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Fragen zum Fragebogen der steuerlichen Erfassung fuer Personengesellschaften

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    Fragen zum Fragebogen der steuerlichen Erfassung fuer Personengesellschaften

    Hallo ElsterForum Gemeinde,

    wir haben vor kurzem eine GbR gegruendet.

    Wir haben den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fast komplett ausgefuellt,
    jedoch konnten wir leider zu einigen Punkten trotz mehrfacher Recherche nichts finden:

    1: In der Teilnahmeerklaerung fuer das SEPA Basislastschrift-Verfahren wird nach einer Steuernummer gefragt,
    diese kriegen wir aber doch erst nachdem wir den Fragebogen beim Finanzamt eingereicht haben.
    Sollen wir das Feld nun freilassen oder die Teilnahmeerklaerung nachreichen?

    2: Beim Punkt 1.11 im Fragebogen wird nach einer von allen Gesellschaftern empfangsbevollmaechtigten Person gefragt,
    da wir aber weder einen Steuerberater noch eine andere Person haben, sollen wir diesen Punkt auch einfach frei lassen?
    In der Ausfuellhilfe steht wenn keiner genannt wird, wird das Finanzamt uns auffordern einen Empfangsbevollmaechtigten zu benennen.

    3: Beim Punkt 3., bei der Angabe zur Festsetzung von Vorauszahlungen haben wir gelesen, dass man diese Felder auch erstmal freilassen kann.
    Ist dies richtig oder muessen wir das trotzdem ausfuellen?
    Da wir nicht damit rechnen, mehr Gewinn als den Gewerbesteuer-Freibetrag zu erzielen.


    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grueßen
    Zuletzt geändert von kuschelhund123; 07.12.2018, 17:06.

    #2
    AW: Fragen zum Fragebogen der steuerlichen Erfassung fuer Personengesellschaften

    Zu 1.) Als "Steuernummer" das Geschäftszeichen eintragen, das Ihr ggf. vom Finanzamt habt aus der Anforderung des Fragebogens. Ansonsten "neu" eintragen.

    Zu 2.) Mit Empfangsbevollmächtigen ist ggf. auch Jemand von Euch Beteiligten gemeint, z.B. Du. Ohne einen Empfangsbevollmächtigten müssten bestimmte Schreiben an jeweils alle 3.745 Gesellschafter versandt werden. Wenn Du empfangsbevollmächtigter wärest, gehen diese Schreiben dann nur an Dich.

    Zu 3.) Es wäre schon sinnvoll das auszufüllen. Es geht hier nicht nur darum, ob Gewerbesteuer anfällt. Sondern wenn bei zwei Gesellschaftern ihr einen Gesamtgewinn von 1 Mio schätzt, teilt das Finanzamt den Abteilungen, wo ihr zwei einkommensteuerlich geführt werdet, mit, dass diese bei der Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen jeweils 500.000 € berücksichtigen sollen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Fragen zum Fragebogen der steuerlichen Erfassung fuer Personengesellschaften

      Zu 1: Ich persönlich würde das SEPA-Lastschriftmandat nach Erteilung der Steuernummer nachreichen, das ist ja nicht zwingend mit dem Fragebogen einzureichen

      Zu 2: Einer der Beteiligten an der GbR sollte bereits jetzt als Empfangsbevollmächtigter benannt werden, es bringt ja nichts, das aufzuschieben. Das Finanzamt braucht von Anfang an einen Ansprechpartner.

      Die Empfangsvollmacht kann später auch auf eine andere Person oder auch auf einen Steuerberater abgeändert werden.

      Zu 3: Wenn ihr noch keine konkreten Vorstellungen zur Gewinnhöhe habt, ist es nach meiner Erfahrung schwierig, dazu vernünftige Angaben zu machen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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