Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Minijob neben Hauptberuf

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Minijob neben Hauptberuf

    Guten Tag,

    ich würde gerne einen Minijob auf 450€ Basis neben meinem Hauptberuf ausüben.
    Inwiefern ist dieser in der Steuererklärung anzugeben ?
    Bekannte meinten er würde mein Einkommen und somit auch die Steuerlast erhöhen.
    Zudem habe ich etwas von einer Pauschalsteuer gelesen ?!
    Kann mir das jemand erklären?

    Danke im Voraus!

    #2
    AW: Minijob neben Hauptberuf

    Wenn Sie einen Minijob ausüben und der Arbeitgeber diesen pauschal versteuert ist damit für Sie steuerlich alles erledigt. Er braucht deshalb in der persönlichen Einkommensteuererklärung nicht mehr angegeben zu werden.

    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...aerung_angeben
    Zuletzt geändert von ; 24.12.2018, 05:55.

    Kommentar


      #3
      AW: Minijob neben Hauptberuf

      Super, vielen Dank für die Antwort!
      Wie funktioniert diese Pauschale Versteuerung?
      Steht sowas dann im Arbeitsvertrag oder muss mein Arbeitgeber es einfach nur bei der Knappschaft-Bahn-See angeben?
      Sind das dann diese 2%?

      Kommentar


        #4
        AW: Minijob neben Hauptberuf

        Die pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber sollte schon im Arbeitsvertrag vereinbart werden, denn zwingend vorgeschrieben ist das nicht.

        Dein Arbeitgeber könnte dich auch auf Steuerklasse 6 abrechnen, dann hätten deine Bekannten recht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Minijob neben Hauptberuf

          Zitat von suepersoerb Beitrag anzeigen
          Wie funktioniert diese Pauschale Versteuerung?
          Steht sowas dann im Arbeitsvertrag oder muss mein Arbeitgeber es einfach nur bei der Knappschaft-Bahn-See angeben?
          Sind das dann diese 2%?
          Genauso ist es !

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Minijob neben Hauptberuf

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Genauso ist es !

            Tschüß
            Ein befreundeter Steuerberater spricht nun von pauschalen 30 % die der Arbeitgeber abführen muss ?!?!🤯

            Kommentar


              #7
              AW: Minijob neben Hauptberuf

              Zitat von suepersoerb Beitrag anzeigen
              Ein befreundeter Steuerberater spricht nun von pauschalen 30 % die der Arbeitgeber abführen muss ?!?!🤯
              Hallo,

              welche Frage hast du dem Steuerberater gestellt?
              Wie hoch ist die pauschale Steuer? oder wie hoch sind die pauschalen Abgaben? (KV, RV)
              Außerdem: Was interessiert dich, was der AG an Abgaben zahlen muss

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                AW: Minijob neben Hauptberuf

                Hallo,

                sorry, er meinte wohl die gesamten Abgaben in Höhe von 30%. Da ist dann wohl die pauschale Steuer inbegriffen

                Kommentar


                  #9
                  AW: Minijob neben Hauptberuf

                  Wie sich die Abgaben bei einem pauschal versteuerten Minijob zusammensetzen, kannst du hier selbst nachlesen:

                  https://www.minijob-zentrale.de/DE/0...iche/node.html

                  Und hier findest du Informationen zu den unterschiedlichen Versteuerungsmöglichkeiten:

                  https://www.minijob-zentrale.de/DE/0..._450/node.html
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Minijob neben Hauptberuf

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wie sich die Abgaben bei einem pauschal versteuerten Minijob zusammensetzen, kannst du hier selbst nachlesen:

                    https://www.minijob-zentrale.de/DE/0...iche/node.html

                    Und hier findest du Informationen zu den unterschiedlichen Versteuerungsmöglichkeiten:

                    https://www.minijob-zentrale.de/DE/0..._450/node.html
                    Hallo,

                    Traust du dem/der Threadersteller/In nicht zu, selbst im Internet zu recherchieren?
                    Soviel Selbständigkeit sollte schon vorhanden sein.
                    Schließlich wurde dieses Forum auch gefunden.

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Minijob neben Hauptberuf

                      Schließlich wurde dieses Forum auch gefunden.
                      Aber hier ist er doch im falschen Forum. Mit der elektronischen Steuererklärung haben seine Fragen nichts zu tun.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Minijob neben Hauptberuf

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Aber hier ist er doch im falschen Forum. Mit der elektronischen Steuererklärung haben seine Fragen nichts zu tun.
                        Hallo,

                        da wiederum muss ich dir Recht geben ;-)
                        Frohes Fest

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X