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Haushaltsnahe Dienstleistungen

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    #16
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
    Danke!
    Ich habe noch eine andere Kleinigkeit: Unfallversicherung soll man 50% bei Werbungskosten und 50% bei Vorsorgeaufwendungen eintragen, richtig? Wenn meine Werbungskosten aber unter 1000€ liegen, macht es dann mehr Sinn, 100% der Beiträge bei Vorsorgeaufwendungen einzutragen?
    In den meisten Fällen führt der Eintrag bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zu keiner Steuerersparnis. Die Aufteilung ist im Übrigen nur zulässig, wenn die Unfallversicherung auch bei Berufsunfällen leistet.
    Das steht im Kleingedruckten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

      Bei Finanztipp steht dazu:

      "Eine entsprechende Regelung gilt auch für freiwillige Unfallversicherungen, die das Unfallrisiko sowohl im wie außerhalb des Berufs abdecken. Dabei ist der Gesamtbeitrag einschließlich Versicherungssteuer für beide Risiken entsprechend aufzuteilen. Dafür sind die Angaben der Versicherungsgesellschaft maßgebend, welcher Anteil des Gesamtbeitrags auf das berufliche Unfallrisiko entfällt.
      Fehlen derartige Angaben, bestehen nach Ansicht der Finanzverwaltung keine Bedenken, wenn die Anteile jeweils hälftig angesetzt werden. Das heißt: 50 Prozent Ihrer Beiträge können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen, die anderen 50 Prozent als Vorsorgeaufwendungen unter Sonderausgaben."

      Mag sein, dass es sich dieses Jahr erübrigt, aber wie sieht es denn geenrell aus? Dann weiß ich gleich fürs nächste Jahr Bescheid.

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        #18
        AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

        Hallo,

        das Wort beruflich macht den Unterschied.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #19
          AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

          Die Aussage bei Finanztipp ist schon korrekt, vorausgesetzt, die Versicherung deckt das Unfallrisiko sowohl im wie außerhalb des Berufs ab.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

            Ich habe seit dem ich arbeite (1.10) eine Unfallversicherung, die alle Art Unfälle abdeckt. Das trifft hier schon zu.

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              #21
              AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

              Davon unabhängig: Was trägt mein Freund denn nun in die Zeilen 76-78 des Hauptvordrucks ein und von was für einen gemeinsamen Antrag ist da die Rede?

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                #22
                AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                Zitat von PLS Beitrag anzeigen
                Davon unabhängig: Was trägt mein Freund denn nun in die Zeilen 76-78 des Hauptvordrucks ein und von was für einen gemeinsamen Antrag ist da die Rede?
                Wenn der gemeinsame Haushalt noch nicht das gesamte Jahr bestanden hat, muss er die Zeilen 74 ff gar nicht ausfüllen.

                Wenn die Beträge, die er geltend machen will, weniger als die Hälfte der Höchstbeträge nach § 35a EStG ausmachen, muss auch kein Eintrag in den Zeilen 76 - 78 gemacht werden.

                Eine Prozentangabe und ein gemeinsamer Antrag von euch beiden wäre nur erforderlich, wenn er bei den von ihm geltend gemachten Aufwendungen über 50% der Höchstbeträge liegen würde,
                was bei Mietwohnungen in der Praxis normalerweise nicht vorkommt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                  Danke! Das hilft alles sehr. Der Haushalt bestand das gesamte Jahr über. Wie würde es in der Theorie mit dem gemeinsamen Antrag laufen?

                  Wo kann ich das nachlesen, dass ein Eintrag nur vorzunehmen ist, wenn die 50% der Höchstgrenze überschritten werden?

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                    #24
                    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
                    Danke! Das hilft alles sehr. Der Haushalt bestand das gesamte Jahr über. Wie würde es in der Theorie mit dem gemeinsamen Antrag laufen?

                    Wo kann ich das nachlesen, dass ein Eintrag nur vorzunehmen ist, wenn die 50% der Höchstgrenze überschritten werden?
                    Aus der Zeilenerläuterung zu den Zeilen 76 - 78 geht doch hervor, dass es dabei ausschließlich um die Höchstbeträge geht. In der amtlichen Anleitung steht dazu folgendes:

                    Leben zwei Alleinstehende ganzjährig in einem Haushalt zusammen, können die Höchstbeträge insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden.
                    Sind beide Alleinstehenden Arbeitgeber im Rahmen eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses oder Auftraggeber von haushaltsnahen Dienstleistungen, von Pflege- und Betreuungsleistungen oder von Handwerkerleistungen,
                    kann jeder seine tatsächlichen Aufwendungen grundsätzlich nur bis zur Höhe des hälftigen Abzugshöchstbetrages geltend machen.
                    Etwas anderes gilt nur dann, wenn beide einvernehmlich eine andere Aufteilung wählen (Zeile 76 bis 78).

                    Solange also dein Freund weniger als die Hälfte des jeweiligen Höchstbetrags erklärt, muss kein Antrag gestellt werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                      Alles klar, das stimmt

                      Und dieeer Antrag würde dann wie gestellt werden? (Nur aus Interesse)

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                        #26
                        AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                        Da gibt es keine bestimmte Form bzw. kein amtliches Formular.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                          Hallo,

                          >>>Und dieeer Antrag würde dann wie gestellt werden? (Nur aus Interesse)

                          Der Antrag ist doch bereits in der Steuererklärung enthalten (Hauptvordruck Zeile 76 bis 78).

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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