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Übungsleiterpauschale, Kunstpädagogin, Verzicht auf Sammeln von Belegen

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    Übungsleiterpauschale, Kunstpädagogin, Verzicht auf Sammeln von Belegen

    Hallo,

    meine Frau ist "hauptberuflich" Hausfrau und hat eine freiberufliche Tätigkeit als Kunstpädagogin-/historikerin. Sie hält Führungen an öffentlichen Museen und schreibt Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Die jährlichen Einnahmen liegen bei 1650 Euro. Es handelt sich um eine Liebhabertätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht. Fragen:

    1) Kann ich die Einnahmen in der EÜR unter Nutzung des Übungsleiterfreibetrages (max. 2400 Euro, hier 1650 Euro) auf null Gewinn runterrechnen?
    2) Kann ich bei Nutzung des Freibetrages dann darauf verzichten, zu Hause Belege zu sammeln (Bücher, Foto-/Büromaterialien, Bildungsreisen etc) für eine eventuelle zukünftige Prüfung?

    Viele Grüße,

    #2
    AW: Übungsleiterpauschale, Kunstpädagogin, Verzicht auf Sammeln von Belegen

    Meines Wissens wird die Übungsleiterpauschale in der Anlage S angesetzt.

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      #3
      AW: Übungsleiterpauschale, Kunstpädagogin, Verzicht auf Sammeln von Belegen

      Hallo,

      danke für den Hinweis. Ich denke aber in Anlage S kommt in Zeile 4 nur das Ergebnis der EÜR. Können Sie eventuell bei den beiden ursprünglichen Fragen helfen?

      Viele Grüße

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        #4
        AW: Übungsleiterpauschale, Kunstpädagogin, Verzicht auf Sammeln von Belegen

        Sie können in der Anlage S die Zeile 44 nutzen. Wenn Sie den Übungsleiterfreibetrag zu recht nutzen benötigen Sie dafür keine Belege.

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          #5
          AW: Übungsleiterpauschale, Kunstpädagogin, Verzicht auf Sammeln von Belegen

          Man kann bei nach § 3 Nr. 26 EStG steuerbefreiten Einnahmen keine Betriebsausgaben gegenrechnen, man muss das ja auch nicht.

          Von wem wird deine Frau bezahlt bzw. an wen schreibt sie denn die Rechnungen? Davon hängt es ja ab, ob die sog. Übungsleiterpauschale überhaupt einschlägig ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Übungsleiterpauschale, Kunstpädagogin, Verzicht auf Sammeln von Belegen

            Hallo Charlie24,

            meine Frau (Kunstpädagogin- und historikerin) schreibt Rechnungen an ein städtisches Museum in einer deutschen Großstadt. Sie gibt dort Führungen für Erwachsene und Workshops für Kinder. Ich denke das passt zur Definition der Übungsleiterpauschale, oder?

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von korsika Beitrag anzeigen
            Sie können in der Anlage S die Zeile 44 nutzen. Wenn Sie den Übungsleiterfreibetrag zu recht nutzen benötigen Sie dafür keine Belege.
            Hallo Korsika, jetzt sehe ich. Wenn in Anlage S (Zeile 44) den Gewinn auch Null runterrechne, kann ich mir dann die Anlage EÜR sparen?

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              #7
              AW: Übungsleiterpauschale, Kunstpädagogin, Verzicht auf Sammeln von Belegen

              Das passt doch. Du trägst die gesamten Einnahmen zweimal in die Zeile 44 der Anlage S ein. Da die Einnahmen unter 2.400 € liegen, gibt es nichts, was in Zeile 4 zu erklären wäre,

              deshalb bleibt die ganz rechte Spalte der Zeile 44 leer. EÜR braucht man in solchen Fällen nicht, wofür soll die gut sein?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Übungsleiterpauschale, Kunstpädagogin, Verzicht auf Sammeln von Belegen

                Hallo, ich möchte mich bei allen Beteiligten bedanken für die schnelle Hilfe und wünsche ein schönes Weihnachtsfest! Viele Grüße von torsten1971

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                  #9
                  Hallo,

                  wir sind zwei Steuererklärungen weiter und der o.g. Fall "Übungsleiterpauschale" meiner Frau ist unverändert. Aber jetzt werden die Eingaben in Elster nicht mehr akzeptiert, sondern es gibt einen Fehler und einen Hinweis. Ich zitiere beide:
                  • "Es wurden für die Ehefrau / Person B Angaben zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft gemacht. Bitte geben Sie auch an, ob im Jahr 2020 Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und / oder vergleichbare Zuschüsse bezogen wurden (Anlage Corona-Hilfen)."
                  • Für jeden Betrieb ist zusätzlich eine Bilanz oder - soweit keine Bilanz erstellt wird - eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln. Diese müssen separat elektronisch übermittelt werden, da sie nicht Bestandteil der Einkommensteuererklärung sind. Die Anlage EÜR ist unter "Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Einnahmenüberschussrechnung" zu finden.
                  Ich will doch nur ordentlich diese geringe Übungsleiterpauschaule (in 2020: 825€) meiner Frau angeben. Corona-Hilfen wurde nicht erfragt. Eine EÜR war bisher nie fällig. Können sie mir helfen das System zufriedenzustellen?

                  Viele Grüße, torsten1971

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                    #10
                    ... ich nochmal. Habe das Corona-Hile-Formular gefunden und nein angekreuzt. Dann war der Fehler weg....

                    Den Hinweis zur EÜR kann ich weiter ignorieren? Brauchen wir nicht, oder?

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                      #11
                      Den Hinweis zur EÜR kann ich weiter ignorieren? Brauchen wir nicht, oder?
                      Nach meiner Kenntnis ist bei Einnahmen unterhalb der steuerfreien Höchstbeträge für Übungsleiter nach wie vor keine EÜR erforderlich.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Erneut vielen Dank!

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                          #13
                          Hallo Charlie24,

                          ich bin es wieder zum gleichen Thema wie vor einigen Jahren. [...] Meine Frau hat in 2023 als Übungsleiter ungewollt 3330 € eingenommen bei nur 3000 € Übungsleiterpauschale. Folgendes würden wir dann in Anlage S eintragen:

                          Zeile 38: 3000€ / 3000€ / 0€
                          Zeile 37: 0 €
                          Zeile 4: 330 € -> Wir können die 330 € gerne versteuern. Ein unaufwendige korrekte Eintragung ist uns am wichtigsten...

                          Fragen
                          * Kann meine Frau weiterhin auf die EÜR verzichten?
                          * Falls sie aber ohnehin eine EÜR abgeben muss, könnte sie dann in der EÜR mit Werbungskosten (nachweisbaren Fahrtkosten) die 330 € auf 0 € runterrechnen?

                          Viele Grüße, torsten1971

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                            #14
                            Nach den Regeln der Verwaltung kann sie nicht auf die Abgabe der Anlage EÜR verzichten, da die Einnahmen nicht vollständig nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei sind.

                            Die Fahrtkosten und sonstige Ausgaben könnte sie nur "gegenrechnen", soweit sie über 3.000 € betragen würden. Wenn sie dann einen Verlust machen, würde sich aber auch die Frage der Liebhaberei stellen.

                            Zeile 38: Gesamtbetrag 3.330 €, davon als steuerfrei behandelt 3.000 €, Rest enthalten in Zeile 4.
                            Zeile 37: gar nichts, auch nicht 0 !
                            Zeile 4: 330 €

                            Wenn Ihr außer diesen Einkünften und Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit und Kapitaleinkünften keine weiteren Einkünfte habt, geht das aus wie das Hornberger Schießen, siehe § 46 Abs. 3 EStG.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Hallo Picard777,

                              die Eintragungen für Anlage S sind verstanden, danke.

                              Wir müssten dann erstmalig die Anlage EÜR ausfüllen. Schreibt meine Frau hier sinngemäß rein: Einnahmen = 330 €, Ausgaben = 0 €, Gewinn = 330 € ?

                              Viele Grüße, torsten1971

                              Kommentar

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