einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen kannst du auch unabhängig von der Erklärung stellen. Bis 10.03. hättest du eh noch keinen Bescheid für 2018.
einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen kannst du auch unabhängig von der Erklärung stellen. Bis 10.03. hättest du eh noch keinen Bescheid für 2018.
Danke, Kloebi, dann werde ich das tun.
Den Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen kann man inzwischen auch direkt in Mein ELSTER stellen, ausgenommen ist hierbei nur Niedersachsen!
https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
Moin, dadurch kommt man doch stark in Verzug, oder sehe ich es falsch? Ich habe zb mein Gewerbe im Oktober 2018 angemeldet und brauche nun eine EÜR für 2018, damit ich meine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen kann (So wurde es mir erklärt) Jedoch ist dies ja aktuell unmöglich, da das Formular noch nicht draußen ist. Wie kann ich hier vorgehen, weiß das jemand?
Für eine Umsatzsteuervoranmeldung brauchst du definitiv keine EÜR. Die EÜR gehört zur Jahreserklärung. Und dafür ist mindestens bis 31.07. Zeit.
Hallo Malu-Games,
Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellst du doch anhand deiner Buchführung, da brauchst du doch die EÜR nicht dazu.
Die EÜR erläutert dem Finanzamt wie du in der Anlage G der Einkommensteuer auf deinen Gewinn/Verlust kommst.
Tschüß
Im Idealfall erstellst du die EÜR ebenfalls aus deiner Buchhaltung. Dennoch hat die EÜR mit der USt.-Voranmeldung nichts zu tun!Die EÜR erläutert dem Finanzamt wie du in der Anlage G der Einkommensteuer auf deinen Gewinn/Verlust kommst.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
Das ist aber schon ein bisschen "frech", die Steuerzahler so lange warten zu lassen.
Ohne EÜR kann ich keine Einkkommensteuer abgeben. D.h. ich bekomme auch zuviel gezahlte Steuern erst viel später zurück. Zumal die Bearbeitung immer länger dauert, je später man sie abgibt.
Ganz toll...
Das lässt sich aber nicht immer vermeiden. Die Programmierer können erst loslegen, nachdem die amtlichen Papiervordrucke freigegeben sind. Das war bei der EÜR 2018 letztlich erst am 26.11.2018 der Fall:Das ist aber schon ein bisschen frech, die Steuerzahler so lange warten zu lassen.
https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=1
https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3
Bis die Papiervordrucke in fehlerfrei lauffähige Programme umgesetzt sind, braucht es seine Zeit, das geht nicht in wenigen Wochen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!