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Student und Freiberufler - Wo Semesterbeitrag und Fahrtkosten eintragen

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    Student und Freiberufler - Wo Semesterbeitrag und Fahrtkosten eintragen

    Hallo liebe Community,

    ich habe eine Frag zur Steuererklärung.

    Ich bin Vollzeitstudent im Zweitstudium und habe nebenbei ein Kleingewerbe und arbeite noch Freiberuflich.
    Ich habe nun nur die Anlage KAP, G und S.

    Jetzt bin ich mir unsicher wo ich Fahrtkosten zur Uni und zur Arbeitsstelle und den Semesterbeitrag angeben soll.

    Da ich keine nichtselbstständige Arbeit hatte, habe ich bisher auch noch nicht die Anlage N hinzugefügt. Brauche ich die dafür trotzdem? Lohn hatte ich ja nicht.

    Oder verrechne ich die Fahrtkosten der Freiberuflichkeit einfach mit meinem Gewinn? WOhin dann die Fahrtkosten der Uni?

    Es würde mich freuen wenn mir jemand die ichtigen Felder nennen kann. Danke!

    VIele Grüße
    Benwick

    #2
    AW: Student und Freiberufler - Wo Semesterbeitrag und Fahrtkosten eintragen

    wenn Zweitstudium, dann Anlage N, Fortbildungskosten. Arbeitslohn leer lassen, wenn es nicht geht, 0 eintragen.

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      #3
      AW: Student und Freiberufler - Wo Semesterbeitrag und Fahrtkosten eintragen

      Welches Berufsziel wird denn mit dem Zweitstudium angestrebt? Wenn das eine nichtselbständige Tätigkeit ist, ist die Anlage N schon die erste Wahl.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Student und Freiberufler - Wo Semesterbeitrag und Fahrtkosten eintragen

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        wenn Zweitstudium, dann Anlage N, Fortbildungskosten. Arbeitslohn leer lassen, wenn es nicht geht, 0 eintragen.
        Danke!

        Ja, es ist ein Zweitstudium. Also in Anlage N unter Fortbildungskosten den Semesterbeitrag und unter Fahrtkosten die Fahrten zur Uni?


        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Welches Berufsziel wird denn mit dem Zweitstudium angestrebt? Wenn das eine nichtselbständige Tätigkeit ist, ist die Anlage N schon die erste Wahl.
        Es ist ein Studium zum Medieninformatiker.


        Wohin dann die Fahrtkosten, Betriebsmittel etc. der Freiberuflichkeit?

        Kommentar


          #5
          AW: Student und Freiberufler - Wo Semesterbeitrag und Fahrtkosten eintragen

          Auch die Fahrtkosten sind dann Fortbildungskosten.

          die betrieblichen Ausgaben gehören in die Anlage EÜR. Der Saldo dort als Gewinn in G oder S.

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