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Zahnarztrechnung - Ratenzahlung

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    Zahnarztrechnung - Ratenzahlung

    Hallo!
    Eine hohe Zahnarztrechnung wird über das DZR in Raten über mehrere Jahre bezahlt, also nicht an die Zahnarztpraxis. Handelt es sich da um zwei getrennte Verträge - einmal die Behandlung, dann den Ratenvertrag?

    Falls nicht, wie setzt man die Rechnung im Elster-Formular an? Beispiel: Rechnungsbetrag 9000 Euro, Kassenleistung 1000 Euro, verbleiben als Eigenleistung 8000 Euro. Die werden über einen Ratenkredit an das DZR gezahlt. Durch die Zinsen erhöht sich die Summe auf 10 000 Euro. Nur die in dem betreffenden Jahr gezahlten Raten und im Feld "Erstattungen" eine Null? Denn die Kassenleistung ist bei den 8000 bzw. 10 000 Euro ja schon abgerechnet.

    Oder kann man, falls man zwei getrennte Verträge annimmt, die 9000 Euro eintragen, bei "Erstattungen" die Kassenleistung von 1000 Euro und zuzsätzlich nur noch die Zinsen aus dem Ratenkredit steuermindernd angeben?
    Gruß,
    newcallas

    #2
    AW: Zahnarztrechnung - Ratenzahlung

    Zitat von Newcallas Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Eine hohe Zahnarztrechnung wird über das DZR in Raten über mehrere Jahre bezahlt, also nicht an die Zahnarztpraxis. Handelt es sich da um zwei getrennte Verträge - einmal die Behandlung, dann den Ratenvertrag?

    Falls nicht, wie setzt man die Rechnung im Elster-Formular an? Beispiel: Rechnungsbetrag 9000 Euro, Kassenleistung 1000 Euro, verbleiben als Eigenleistung 8000 Euro. Die werden über einen Ratenkredit an das DZR gezahlt. Durch die Zinsen erhöht sich die Summe auf 10 000 Euro. Nur die in dem betreffenden Jahr gezahlten Raten und im Feld "Erstattungen" eine Null? Denn die Kassenleistung ist bei den 8000 bzw. 10 000 Euro ja schon abgerechnet.

    Oder kann man, falls man zwei getrennte Verträge annimmt, die 9000 Euro eintragen, bei "Erstattungen" die Kassenleistung von 1000 Euro und zuzsätzlich nur noch die Zinsen aus dem Ratenkredit steuermindernd angeben?
    Gruß,
    newcallas
    Hallo,

    Zu- Abflussprinzip.
    Du trägst die geleisteten Zahlungen ein.
    Erstattung 0

    Nebenbei 25% Zinsen? Ganz schön happig

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Zahnarztrechnung - Ratenzahlung

      Danke Dir, FIGUL!
      25% Zinsen - das war ja nur ein Beispiel :-)
      Gruß,
      newcallas

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        #4
        AW: Zahnarztrechnung - Ratenzahlung

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Nebenbei 25% Zinsen? Ganz schön happig
        Hallo,

        wenn nicht happig, dann gerade eben NICHT sittenwidrig.
        Das Angebot lautet über 14,81 v.H. p.a. bei 48 Monaten Laufzeit.
        Wenn man bedenkt, dass ein Konsumentenkredit über 10TEUR zu 0,69 v.H. p.a. zu bekommen ist, und auch das eigene Girokonto kaum mehr kosten wird als 10,75 v.H. p.a. . . . (Über eine auf 48 Monate befristete Erweiterung des Überziehungsrahmens lässt sich mit der Hausbank gut verhandeln.)
        Wie verlautet es von der EZB: Die gegenwärtige Niedrigzinsphase ist zugunsten der Investoren. Also Newcallas, nutzen Sie sie aus
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: Zahnarztrechnung - Ratenzahlung

          25% Zinsen - das war ja nur ein Beispiel :-)
          Der Effektivzins des DZR liegt bei einem Ratenkredit mit einer Laufzeit von 36 Monaten bei immerhin 14,71%. Billig ist das nicht!

          Aber darum geht es nicht. Das Problem ist doch eher, was bei dir wann als abgeflossen gilt. Wenn es sich um einen echten Ratenkredit handelt und der Zahnarzt sein Geld in einer Summe erhält,

          ist das ja möglicherweise durchaus anders zu sehen als wenn der Zahnarzt ebenfalls nur in Raten bezahlt wird.

          Das ist jetzt kein Thema der elektronischen Steuererklärung, aber es gibt ja nach wie vor auch bei Krankheitskosten eine zumutbare Eigenbelastung, die jedes Jahr zugemutet wird.

          Du solltest die getroffenen Vereinbarungen deshalb schon genau analysieren. Hier im Forum kann dir nicht geholfen werden, denn die Frage betrifft ausschlie0lich Steuerrecht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Zahnarztrechnung - Ratenzahlung

            an alle:
            Danke euch! Für Änderungen ist es zu spät - die Sache läuft schon seit anderthalb Jahren. Als Freiberufler gibt es manchmal wahre Gletscherspalten in der Auftragslage, da muss man in saure Äpfel beißen - zum Glück mit wieder guten Zähnen :-)

            Der Zahnarzt hat sein Geld. Der Kredit ist ausschließlich DZR. Deshalb kam ich auf die zwei getrennten Verträge, vergleichbar mit einem Warenkauf auf Raten, bei dem das Zu- u. Abflussprinzip nicht gilt. Habe ich jedenfalls bei Google so gefunden, aber da steht ja viel und nicht alles stimmt oder trifft auf den speziellen Fall zu.


            Ich habe jetzt die geleisteten Zahlungen eingetragen und bei Erstattung 0, obwohl es mir anders besser zupass käme, nämlich die komplette Summe in einem Jahr absetzen. Je nun …

            Gruß,
            newcallas

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