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Absetzen von Arbeitsmitteln im Home Office / Rufbereitschaft

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    Absetzen von Arbeitsmitteln im Home Office / Rufbereitschaft

    Hallo,
    ich möchte mir gern für meinen Dienst-Notebook eine Dockingstation für Zuhause anschaffen und die Kosten von der Steuer absetzen.
    Hierzu ist zu sagen, dass mein Arbeitsschwerpunkt nicht Zuhause liegt, sondern ich maximal 1-2x monatlich im Home Office bin.
    Während der Rufbereitschaft (momentan 2 Wochen pro Monat) bin ich dagegen 24/7 verfügbar und nutze den Notebook bei Bedarf von Zuhause.

    Kann ich diese Kosten problemlos absetzen oder gibt es hier etwas zu beachten?
    Da mein privater Laptop nicht kompatibel ist, kann ich die Dockingstation ausschließlich beruflich nutzen. Wie könnte man sowas, falls notwenidg, nachweisen?


    Gruß
    Christian

    #2
    AW: Absetzen von Arbeitsmitteln im Home Office / Rufbereitschaft

    Arbeitsmittel, die beruflich genutzt werden, sind auch absetzbar.
    Vorschlag
    Dockingstation als Ausgabe angeben, ohne das so detailliert zu erläutern,
    bei einer Nachfrage durch das Finanzamt würde ich eine genaue Erläuterung nachliefern.

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