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Belegvorhaltepflicht - Welche Unterlagen müssen trotzdem eingereicht werden?

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    Belegvorhaltepflicht - Welche Unterlagen müssen trotzdem eingereicht werden?

    Hallo,

    mal eine Frage in die Runde:
    Seit 2017 gibt es ja die Belegvorhaltepflicht.

    Welche Unterlagen müssen denn trotzdem zum FA geschickt werden?

    Danke für Infos

    LG
    Pasta

    #2
    AW: Belegvorhaltepflicht - Welche Unterlagen müssen trotzdem eingereicht werden?

    Es gibt bei bestimmten Konstellationen, wie z. B. Lohnbezug im Ausland, die Verpflichtung, von Anfang an Belege einzureichen.

    Aber diese Fälle jetzt einzeln aufzuzählen, ist mir zu aufwändig. Am einfachsten ist es, abzuwarten, bis das Finanzamt Belege anfordert.

    https://download.elster.de/download/...it_Belegen.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Belegvorhaltepflicht - Welche Unterlagen müssen trotzdem eingereicht werden?

      Hier ein Link mit Empfehlungen zu diesem Themenkreis:

      https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/...STPAGE=5391402

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        #4
        AW: Belegvorhaltepflicht - Welche Unterlagen müssen trotzdem eingereicht werden?

        Super, vielen Dank!
        Das hilft mir schon einmal weiter...

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