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Verpflegungsmehraufwand <-> Reisekosten

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    Verpflegungsmehraufwand <-> Reisekosten

    Guten Abend,

    ich komme mit zwei Fragen zu euch:

    1) Ich musste in Zeile 56 der Anlage N (Mehraufwendungen für Verpflegungen - Ausland) die Summe eigenständig berechnen und eintragen. Ist das normal oder liegt hier ein Eingabefehler meinerseits vor?
    2) Ist es ok, nur Verpflegungsmehraufwendungen einzugeben und die zugehörigen Fahrtkosten in der Zeile 50 leer zu lassen? Der Grund ist dieser: Fahrtkosten werden 100% erstattet vom AG, Verpflegung wird 0% erstattet, nicht mal die Pauschalen.

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand &lt;-&gt; Reisekosten

    Zeile 56 entzieht sich meiner Kenntnis.

    Steuerfreier Aufwand: Diese Daten werden vom Arbeitgeber mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung übermittelt. Der darin bescheinigte Betrag ist vorläufig und wird vom Finanzamt überprüft. Dies bedeutet, dass in der eigenen Steuererklärung auch der vom Arbeitgeber bereits steuerfrei ersetzte Aufwand geltend gemacht werden muss. Geschieht dies nicht, wird der steuerfreie Ersatz mit anderen Werbungskosten verrechnet. Wurden trotz eines steuerfreien Ersatzes in der eigenen Steuererklärung keine Werbungskosten geltend gemacht geht das Finanzamt davon aus, dass der steuerfreie Ersatz zu Unrecht gewährt wurde und erhöht in diesen Fällen den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn.

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      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwand &lt;-&gt; Reisekosten

      Wenn ich dich richtig verstehe sagst du, dass ich meine Reisekosten angeben soll, obwohl diese vom Arbeitgeber vollständig erstattet wurden. Korrekt? Sehe ich den bescheinigten Betrag in meiner Lohnsteuerbescheinigung? Es gibt da ein passendes Feld aber bisher stand da nie was drinnen trotz erstatteter Reisekosten.

      Wie wäre es aber zB, wenn ich keine Steuererklärung abgeben müsste? Dann kann das Finanzamt dich nicht davon ausgehen, dass der Betrag zu unrecht steierfrei erstattet wurde.

      Korrektur: ein Feld in der Lohnsteuerbescheinigung zu den Reisekosten gibt es nicht, nur für die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das habe ich wohl verwechselt.
      Zuletzt geändert von ; 02.01.2019, 00:02.

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        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwand &lt;-&gt; Reisekosten

        Korrektur: ein Feld in der Lohnsteuerbescheinigung zu den Reisekosten gibt es nicht, ...
        Doch, es gibt die Nummer 20 für steuerfreie AG-Zuschüsse Verpflegungsmehraufwand.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Verpflegungsmehraufwand &lt;-&gt; Reisekosten

          Ja genau, aber die werden mir ja nicht erstattet. Ich sprach von Reisekosten (Flüge und Hotels).

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