Moin,
Ich bin neu hier und habe eine Frage: muss ich, wenn ich die Steuererklärungen 2015 und 2016 mit Elster mache, trotzdem die Belege einreichen?
Vielleicht muss ich die Belege nur für Nachfragen vorhalten.
Mit freundlichem Gruß
Horst78
Moin,
Ich bin neu hier und habe eine Frage: muss ich, wenn ich die Steuererklärungen 2015 und 2016 mit Elster mache, trotzdem die Belege einreichen?
Vielleicht muss ich die Belege nur für Nachfragen vorhalten.
Mit freundlichem Gruß
Horst78
Geändert von Horst78 (04.12.2018 um 16:06 Uhr)
Für die Jahre 2015 und 2016 gelten für Belege die vor 2017 gültigen Regeln. Auch damals musste man nicht alles einreichen.
https://www.elster.de/elsterweb/atta...nde_Belege.pdf
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
Entschuldigung, es muss natürlich Einkommenssteuer 2015 und 2016 heißen!
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
Hallo,
>>>Entschuldigung, es muss natürlich Einkommenssteuer 2015 und 2016 heißen!
Du meintest "mit s" ?
Das ist übrigens gar nicht so klar, teilweise verwendet die Verwaltung oder auch der Gesetzgeber falsche Grammatik (siehe "Abgeltungsteuer", oder "Haltverbot" in der StVO).
Stefan