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EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

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    #16
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Nein, Ist-Versteuerung hat nur mit Zufluss zu tun, nicht mit Abfluss!
    Und was wäre dann für den Fall des Abflusses?
    Anscheinend bin ich ja nicht die einzige die damit Probleme hat...

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      #17
      AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

      Genau, ich gebe nur die Ust-Jahreserklärung ab.
      Da ist die Rechtslage auch nicht anders! Für den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs gilt § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG:

      Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:

      1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus,
      dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt.

      Die Rechnung für den bereits ausgeführten Umsatz muss nur vorliegen, sie muss noch nicht bezahlt sein. Ob man das zeitlich so machen muss, ist ausschließlich Steuerrecht und kein Thema des Forums!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

        Der Rechnungsbetrag wird in 2019 überwiesen. Der Fragesteller möchte wissen, ob er auch die USt in 2019 überweisen kann. Ja oder nein ?

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          #19
          AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

          Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
          Der Rechnungsbetrag wird in 2019 überwiesen. Der Fragesteller möchte wissen, ob er auch die USt in 2019 überweisen kann. Ja oder nein ?
          Welche Umsatzsteuer? Es geht hier um einen @Annabella P in Rechnung gestellten Umsatz und nicht um Umsätze, die sie erzielt hat. Die Rechnung inklusive Umsatzsteuer bezahlt sie im Januar 2019

          an ihren Lieferanten, was ist jetzt daran kompliziert?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

            Was ist jetzt daran nicht zu verstehen? Die Rechnung hast du im Dezember 2018 erhalten. Wenn die Lieferung / Leistung ebenfalls bereits erbracht wurde, gehört die Vorsteuer in den Dezember 2018.Als Ist-Versteuerer meldest du die Umsatzsteuer bei Zahlung, also erst im Januar 2019 an. Die Betriebsausgabe rechnet in der EÜR ebenfalls zu 2019.

            Vielen Dank Charlie 24, genau das war der Punkt.

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              #21
              AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

              Sorry für die ganze Verwirrung und vielen Dank für die Antworten!

              Laie123 hat es gut auf den Punkt gebracht!

              Jetzt aus reinem Interesse: Ihr schreibt wenn die Lieferung / Leistung ebenfalls bereits erbracht wurde. Das heißt wenn die Leistung erst im neuen Jahr erfolgt, dann wäre auch die Vorsteuer erst im neuen Jahr zu entrichten? Und was wäre wenn die Leistung sich über das alte und neue Jahr erstreckt?

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                #22
                AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                An wen willst Du denn Vorsteuer entrichten?

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                  #23
                  AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                  Da sind alles Fachleute, die in ihrer Freizeit anderen helfen, das ist schon bemerkungswert. Charlie 24 hat mir mal eine private Nachricht geschickt, die hängt noch heute an der Pinwand. Wegen verbotener Steuerberatung dürfen die nur Ausfüllhinweise gegeben. Die machen schon was möglich ist.

                  Habe auch mal angefangen das USt Gesetz zu lesen. Habe schnell wieder aufgehört. So was liest man nur, wenn man es beruflich braucht und Prüfungen ablegen muss. Sorry, musste das mal schreiben.
                  Zuletzt geändert von Laie123; 28.12.2018, 17:10.

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                    #24
                    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    An wen willst Du denn Vorsteuer entrichten?
                    Wie meinst du das jetzt?

                    Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                    Da sind alles Fachleute, die in ihrer Freizeit anderen helfen, das ist schon bemerkungswert. Charlie 24 hat mir mal eine private Nachricht geschickt, die hängt noch heute an der Pinwand. Wegen verbotener Steuerberatung dürfen die nur Ausfüllhinweise gegeben werden. Die machen schon was möglich ist.

                    Habe auch mal angefangen das USt Gesetz zu lesen. Habe schnell wieder aufgehört. So was liest man nur, wenn man es beruflich braucht und Prüfungen ablegen muss. Sorry, musste das mal schreiben.

                    Ja, das ist mir schon klar. Es geht mir auch gar nicht um die Steuerberatung, das mit der Leistung war jetzt einfach nur eine Frage aus persönlichem Interesse. Und klar finde ich es toll dass es hier Menschen gibt, die in ihrer Freizeit helfen. Das finde ich auch bemerkenswert und toll!

                    Kommentar


                      #25
                      AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                      Zitat von Annabella P Beitrag anzeigen
                      Wie meinst du das jetzt?
                      Na, Du hast doch gefragt:

                      Zitat von Annabella P Beitrag anzeigen
                      Das heißt wenn die Leistung erst im neuen Jahr erfolgt, dann wäre auch die Vorsteuer erst im neuen Jahr zu entrichten?

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                        #26
                        AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Na, Du hast doch gefragt:
                        Ganz normale Vorsteuer halt. Ein rein hypothetischer Fall. Da der Zeitpunkt der Vorsteuer-Anmeldung ja von der Erbringung der Leistung abzuhängen scheint, war meine Frage was passiert, wenn sagen wir:

                        a) die Leistung erst im neuen Jahr erbracht wird, die Rechnung aber im Voraus im alten Jahr bezahlt wurde - Wäre dann echt auch die Vorsteuer erst im neuen Jahr anzumelden?

                        oder

                        b) die Leistung zum Teil im alten und zum Teil im neuen Jahr erbracht wird... Theoretisch müsste ja auch dann die Vorsteuer erst im neuen Jahr anzumelden sein (wenn die Leistung vollständig erbracht sein muss)

                        Wie gesagt, ich frage nur aus reinem Interesse. Soll keine Steuerberatung sein und es muss ja auch niemand antworten.

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                          #27
                          AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                          Solange hier die Begriffe Vorsteuer und Umsatzsteuer vermengt werden bzw. der Unterschied nicht wirklich verstanden wird, ist das alles schwierig zu erklären!

                          Vorsteuer ist die mir von einem anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer. Die kann ich beim Finanzamt als Vorsteuer anmelden und darf sie von meiner Umsatzsteuerschuld abziehen.

                          Die Umsatzsteuer, die ich dem Finanzamt schulde und dorthin abführen muss, ist hingegen die Steuer, die ich meinen Kunden in Rechnung stelle.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Solange hier die Begriffe Vorsteuer und Umsatzsteuer vermengt werden bzw. der Unterschied nicht wirklich verstanden wird, ist das alles schwierig zu erklären!
                            Es geht die ganze Zeit um die USt, die in einer erhaltenenen Rechnung aufgeführt ist, die ich bezahlen muss.

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                              #29
                              AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                              die Leistung erst im neuen Jahr erbracht wird, die Rechnung aber im Voraus im alten Jahr bezahlt wurde - Wäre dann echt auch die Vorsteuer erst im neuen Jahr anzumelden?
                              Dann darfst du aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG die Vorsteuer bereits im alten Jahr geltend machen. Dort steht nämlich:

                              Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;

                              - - - Aktualisiert - - -

                              Zitat von Annabella P Beitrag anzeigen
                              Es geht die ganze Zeit um die USt, die in einer erhaltenenen Rechnung aufgeführt ist, die ich bezahlen muss.
                              Das haben wir schon verstanden. Du musst die Rechnung samt Umsatzsteuer an deinen Lieferanten bezahlen, aber aus deiner Sicht geht es dabei um Vorsteuern!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                                Also hat das doch alles nichts mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung zu tun?
                                Klang jetzt irgendwie so als würde das auch mit reinspielen.

                                Wobei mir dabei wieder etwas unklar ist ob dieses darf jetzt auch ein muss ist.

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