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Vorläufige Steuerberechnung fehlerhaft?

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    Vorläufige Steuerberechnung fehlerhaft?

    Guten Tag zusammen,

    ich bin etwas ratlos und hoffe Ihr könnt mir vielleicht helfen.

    Ich erledige meine Steuererklärung seid 15 Jahren selbst und das immer ohne Probleme über ElsterFormular.
    In diesem Jahr nutze ich zum 1. Mal "Mein Elster".
    Ich habe meine alte Steuererklärung vom letzten Jahr in das Portal von Mein Elster erfolgreich hochgeladen und die entsprechenden Zahlen bearbeitet (es hat sich nichts geändert, von Versicherungen, Kfz, Arbeit, keine Kinder, keine Frau etc).
    Seid 15 Jahren bekomme ich immer 200 bis 300 Euro zurück erstattet und dieses Jahr ist das erste Mal, dass ich bei der vorläufigen Steuerberechnung angezeigt bekomme ich müsse 10, 30 Euro zurück zahlen.
    Ich habe die Steuerberechnung zig Male überprüft und 2 weitere Male gemacht aber ich finde keinen Fehler.
    Ich hab just for fun die alte Steuererklärung einfach unverändert durchlaufen lassen über Mein Elster und selbst damit bekomme ich ca 150 Euro weniger raus.
    Just for fun hab ich die Steuererklärung auch über ElsterFormular neu geschrieben mit aktuellen Zahlen und siehe da ich würde 229 Euro zurück bekommen anstatt 10, 30 Euro zahlen zu müssen.
    Kann ja wohl nicht sein.

    Mir ist aufgefallen das bei der vorläufigen Steuerberechnung über Mein Elster in der Tabelle unter dem Punkt Einkommensteuer, die Differenz zwischen "festgelegt werden" und "Abzug vom Lohn" fast identisch ist und genau in dem Punkt hab ich all die Jahre die verbleibenden Beträge Gut gemacht.

    Ich bin ratlos, vielleicht könnt Ihr mir helfen.
    Danke im voraus.

    Gruß Tobias

    #2
    AW: Vorläufige Steuerberechnung fehlerhaft?

    Ich bin ratlos, vielleicht könnt Ihr mir helfen.
    Schwierig, das Vorausberechnungsmodul unterscheidet sich meines Wissens nicht! Wenn du die Erklärung in beiden Anwendungen erstellt hast, kannst du die Vorausberechnungen ja als PDF abspeichern.

    Die eigentlichen Berechnungen musst du dann zeilenweise vergleichen. Ich vermute, dass irgendein Wert nicht korrekt exportiert wurde, das hatte ich bei einem Test auch schon mal.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 16.12.2018, 11:34.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Vorläufige Steuerberechnung fehlerhaft?

      Ich habe die .pdf Dateien der Steuerberechnung verglichen.
      Mir ist aufgefallen, dass bei Mein Elster 3 Punkte unter Sonerderausgaben fehlen:
      "gezahlte Kirchensteuer
      ab ersattete Kirchensteuer
      Kirchensteuer"

      Vielleicht berücksichtigt er die Kirchensteuer nicht und deswegen schwankt der Punkt "Berechnung der Kirchensteuer
      zu versteuern nach dem Grundtartif
      festzusetzende Einkommensteuer" um die ca 200 besagten Euro?

      Kommentar


        #4
        AW: Vorläufige Steuerberechnung fehlerhaft?

        Zitat von Tobby Beitrag anzeigen
        Vielleicht berücksichtigt er die Kirchensteuer nicht
        Ich tippe mal Du hast auf Seite 7 des Hauptvordrucks in Zeile 42 keine Einträge gemacht.

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          #5
          AW: Vorläufige Steuerberechnung fehlerhaft?

          Tatsache.
          Obwohl ich Punkt für Punkt die Erklärung nach dem Übertrag abgearbeitet hatte, muss er mir den Punkt vorbehalten haben.

          Ein Anliegen hab ich noch, ich bin weder verheiratet, noch hab ich ein Kind und bin ein ganz einfacher Arbeitnehmer, dann trift doch der Punkt für mich zu:
          "Kirchensteuer-Vorauszahlungen (ohne Kirchensteuer lt. Lohnsteuerbescheinigungen)" oder doch eher "Kirchgeld"?

          Kommentar


            #6
            AW: Vorläufige Steuerberechnung fehlerhaft?

            Zitat von Tobby Beitrag anzeigen
            Tatsache.
            Obwohl ich Punkt für Punkt die Erklärung nach dem Übertrag abgearbeitet hatte, muss er mir den Punkt vorbehalten haben.

            Ein Anliegen hab ich noch, ich bin weder verheiratet, noch hab ich ein Kind und bin ein ganz einfacher Arbeitnehmer, dann trift doch der Punkt für mich zu:
            "Kirchensteuer-Vorauszahlungen (ohne Kirchensteuer lt. Lohnsteuerbescheinigungen)" oder doch eher "Kirchgeld"?
            Hallo,

            Kirchgeld und Kirchensteuer sind zwei Paar Stiefel
            Erläuterungen dazu findest du im www

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Vorläufige Steuerberechnung fehlerhaft?

              Ok, das finde ich noch heraus.

              Vielen Danke für eure Hilfe :-)

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                #8
                AW: Vorläufige Steuerberechnung fehlerhaft?

                Zitat von Tobby Beitrag anzeigen
                dann trift doch der Punkt für mich zu: "Kirchensteuer-Vorauszahlungen (ohne Kirchensteuer lt. Lohnsteuerbescheinigungen)"
                Du hast ja angeblich die letzten Jahre immer eine Erstattung bekommen. Bist Du Dir sicher dass dann trotzdem Vorauszahlungen festgesetzt wurden?

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