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Anlage AV / Zeile 23

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    Anlage AV / Zeile 23

    Hallo,
    wir sind geschieden und die Kinder leben bei der Mutter.
    Demnach Einzelveranlagung.

    Nun habe ich in Zeile 23 bei Person B die Anzahl der Kinder eingetragen.

    Fehler:
    Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage AV wurden jedoch für die Ehefrau / Person B Eintragungen zu Altersvorsorgebeiträgen vorgenommen.

    Ist es korrekt, wenn ich hier keinen Eintrag mache.

    Grüße
    Michale

    #2
    AW: Anlage AV / Zeile 23

    Zitat von Taxmike110 Beitrag anzeigen
    Ist es korrekt, wenn ich hier keinen Eintrag mache.
    Ich entnehme dem Text, dass Du keine Ehefrau hast. Dann kannst Du natürlich auch keine Angaben zur Ehefrau machen.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV / Zeile 23

      Bei Geschieden dürfen im Hauptvordruck keine Angaben zur Veranlagungsart gemacht werden. Die Auswahl Einzelveranlagung ist nur für Ehegatten/Lebenspartner gedacht.

      In deiner Steuererklärung gibt es keine Ehefrau/Person B. Da das Kindergeld nicht an dich ausbezahlt wird, hast du meines Wissens auch keinen Anspruch auf Kinderzulage.

      In der amtlichen Anleitung heißt es dazu:
      Anspruch auf Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das für mindestens einen Monat des Jahres 2017 Kindergeld an den Zulageberechtigten ausgezahlt worden ist.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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