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Steuerberechnung ohne Betreuungsfreibetrag aber mit Kinderfreibetrag

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    Steuerberechnung ohne Betreuungsfreibetrag aber mit Kinderfreibetrag

    Hallo,
    nachdem mich die Finanzverwaltung zwingt, die Steuererklärung online einzureichen habe ich mich mit ElsterFormular beschäftigt.
    Sicher hat diese Variante Vorteile, aber für mich auch Nachteile, da es für mich ein höherer Aufwand ist.
    Ein Vorteil ist die automatische Berechnung. Und aufgrund dieser habe ich festgestellt, dass hier Fehler bzw. Unzulänglichkeiten vorhanden sind. Vielleicht bin ich aber auch zu blöd.
    Folgender Sachverhalt:

    Getrennt lebend
    1 Kind
    Kind lebt im Haushalt der Mutter und ist da auch gemeldet
    Jeder hat einen halben Kinderfreibetrag
    Den Betreuungsfreibetrag bekommt die Mutter komplett, da das Kind da gemeldet ist und auch den größten Teil der Betreuungskosten trägt. Das ist auch OK so und ich bin damit einverstanden.

    In den vergangenen Jahren habe ich die Steuererkärung immer per Papier eingereicht und auch die Bescheide waren richtig, da es genauso berücksichtigt wurde.
    Nun übernehme ich die Daten der Anlage K genauso in ElsterFormular und bekomme laut Berechnung eine recht hohe Erstattung. Daraufhin habe ich mir die Berechnung naäher angesehen und festgestellt, dass immer der hälftige Freibetrag für die Betreuungskosten berüksichtigt wurde.

    Dann habe ich mir das näher angesehen und aus meiner Sicht KEINE Möglichkeit gefunden, dies in der automatischen Berechnung zu ändern. Aber eigentlich kann ich doch nicht der einzige Fall sein, bei dem diese Voraussetzungen bestehen.

    Beim Kindergeldanspruch (Feld 15) habe ich den häftigen Anspruch eingetragen.
    Feld 36 bleibt leer
    In Feld 39 kreutzt die Mutter an, dass sie den vollen Freibetrag für die Betreuungskosten haben möchte. Aber da es nicht ds "Gegenstück" dazu gibt, kann ich nichts ankreuzen.
    Alle weiteren Felder sind auch nicht zutreffend.

    Was mache ich falsch oder ist so mein Fall nicht vorgesehen (kann ich mir nicht vorstellen)???

    Für Hinweise bin ich dankbar und wünsche schon einmal einen guten Rutsch!
    Zuletzt geändert von derklaus; 28.12.2018, 14:49.

    #2
    AW: Steuerberechnung ohne Betreuungsfreibetrag aber mit Kinderfreibetrag

    Hast Du Zeile 8 ausgefüllt?

    Die Angabe von Zeilennummern statt Kennzahlen macht es anderen meistens leichter, Deine Eintragungen nachzuvollziehen.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung ohne Betreuungsfreibetrag aber mit Kinderfreibetrag

      Was mache ich falsch oder ist so mein Fall nicht vorgesehen (kann ich mir nicht vorstellen)???
      Du machst nichts falsch! ElsterFormular bildet die amtlichen Erklärungsvordrucke nach. Dort ist der aus deiner Sicht fehlende Eintrag der Übertragung an den anderen Elternteil ebenfalls nicht möglich.
      Auch in dem Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung lässt sich dazu nichts eintragen.

      In der Anleitung zur Anlage Kind steht dazu folgendes:

      Auch derjenige Elternteil hat einen Anspruch auf Kindergeld, dem das Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung berücksichtigt wird.
      In diesem Fall ist beim anderen Elternteil nicht der volle Anspruch, sondern nur die Hälfte anzusetzen. Das gilt auch dann, wenn der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
      auf einen Elternteil übertragen wurde
      (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 38 bis 43).

      Da die Formulare keinen Eintrag zulassen, kann der Sachverhalt bei der unverbindlichen Steuervorausberechnung zwangsläufig nicht berücksichtigt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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