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Steuererklärung nach Hochzeit

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    Steuererklärung nach Hochzeit

    Hallo mein Problem ist folgendes,

    wir haben dieses Jahr geheiratet mein Mann hat seit 5 Jahren keine Steuererklärung gemacht da er Mindestlohn gering-Verdiener ist. Ich mache meine seit 5 Jahren über Elster-online. Wir sind Steuerklasse 5 und 3 wobei ich die 3 habe. Kann ich meinem Mann in meiner Steuererklärung (wir wollen zusammen veranlagen) unter meinem Acount angeben? Oder muss Er sich registrieren und ich laufe dann als Ehefrau in seinem Acount. Hab da mal was gelesen das der Mann bevorzugt behandelt wird und als erstes erwähnt werden muss. Ich weis aber nicht ob das immer noch für 2018 gilt. Vielen Dank vorab für eure Antwort!
    Zuletzt geändert von Stefaannie; 02.12.2018, 03:08.

    #2
    AW: Steuererklärung nach Hochzeit

    Sie können Ihren Account weiterhin unverändert nutzen und dort auch die Einkommensteuererklärung für die Zusammenveranlagung erstellen. Ihr Mann benötigt kein eigenes Zertifikat.

    "Hab da mal was gelesen das der Mann bevorzugt behandelt wird und als erstes erwähnt werden muss. "

    Dies bedeutet im Regelfall wahrscheinlich folgendes: In der gemeinsamen Steuererklärung werden im Regelfall die Daten des Ehemannes unter "Stuerpflichtiger" eingetragen und die Daten der Ehefrau unter "Ehefrau".
    Zuletzt geändert von ; 02.12.2018, 09:20.

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      #3
      AW: Steuererklärung nach Hochzeit

      [QUOTE=Stefaannie;253060]Hallo mein Problem ist folgendes,

      Zitat: Hab da mal was gelesen das der Mann bevorzugt behandelt wird und als erstes erwähnt werden muss.

      Hallo,

      ich denke doch, dass die FRAU bevorzugt behandelt wird, da sich das FA zuerst auf den armen Mann stürzt und sie noch eine kurze Schonfrist bekommt :-(

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Steuererklärung nach Hochzeit

        Die Reihenfolge von Ehemann und Ehefrau bei der Zusammenveranlagung ist technisch so vorgegeben und darf auch nicht eigenmächtig geändert werden.

        Auch aufgrund politischer Initiativen befasst sich die Steuerverwaltung schon länger mit der Frage einer geschlechtergerechten Lösung, bisher aber ohne Erfolg.

        https://www.tagesspiegel.de/wirtscha.../19738964.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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