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Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

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    #16
    AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ohne Angabe zu Arbeitslohn, Werbungskosten usw. gibt es keine Lösungen. Auffällig ist natürlich schon, dass die Steuern bei einem Lohnsteuerabzug von über 3.000 € und dem Bezug von ALG I

    auf 0,00 festgesetzt werden.
    Also mein Gehalt liegt im Durchschnitt für einen Sachbearbeiter. Werbungskosten ist ja ein allgemeiner Begriff. Wenn ich mich richtig erinnere, stehen dort aber nur die haushaltsnahen Aufwendungen wie Hauswart, etc.... An Reise-, Bewerbungskosten, etc. habe ich nichts angegeben.

    Was müsst ihr noch wissen?

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      #17
      AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

      Zitat von Shining1896 Beitrag anzeigen
      Also mein Gehalt liegt im Durchschnitt für einen Sachbearbeiter. Werbungskosten ist ja ein allgemeiner Begriff. Wenn ich mich richtig erinnere, stehen dort aber nur die haushaltsnahen Aufwendungen wie Hauswart, etc.... An Reise-, Bewerbungskosten, etc. habe ich nichts angegeben.

      Was müsst ihr noch wissen?
      Hallo,

      da du keine genaue Angaben machen willst, ist das ein Blick in die Glaskugel.
      Sachbearbeiter durchschnitt? 1500.- brutto? Im Osten 1200.-?
      Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten sind KEINE Werbungskosten

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #18
        AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        da du keine genaue Angaben machen willst, ist das ein Blick in die Glaskugel.
        Sachbearbeiter durchschnitt? 1500.- brutto? Im Osten 1200.-?
        Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten sind KEINE Werbungskosten

        Gruß FIGUL

        Angaben wozu? Spielt das eine Rolle wie hoch genau das Gehalt ist? Ich denke nicht! Das Handwerkerkosten keine Werbungskosten sind, ist mir jetzt klar. Ich habe allerdings alles so angegeben wie im Video. Die Frage für mich ist nur nach eine Lösung. Woran kann es liegen, dass ELSTER kein festgesetzten Betrag auswirft?

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          #19
          AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

          Zitat von Shining1896 Beitrag anzeigen
          Angaben wozu? Spielt das eine Rolle wie hoch genau das Gehalt ist? Ich denke nicht! Das Handwerkerkosten keine Werbungskosten sind, ist mir jetzt klar. Ich habe allerdings alles so angegeben wie im Video. Die Frage für mich ist nur nach eine Lösung. Woran kann es liegen, dass ELSTER kein festgesetzten Betrag auswirft?
          Hallo,

          Natürlich spielt die Höhe des Gehalts eine Rolle.
          Wo lebst du denn?
          Wurde schon von den Vorpostern erläutert

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #20
            AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

            Zitat von Shining1896 Beitrag anzeigen
            Angaben wozu? Spielt das eine Rolle wie hoch genau das Gehalt ist? Ich denke nicht!
            Hallo Shining1896,

            sicherlich spielt das eine Rolle ! Erhöhe doch mal für eine Proberechnung dein Jahresgehalt um 10.000 Euro und schau, ob dann immer noch Null festgesetzt wird.
            Wurde ja schon erwähnt, wenn Festsetzung 0,00 Euro ist, bekommst du natürlich deine abgezogene Lohnsteuer komplett zurück, egal wie viel Werbungskosten sind.

            Tschüß

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              #21
              AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

              Wenn jemand nur 9 Monate gearbeitet hat und der Steuereinbehalt vom Lohn insgesamt über 3.000 € inklusive Kirchensteuer war, dann reden wir in Steuerklasse I von einem Monatsbrutto von um die 2.500 €.

              Da kommt man normalerweise nicht auf 0,00 € Steuern herunter, noch dazu, als auch Leistungen bezogen wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

              Man braucht doch nur die Steuervorausberechnung zeilenweise durchsehen, dann sieht man doch, ob bzw, wo ein Eingabefehler gemacht wurde.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

                Hallo,

                ich denke malda ist einiges an haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerker enthalten.
                Aber der TE will sich ja nicht genau dazu äußern(Höhe der Aufwendungen)
                Ich denke den Thread solte man schließen.
                Das ist ja nur ein Hin- und Hergeschiebe und Blick in die Glaskugel

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #23
                  AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

                  Was sagt denn die Steuerberechnung?
                  • Stimmt das Bruttoentgelt?
                  • Stimmen die Werbungskosten?
                  • Ist der sich hieraus ergebende Gesamtbetrag der Einkünfte (Brutto minus Werbungskosten) realistisch?
                  • Stimmen die Angaben zur Sozialversicherung bei den Sonderausgaben?


                  Bei einigen Punkten werden im Formular z.B. Eingaben in vollen Eurobeträgen gefordert, da kann es dann schonmal sein, das 100,47€ Werbungskosten bei der Eingabe zu 10047€ werden und damit ein völlig falscher Betrag rauskommt.

                  Bisher ist das ein reines Stochern im Nebel. Ich denke nicht, dass es die Aufgabe des Forums ist, Rate mal mit Rosenthal zu spielen.

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                    #24
                    AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

                    Hallo,

                    an 'falsche' Cents hatte ich jetzt auch gedacht, das sollte aus der Berechnung aber auch klar hervorgehen (Faktor 100 sieht man doch sofort).

                    Und mit lückenhaft hatte ich gemeint (wie von anderen auch schon kritisiert), das überhaupt keine Beträge genannt werden.
                    Erstens muss es ja nicht ganz genau sein, aber die ungefähre Größenordnung wäre schon hilfreich. Und zweitens ist es auch völlig egal, selbst mit den centgenauen Zahlen erkennt hier aller Wahrscheinlichkeit nach niemand die Person die dahinter steht (Nickname<>richtiger Name vorausgesetzt).
                    Manche veröffentlichen hier sogar Fotos von ihren Dokumenten, na und ? (persönlichen Daten natürlich unkenntlich gemacht, aber eben nur die)

                    Mit ungefähr realistischen Zahlen könnten wir zumindest mal grob kalkulieren (zu versteuerndes Einkommen, Steuersatz, Steuern), und dann kann man sehen ob das zu der Steuerberechnung passt.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #25
                      AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      an 'falsche' Cents hatte ich jetzt auch gedacht, das sollte aus der Berechnung aber auch klar hervorgehen (Faktor 100 sieht man doch sofort).
                      Vielleicht wird in dem vom TE verwendeten Youtube-Video nicht erklärt, wie man sich die Berechnung anschauen kann.

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                        #26
                        AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

                        Vielleicht wird in dem vom TE verwendeten Youtube-Video nicht erklärt, wie man sich die Berechnung anschauen kann.
                        Nachdem der TE schon im Eröffnungsbeitrag die tabellarische Darstellung der Steuervorausberechnung auszugsweise veröffentlicht hat, weiß er m. E. sehr wohl, wie man sich die Berechnung anschauen kann.

                        https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post253434

                        Anscheinend ist es ihm zu aufwändig, die Berechnung zeilenweise auf Eingabefehler durchzusehen. Diese Arbeit kann ihm aber niemand abnehmen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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