014?

              Hallo Charlie24,

              vielen dank für den Link. Leider funktioniert er nicht. Gab's vielleicht einen Kopierfehler?
              Bei mir erscheint unter diesem Link https://www.formulare-bfinv.de/ffw/r...ltg_est_14.pdf
              jedefalls eine 404-Meldung,

              VG, Zeikinkun

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Warum glaubst du den Ausführungen von Charlie24 nicht?
              Du erweckst denEindruck.
              Benutze die Erläuterungen deines Steuerprogramms.
              Welches nutzt du?

              Gruß FIGUL
              Hallo FIGUL

              ich nutze smartsteuer.de wo aber zu meiner Frage keine Erläuterungen zu finden sind. Und Punkt 11 der Anleitung Vorsorgeaufwand kann ich nicht lesen, weil ich sie nicht habe. Übrigens ist sie auch hier https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x nicht zu finden. Kann man das hier evtl. als pdf-Datei anhängen...?
              Das wäre spitze!

              VG, Zeikinkun

              Kommentar


                #8
                AW: Wie hoch ist mein Vorsorgehöchstbetrag 2014?

                Dort auf Einkommensteuer-Mantelbogen (ESt 1A) mit integrierter Anleitung, dann ganz oben auf Anleitung ESt, Seite 11.

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                  #9
                  AW: Wie hoch ist mein Vorsorgehöchstbetrag 2014?

                  Hallo L. E. Fant,

                  (übrigens, bester Name bislang in diesem Forum...;-) ) endlich habe ich nun die oft beschriebene Anleitung gefunden, vielen Dank! Leider wird hier aber mein Fall nicht beschrieben, nämlich ob die Höhe des Vorsorgehöchstbetrags entweder 2.800 € ist oder evtl. nur 1.900 € oder evtl. ein anteiliger Durchschnitt etc. Wer könnte mir diese Frage wohl beantworten?

                  VG, Zeikinkun

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Wie hoch ist mein Vorsorgehöchstbetrag 2014?

                    Danke für das Kompliment

                    In der Anleitung heißt es:

                    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist davon
                    abhängig, ob Sie Krankheitskosten oder Beiträge für eine
                    Krankenversicherung ausschließlich aus eigenen Mitteln bestritten
                    haben oder ob Ihnen steuerfreie Leistungen gewährt
                    werden oder (zumindest) Anteile der Krankheitskosten von
                    dritter Seite übernommen werden.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Wie hoch ist mein Vorsorgehöchstbetrag 2014?

                      Der Fall wird natürlich auf Seite 11 beschrieben, denn dort steht u. a.:

                      Werden die vorgenannten Leistungen für mindestens einen Teil des Jahres oder bei mehreren Einkünften für mindestens eine Einkunftsquelle erbracht, ist die in Zeile 11 gestellte Frage mit „Ja“ zu beantworten und
                      eine „1“ einzutragen.

                      Die "1" heißt im Klartext, dass die 1.900,00 € als Höchstbetrag zur Anwendung kommen. Das ergibt sich aus § 10 Abs. 4 Satz 2 ff. EStG:

                      Der Höchstbetrag beträgt 1 900 Euro bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben
                      oder für deren Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nummer 9, 14, 57 oder 62 erbracht werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten bestimmt sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der
                      jedem Ehegatten unter den Voraussetzungen von Satz 1 und 2 zustehenden Höchstbeträge. Übersteigen die Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 die nach den Sätzen 1 bis 3 zu berücksichtigenden
                      Vorsorgeaufwendungen, sind diese abzuziehen und ein Abzug von Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3a scheidet aus.

                      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Wie hoch ist mein Vorsorgehöchstbetrag 2014?

                        Hallo zusammen,

                        habe zur Sicherheit beim FA angerufen und gefragt, welcher der auf mich zutreffende Vorsorgehöchstbetrag sei, 2.800 € für Slebständige oder 1.900 für Angestellte. Die Antwort des Finanzbeamten, ersteres. Meine Eintragungen würden dann ohnehin noch einmal von einer Software geprüft.

                        Ich würde jetzt gerne eure Meinung dazu hören, ob ich folgende Zeilen / Felder in der Anlage Vorsorgeaufwand korrekt ausgefüllt habe:
                        Z 4: lt. Nr. 23 a/b lst-besch. (AN-Anteil) 982 (aufgerundete Summe aus drei Beträgen, da ich bei drei AG beschäftigt war)
                        Z 11: Haben Sie zur KV ...Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse 1/2: 1 = Ja (Obwohl ich für meine Tätigkeit als geschäftsführer-Gesellschafter keinen Anspruch hatte, habe ich "1" angegeben)
                        Z 12: AN-beiträge zur KV lt. Nr. 25 der LSt-besch. 982 € (aufgerundete Summe aus drei Beträgen, da ich bei drei AG beschäftigt war)
                        Z 15: AN-beiträge zur PV lt. Nr. 26 dr LSt-besch.: 133 € (aufgerundete Summe aus drei Beträgen, da ich bei drei AG beschäftigt war)
                        Z 18: Beiträge zu KV - ohne Beiträge, die in Z. 12 geltend gemacht wurden: 1.363 € aufgerundete Summe

                        Habe ich das nun richtig gemacht...?

                        Vielen Dank im Voraus, Zeikinkun

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                          #13
                          AW: Wie hoch ist mein Vorsorgehöchstbetrag 2014?

                          Dass der Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung in Zeile 4 identisch ist mit dem Arbeitnehmeranteil zur KV kommt mir etwas komisch vor.

                          Warum du deine KV-Beiträge als Selbständiger komplett in Zeile 18 und die PV-Beiträge nicht extra in Zeile 21 angegeben hast, solltest du überprüfen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Wie hoch ist mein Vorsorgehöchstbetrag 2014?

                            [QUOTE=Zeikinkun;253003
                            Z 11: Haben Sie zur KV ...Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse 1/2: 1 = Ja (Obwohl ich für meine Tätigkeit als geschäftsführer-Gesellschafter keinen Anspruch hatte, habe ich "1" angegeben)
                            [/QUOTE]

                            Hallo Zeikinkun,

                            ist ja auch korrekt -> weil du Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit hast und der Arbeitgeber ja auch Beiträge abgeführt hat.
                            Natürlich mit der Folge 1900,- Euro Höchstbetrag. Das wurde ja schon mehrfach erwähnt.

                            Das rechnet auch das Finanzamt nicht anders.

                            Tschüß

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                              #15
                              AW: Wie hoch ist mein Vorsorgehöchstbetrag 2014?

                              Hallo,

                              vielen Dank für eure Hinweise. Was Z. 12 bzw. AN-Beiträge zur KV angeht, hatte ich mich tatsächlich in der Zeile verguckt!

                              Zu Z. 18, dies ergibt sich aus Z. 28 der Lst-besch., wo steht "Beiträge zur priv. KV und PV...". Daher ein Betrag.

                              VG, Zeikinkun

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