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    Elster Formular EÜR

    Hallo Zusammen,

    ich habe ein wirklich komisches Problem:
    Ich habe die EÜR 2017 ausgefüllt und das Problem, dass noch nicht bezahlte Umsatzsteuer zum Gewinn gerechnet wird.
    Zahlen der zur Veranschaulichung vereinfacht.

    Einnahmen:
    Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen: 1000
    Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen: 500
    Vereinnahmte Umsatzsteuer: 190
    Summe Einnahmen: 1690

    Ausgaben:
    AFA: 200
    Alle weiteren Ausgaben: 600
    Gezahlte Vorsteuerbeträge: 150
    An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer: 0
    Gesamtausgaben: 950

    D.h. ich hätte eigentlich 700€ zu versteuerndes einkommen. Dazu kommen aber noch 40€ nicht abgeführte Umsatzsteuer.

    Problem: Die 40€ Differenz der vereinnahmte Umsatzsteuer und bezahlte Umsatzsteuer wird als Gewinn berechnet

    Ich habe keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben.
    In meiner Umsatzsteuererklärung die ich gestern ausgefüllt habe, tauchen die 40€ Differenz auf und werden als Nachzahlung deklariert. Die Umsatzsteuererklärung an sich stimmt also.
    Jetzt suche und probiere ich seit 4 Stunden an einer Lösung die 40€ Differenz in den Betriebsausgaben der EÜR (Seite2) einzutragen. Irgendwie muss das ja funktionieren.

    Ich bin wirklich am verzweifeln und hoffe jemand von euch kann mit weiterhelfen.
    Es muss doch eine Lösung geben, die ich gerade nicht finde.

    Vielen Dank im Voraus.

    LG Quell
    Zuletzt geändert von quellwater; 13.12.2018, 18:07.

    #2
    AW: Elster Formular EÜR

    Zitat von quellwater Beitrag anzeigen
    Problem: Die 40€ Differenz der vereinnahmte Umsatzsteuer und bezahlte Umsatzsteuer wird als Gewinn berechnet
    Das ist wirklich ein Problem! Denn 1.690 - 950 müsste ja 740 Euro ergeben. Was ist mit den restlichen 700 Einnahmen passiert?

    Kommentar


      #3
      AW: Elster Formular EÜR

      Aufgrund der Umsatzsteuererklärung hat sich, wenn ich dies recht verstanden habe, eine Nachzahlung von 40,00 € ergeben. Diese Nachzahlung können Sie in der Einnahme-Überschuss-Rechnung erst in dem Jahr als Betriebsausgabe geltend machen, in dem sie von Ihnen tatsächlich gezahlt - also an das Finanzamt entrichtet - wurde.

      Kommentar


        #4
        AW: Elster Formular EÜR

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Das ist wirklich ein Problem! Denn 1.690 - 950 müsste ja 740 Euro ergeben. Was ist mit den restlichen 700 Einnahmen passiert?
        Hallo, danke für deine Antwort.
        Ich habe ergänzt, dass ich eigentlich 700€ zu versteuern hätte. Durch die 40€ habe ich aber ja jetzt 740€ zu versteuern obwohl diese ja Umsatzsteuer sind.
        Das ist für mich gerade ein großes Fragezeichen

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        Aufgrund der Umsatzsteuererklärung hat sich, wenn ich dies recht verstanden habe, eine Nachzahlung von 40,00 € ergeben. Diese Nachzahlung können Sie in der Einnahme-Überschuss-Rechnung erst in dem Jahr als Betriebsausgabe geltend machen, in dem sie von Ihnen tatsächlich gezahlt - also an das Finanzamt entrichtet - wurde.
        Hallo und danke für deine Antwort,

        ist das dann sicher so, also übliche Praxis oder habe ich hier einen "ganz speziellen Sonderfall"?

        LG

        Kommentar


          #5
          AW: Elster Formular EÜR

          Du bist kein Sonderfall! Diese Verschiebung von Betriebsausgaben in das Folgejahr ist dem Zu- und Abflussprinzip gemäß § 11 EStG geschuldet.
          Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR) ist das eben so geregelt.

          https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Elster Formular EÜR

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Du bist kein Sonderfall! Diese Verschiebung von Betriebsausgaben in das Folgejahr ist dem Zu- und Abflussprinzip gemäß § 11 EStG geschuldet.
            Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR) ist das eben so geregelt.

            https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
            Danke für deine Antwort. Dann stimmt das anscheinend alles so

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