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EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

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    #31
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Also die Ist oder Soll-Versteuerung regelt nur die Umsatzsteuer. Die Vorsteuer ist wieder eine ganz anderen Geschichte. Also auch bei Ist-Versteuerung kann man die Vorsteuer schon vorher ziehen. Wusste ich nicht.

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      #32
      AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

      Zitat von Annabella P Beitrag anzeigen
      Also hat das doch alles nichts mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung zu tun?
      Klang jetzt irgendwie so als würde das auch mit reinspielen.

      Wobei mir dabei wieder etwas unklar ist ob dieses darf jetzt auch ein muss ist.
      Du musst die Fälle auseinanderhalten:

      Ist die Lieferung / Leistung schon erbracht, darfst du die Vorsteuer geltend machen, sobald du die Rechnung in Händen hast.

      Ist die Lieferung / Leistung noch nicht erbracht, darfst du die Vorsteuer geltend machen, sobald du die Rechnung bezahlt hast.

      Dürfen heißt nicht unbedingt müssen. Buchhalterisch ist es aber übersichtlicher, die Vorsteuern anzumelden, sobald die Bedingungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #33
        AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

        Okay, also rein hypothetischer Fall:

        Rechnung im Dezember; Zahlung im Januar; Lieferung im Januar -> Ich zahle die in der Rechnung enthaltene USt auch im Januar

        Das wäre dann richtig oder?
        Zuletzt geändert von Annabella P; 28.12.2018, 17:44.

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