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Kein komplettes Jahr gearbeitet - wie anzugeben?

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    Kein komplettes Jahr gearbeitet - wie anzugeben?

    Hallo zusammen,

    es gelingt mir nicht in Elster den Bereich zu finden, wo ich angeben kann, wieviele Monate ich im Jahr gearbeitet habe. Ich habe wegen einer Weltreise in 2 Steuerjahren 2 mal nur ein halbes Jahr gearbeitet und daher einen zu hohen Steuersatz gezahlt. Ich sollte für die beiden Jahre also einiges an Steuer zurück bekommen können, ich weiß aber nicht wie das in Elster anzugeben. Nach der Berechnung in Elster würde ich auch nichts zurück bekommen, was nicht sein kann. Es geht um die Steuerjahre 2014/2015, Steuerklasse 1, Jahresgehalt 36.000 Euro Brutto.

    Danke!

    #2
    AW: Kein komplettes Jahr gearbeitet - wie anzugeben?

    Auf der Anlage N können Sie in Zeile 29 die Zeiten der Nichtbeschäftigung erläutern.

    Denken Sie bitte auch daran, die Anlage Vorsorgeaufwand auszufüllen.

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      #3
      AW: Kein komplettes Jahr gearbeitet - wie anzugeben?

      Zitat von hello_world Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      es gelingt mir nicht in Elster den Bereich zu finden, wo ich angeben kann, wieviele Monate ich im Jahr gearbeitet habe. Ich habe wegen einer Weltreise in 2 Steuerjahren 2 mal nur ein halbes Jahr gearbeitet und daher einen zu hohen Steuersatz gezahlt. Ich sollte für die beiden Jahre also einiges an Steuer zurück bekommen können, ich weiß aber nicht wie das in Elster anzugeben. Nach der Berechnung in Elster würde ich auch nichts zurück bekommen, was nicht sein kann. Es geht um die Steuerjahre 2014/2015, Steuerklasse 1, Jahresgehalt 36.000 Euro Brutto.

      Danke!
      Hallo,
      warum gelingt es nicht?
      Anlage N Punkt 1 : rechts: Dauer des Dienstverhältnisses übernimmst du aus der Lohnsteuerbescheinigung.

      @Korsika: Danach wurde nicht gefragt. Außerdem ist das Ausfüllen der Zeile 29 überflüssig

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Kein komplettes Jahr gearbeitet - wie anzugeben?

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,
        warum gelingt es nicht?
        Anlage N Punkt 1 : rechts: Dauer des Dienstverhältnisses übernimmst du aus der Lohnsteuerbescheinigung.
        Vielen Dank für die schnellen Antworte! Bei mir gibt es unter Anlage N Punkt 1 nur die Angaben zur eTIN. Dort gibt es keine Möglichkeit etwas anderes auszufüllen, auch nicht die Dauer des Dienstverhältnisses...?

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          #5
          AW: Kein komplettes Jahr gearbeitet - wie anzugeben?

          Zitat von hello_world Beitrag anzeigen
          es gelingt mir nicht in Elster den Bereich zu finden, wo ich angeben kann, wieviele Monate ich im Jahr gearbeitet habe.
          Für die Einkommensteuer ist es völlig irrelevant, ob die 36T€ in einem Monat oder einem Jahr verteilt auf 12 Monate verdient werden. Da die Einkünfte immer auf das Jahr bezogen sind, ist die Dauer der Beschäftigung unwichtig und muss nicht extra erfasst werden.
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Kein komplettes Jahr gearbeitet - wie anzugeben?

            Zitat von korsika Beitrag anzeigen
            Denken Sie bitte auch daran, die Anlage Vorsorgeaufwand auszufüllen.
            Danke für die Antwort. Warum ist die Anlage Vorsorgeaufwand relevant für mich?

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              #7
              AW: Kein komplettes Jahr gearbeitet - wie anzugeben?

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              @Korsika: Danach wurde nicht gefragt. Außerdem ist das Ausfüllen der Zeile 29 überflüssig
              Ich finde aber trotzdem dass die Antwort sehr gut zur Frage passt. Zum einen kann die fehlende Anlage Vorsorgeaufwand der Grund sein, dass - wie geschildert - die berechnete Erstattung nicht befriedigend ausfällt. Zum anderen ist Zeile 29 eine geeignete Möglichkeit, darauf hinzuweisen, dass das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr bestand.

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von hello_world Beitrag anzeigen
              Bei mir gibt es unter Anlage N Punkt 1 nur die Angaben zur eTIN.
              Du verwendest nicht ElsterFormular, stimmt's?

              Hier ein Screenshot aus ElsterFormular:
              Angehängte Dateien

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                #8
                AW: Kein komplettes Jahr gearbeitet - wie anzugeben?

                Zitat von hello_world Beitrag anzeigen
                Vielen Dank für die schnellen Antworte! Bei mir gibt es unter Anlage N Punkt 1 nur die Angaben zur eTIN. Dort gibt es keine Möglichkeit etwas anderes auszufüllen, auch nicht die Dauer des Dienstverhältnisses...?
                Hallo,

                dann arbeitest du NICHT mit ElsterFormular.
                In Elsterformular:
                Punkt 1 = Zeile 1 in der elektr. Lohnsteuerbescheinigung (Seite 1 Anlage N)
                Dauer des Dienstverhältnisses -von - bis

                Gruß FIGUL

                Anlage Vorsorgeaufwand wird in ElsterFormular automatisch befüllt
                Zuletzt geändert von FIGUL; 15.12.2018, 16:10.
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Kein komplettes Jahr gearbeitet - wie anzugeben?

                  Außerdem ist das Ausfüllen der Zeile 29 überflüssig
                  Dieser Ansicht zu folgen, fällt mir schwer. In Zeile 29 der Anlage N wird eine konkrete Frage gestellt, die meines Erachtens bei Vorliegen der Voraussetzungen auch zu beantworten ist.

                  Die amtliche Anleitung sagt dazu:
                  Standen Sie 2017 zeitweise nicht in einem Arbeitsverhältnis, geben Sie bitte an, wie lange und warum (z. B. Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Studienzeit).
                  Krankheitszeiten brauchen Sie nicht anzugeben, wenn das Arbeitsverhältnis während der Erkrankung fortbestanden hat.
                  Um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, geben Sie bitte auch die Zeiten an, in denen Sie ausschließlich steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitslohn (z.B. Minijob) bezogen haben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Kein komplettes Jahr gearbeitet - wie anzugeben?

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Dieser Ansicht zu folgen, fällt mir schwer. In Zeile 29 der Anlage N wird eine konkrete Frage gestellt, die meines Erachtens bei Vorliegen der Voraussetzungen auch zu beantworten ist.

                    Die amtliche Anleitung sagt dazu:
                    Standen Sie 2017 zeitweise nicht in einem Arbeitsverhältnis, geben Sie bitte an, wie lange und warum (z. B. Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Studienzeit).
                    Krankheitszeiten brauchen Sie nicht anzugeben, wenn das Arbeitsverhältnis während der Erkrankung fortbestanden hat.
                    Um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, geben Sie bitte auch die Zeiten an, in denen Sie ausschließlich steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitslohn (z.B. Minijob) bezogen haben.
                    Hallo,

                    die Zeiten über AlgI, Krankheitszeiten, Fortbildungübr das Arbeitsamt liegen dem FA vor.
                    Warum sollte ich dem FA mitteilen, dass ich von - bis auf Selbstfindungstrip in der Antarktis war.
                    Das geht das FA gar nichts an, solange ich keine Leistungen erhalte, die unter den Progressionsvorbehalt fallen.
                    Ich denke es wurde einfach vergessen, die Zeile 29 zu streichen

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Kein komplettes Jahr gearbeitet - wie anzugeben?

                      Vielen Dank für alle Antworte. ElsterFormular kannte ich nicht, ist aber wohl nicht für Mac verfügbar und kann ich daher leider nicht nutzen. Insgesamt hat die Berechnung in ELSTER gezeigt, dass ich 40 Euro zurückbekommen sollte, was natürlich nicht stimmt. Irgendwo habe ich einen Fehler gemacht, ich weiß aber nicht wo. Ich habe nochmal bei taxfix.de meine Einkommenssteuererklärung abgegeben und dort wurde mir berechnet, dass ich fast 1200 Euro zurückbekommen sollte. Ich versuche nochmal über einen Windows PC dieses ElsterFormular zu downloaden.

                      EDIT: ElsterFormular steht nur für 2016 und 2017 zur Verfügung.
                      Zuletzt geändert von hello_world; 16.12.2018, 17:46. Grund: Neue Infos

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                        #12
                        AW: Kein komplettes Jahr gearbeitet - wie anzugeben?

                        Für MAC steht das Benutzerkonto bei Mein ELSTER zur Verfügung.

                        https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....gen%20Wege.pdf

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                          #13
                          AW: Kein komplettes Jahr gearbeitet - wie anzugeben?

                          Zitat von korsika Beitrag anzeigen
                          Für MAC steht das Benutzerkonto bei Mein ELSTER zur Verfügung.

                          https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....gen%20Wege.pdf
                          Was du gestern schon meintest, mir hat noch die Anlage Vorsorgeaufwand gefehlt. Nun klappt auch die Berechnung. Also, vielen Dank noch für den Hinweis, danke auch noch für den Link.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Kein komplettes Jahr gearbeitet - wie anzugeben?

                            Zitat von hello_world Beitrag anzeigen
                            Was du gestern schon meintest, mir hat noch die Anlage Vorsorgeaufwand gefehlt. Nun klappt auch die Berechnung. Also, vielen Dank noch für den Hinweis, danke auch noch für den Link.
                            Hallo,

                            immer die alte Leier.
                            Unter ElsterFormular posten und mit MeinElster arbeiten
                            Bei MeinElster musst du, wie du inzwischen weisst, die Anlage Vorsorgeaufwand im Gegensatz zu ElsterFormular selbst befüllen

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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