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gesonderte Feststellung Anlage FB

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    gesonderte Feststellung Anlage FB

    Hallo zusammen,

    ich möchte gerne die gesonderte für die Erbengemeinschaft (E. Vermietung) fertig machen und erhalte folgenden Fehler:

    Es sind eine oder mehrere Anlagen V vorhanden. In diesem Fall müssen gleichzeitig mindestens für die Gesellschaft Angaben in einer Anlage FE1 getätigt sein.

    In der Anlage FE 1 unter

    4 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    würde ich gerne die Einkünfte unter

    Laufende Einkünfte
    Zeile 5
    nach Schlüssel zu verteilen (Euro, Cent)

    eintragen.

    Aber dort kann ich keine Zahlen eingeben .... kann mir jmd. weiterhelfen???

    LG Katha

    #2
    AW: gesonderte Feststellung Anlage FB

    Zitat von Katha9 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich möchte gerne die gesonderte für die Erbengemeinschaft (E. Vermietung) fertig machen und erhalte folgenden Fehler:

    Es sind eine oder mehrere Anlagen V vorhanden. In diesem Fall müssen gleichzeitig mindestens für die Gesellschaft Angaben in einer Anlage FE1 getätigt sein.

    In der Anlage FE 1 unter

    4 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    würde ich gerne die Einkünfte unter

    Laufende Einkünfte
    Zeile 5
    nach Schlüssel zu verteilen (Euro, Cent)

    eintragen.

    Aber dort kann ich keine Zahlen eingeben .... kann mir jmd. weiterhelfen???

    LG Katha
    Hallo,

    Anteilsmäßig?
    Hälfte, Drittel???

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: gesonderte Feststellung Anlage FB

      Erhalten Sie einen Fehlerhginweis? Ein Eintrag muss möglich sein - vgl. Anlage als Einstiegsbeispiel.
      Angehängte Dateien

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        #4
        AW: gesonderte Feststellung Anlage FB

        Wie von @Korsika richtig angemerkt und auch am Beispiel gezeigt, lassen sich in der Anlage FE 1 unter 4. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die nach Schlüssel zu verteilenden Einkünfte in Zeile 5
        eintragen. In Zeile 6 gehören dann abweichend vom Schlüssel zu verteilende Einkünfte. Dabei sind aber immer die Gesamtsummen aus der Anlage V vor der eigentlichen Aufteilung gemeint.

        Im Abschnitt Feststellungsbeteiligte erfolgt dann unter 5. Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen die eigentliche Aufteilung. Wenn alles nach den Schlüsseln der Anlage FB verteilt wird, genügt es,
        bei den Beteiligten auf der 1. Teilseite jeweils die Nummer der Beteiligten einzutragen. Wenn etwas abweichend verteilt wird, ist das dort unter 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzugeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: gesonderte Feststellung Anlage FB

          Vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe ;-)))

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            #6
            AW: gesonderte Feststellung Anlage FB

            Hallo,

            wo finde ich die Anlagen FE1 und FB, in den Formularen habe ich nichts gefunden.
            Unter Anlage V habe ich auch keine weiteren Formulare gefunden?

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              #7
              AW: gesonderte Feststellung Anlage FB

              Sie loggen sich in Ihr Benutzerkonto bei Mein ELSTER ein - alle Formulare - Feststellungen - gesonderte und einheitliche Feststellung - Anlagenauswahl.
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