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Kirchensteuer (verheiratet, Er: ev, Sie: rk, St.Kl.4, getrennte Veranlagung)

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    Kirchensteuer (verheiratet, Er: ev, Sie: rk, St.Kl.4, getrennte Veranlagung)

    Hallihallo in die Runde!

    Ich hoffe, ich bin hier mit meinem Anliegen richtig.
    Inzwischen habe ich nämlich 2x das ganze Internet durchsucht, und keine schlüssige Antwort gefunden.

    Folgendes:
    Ich bin verheiratet.
    Meine Frau ist katholisch, ich evangelisch.
    Es handelt sich also um eine konfessionsverschiedene Ehe.
    Soweit so gut.

    Bei einer gemeinsamen Veranlagung (III/V) WÜRDE theoretisch von der gemeinsam entrichteten
    Kirchensteuer jede Konfession die Hälfte bekommen. Auch das ist mir soweit schon klar.

    Nun haben meine Frau und ich uns jedoch aus verschiedenen Gründen für getrennte Veranlagung, also
    Steuerklassen IV/IV, entschieden.

    Steuerklasse IV ist auch in der Tat auf meiner jüngsten Lohnsteuerjahresbescheinugung vermerkt.
    Allerdings ist dort in Zeile 6 bzw. 7 ebenfalls vermerkt, dass meine einbehaltene Kirchensteuer zur einen
    Hälfte an meinen eigenen evangelischen Verein (Zeile 6), und zur anderen Hälfte an den meiner Frau
    (Zeile 7) abgeführt wurde.

    * FRAGE 1: Ist die Lohnsteuerjahresbescheinigung damit schon von vornherein fehlerhaft? *

    Denn jetzt passiert nämlich folgendes:
    Wenn ich im Online-ELSTER "getrennte Veranlagung" anklicke, und dann im weiteren Verlauf die
    halbe/halbe aufgeteilte Kirchensteuer - wie ja in der LSJB angegeben - in die entsprechenden Felder
    eintrage, und dann am Ende alles durchrechnen lasse (das funktioniert auch bis hierhin fehlerfrei),
    dann steht in dem Vorberechnungs-PDF ganz oben als erstes folgender Hinweis:

    "EHW Elster-/Steubel-Hinweise
    Obwohl Sie (bzw. Ihr Ehe-/Lebenspartner) nach Ihren Angaben nicht kirchensteuerpflichtig sind,
    haben Sie Lohnkirchensteuer erklärt oder Sie haben bei einer Einzelveranlagung Angaben zur
    Lohnkirchensteuer des Ehe-/Lebenspartners gemacht. Bitte prüfen und ändern Sie ggf. Ihre Angaben."

    Außerdem - und das ist jetzt das eigentlich Ärgerliche - sieht die Steuerberechnungstabelle jetzt
    so aus, dass für meinen eigenen Verein ja vom Prinzip her nur die Hälfte der von mir zu entrichtenden
    evangelischen Kirchensteuer einbehalten wurde, und ich müsste dann jetzt also die andere Hälfte
    an evangelischer Kirchensteuer nachzahlen... (Unterdessen ist von einer Rückerstattung der von
    meinem Lohn ja schon einbehaltenen katholischen Kirchensteuer für meine Frau natürlich keine Rede)

    ICH WÜRDE ALSO UNTERM STRICH ANDERTHALB MAL KIRCHENSTEUER ZAHLEN SOLLEN...

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist, so von wegen im deutschen Grundgesetz
    festgeschriebener Förderung der Ehe usw......

    Gibt es hier jemanden, der sich damit auskennt?
    Habe ich irgendwo im ELSTER vergessen, einen Knopf anzuklicken?

    Oder hätte - wie ich oben schon vermutet habe - die Kirchensteuer für meine Frau bei St.Kl. IV
    von vornherein gar nicht von meinem Lohn abgezogen werden dürfen? Falls dies der Fall ist, wo
    kann ich mich beschweren?

    Bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar.

    #2
    AW: Kirchensteuer (verheiratet, Er: ev, Sie: rk, St.Kl.4, getrennte Veranlagung)

    ... oder Sie haben bei einer Einzelveranlagung Angaben zur Lohnkirchensteuer des Ehe-/Lebenspartners gemacht.
    Die Fehlermeldung ist doch insoweit aussagekräftig.

    Du darfst die einbehaltene Lohnkirchensteuer für die Ehefrau nur im Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung erfassen und zwar in Zeile 12.

    Dort bitte den Gesamtbetrag eintragen, also die auf die Ehefrau entfallenden Beträge aus beiden Lohnsteuerbescheinigungen addieren.

    Auch bei dir musst du nach meiner Meinung die dich betreffenden Gesamtbeträge aus beiden Lohnsteuerbescheinigungen erklären.

    Wie das mein ELSTER funktioniert, musst du selbst austesten. Ich habe dort keinen dafür passenden Steuerfall angelegt.

    Der Arbeitgeber hat nichts falsch gemacht. Die Steuerklassenwahl hat nichts mit der Frage Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kirchensteuer (verheiratet, Er: ev, Sie: rk, St.Kl.4, getrennte Veranlagung)

      Servus! Und danke erstmal für die Info.

      In dem Zusatzangabenformular gibt es eine Nummer 14 mit dem Titel "Kirchensteuer".

      Wenn ich dort den entsprechenden Betrag eingebe, erhalte ich allerdings - nicht
      sofort, sondern erst wieder im Vorberechnungs-PDF - noch eine ganz andere Meldung:


      "AHW Abbruch-Hinweise
      Hauptvordruck: Bei einer Einzelveranlagung nach § 26a EStG wurden Sonderausgaben, außergewöhnliche
      Belastungen oder die Steuerermäßigung nach § 35a EStG des anderen Ehegatten/ Lebenspartners
      berücksichtigt. Es wurde unter den sonstigen Angaben jedoch kein Antrag auf hälftige Verteilung
      gestellt."


      An dieser Stelle sagt mein Hirn dann irgendwann "Tilt!" ...

      Wenn wir hälftige Verteilung wollten, dann würden meine Frau und ich ja III/V fahren.
      Das ist ja grade der Witz an getrennter Veranlagung...

      Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob wir von derselben Sache reden: Ich möchte den
      Kirchensteueranteil für meine Frau ja nicht als Sonderausgabe ABSETZEN, sondern ich
      möchte sie bitteschon KOMPLETT RÜCKERSTATTET bekommen.
      (Oder alternativ eine Anerkennung seitens der Evangelen, dass ihre eine Hälfte nun'mal
      an die Katholen gegangen und damit pfutsch ist...)

      Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das jetzt so 'ne komplizierte Nummer ist.

      Was würde denn passieren, wenn ich die beiden Kirchensteuer-Hälften für mich und
      meine Frau stumpf addiere, und die Summe dann als einzigen Betrag als meine eigene
      Kirchensteuer eintrage? Das Elster-Online-Formular wäre dann doch wohl happy, und
      die Zahlen müssten theoretisch eigentlich auch stimmen. Oder mache ich mich dann
      etwa wegen "Falschangaben" strafbar??

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        #4
        AW: Kirchensteuer (verheiratet, Er: ev, Sie: rk, St.Kl.4, getrennte Veranlagung)

        Was würde denn passieren, wenn ich die beiden Kirchensteuer-Hälften für mich und
        meine Frau stumpf addiere, und die Summe dann als einzigen Betrag als meine eigene
        Kirchensteuer eintrage?
        Vermutlich wird Mein ELSTER damit zufrieden sein, es gibt dort meines Wissens keine Möglichkeit, solche Angaben auf Plausibilität zu prüfen.

        Die Frage ist doch, wie dein Finanzamt bzw. das Kirchensteueramt damit umgeht.

        Warum glaubst du, man müsse bei einer Einzelveranlagung insgesamt deutlich weniger Kirchensteuer bezahlen?

        Bemessungsgrundlage ist die rechnerisch ermittelte Einkommensteuer, ausgehend vom zvE nach Abzug von halben Kinderfreibeträgen.

        Was die Fehlermeldung zur hälftigen Aufteilung angeht, wäre der Antrag auf Seite 20 des Hauptvordrucks zu stellen. Wenn das nicht gewünscht ist, kannst du dir auch das Formular für Steuerberechnung sparen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          AW: Kirchensteuer (verheiratet, Er: ev, Sie: rk, St.Kl.4, getrennte Veranlagung)

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Warum glaubst du, man müsse bei einer Einzelveranlagung insgesamt deutlich weniger Kirchensteuer bezahlen?
          Ääähm, nein. Das ist nicht mein ursprüngliches Problem.
          Das Problem ist, dass die ELSTER-Berechnung die Einbehaltung
          von Kirchensteuer für meine Frau nicht berücksichtigt, und
          stumpf davon ausgeht, ich hätte an Kirchensteuer bisher nur
          die Hälfte gezahlt. Die zweite Hälfte möchte ELSTER mir dann
          halt zusätzlich aufbrummen.

          Wie ich ja im Originalpost schrieb: Ich würde dann unterm
          Strich 1 1/2 mal Kirchensteuer zahlen: Einmal für mich
          voll, und nochmal 'ne Hälfte für meine Frau.

          Und noch interessanter wird es, wenn meine Frau dereinst
          ihre eigene Steuererklärung macht. Die darf dann nämlich
          vermutlich auch für sich selbst voll, und für mich nochmal
          eine Hälfte drauf zahlen. Wir würden also für zwei Personen
          mit 3x Kirchensteuer belastet. Und das kann so schlichtweg
          nicht richtig sein.

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Was die Fehlermeldung zur hälftigen Aufteilung angeht, wäre der Antrag auf Seite 20 des Hauptvordrucks zu stellen.
          Den Knopf habe ich gefunden. Danke!
          Jetzt bekomme ich allerdings wieder die ursprüngliche Fehlermeldung
          von weiter oben...
          Eventuell muss ich dann doch die Tage mal persönlich zum Amt und
          einfach 'mal doof nachfragen...

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            #6
            AW: Kirchensteuer (verheiratet, Er: ev, Sie: rk, St.Kl.4, getrennte Veranlagung)

            Ich kann den Fall nicht auf die Schnelle nachstellen. Ich habe nur Fälle aus Bayern hinterlegt und da gilt der Halbteilungsgrundsatz ohnehin nicht.

            Da müsste ich jetzt erst basteln und dafür habe ich im Moment zu wenig Zeit.

            Ich persönlich würde so einen Steuerfall bevorzugt in ElsterFormular anlegen. Dort lässt sich eine Einzelveranlagung aus einer Zusammenveranlagung heraus erstellen, da sieht man dann besser, wo es hakt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Kirchensteuer (verheiratet, Er: ev, Sie: rk, St.Kl.4, getrennte Veranlagung)

              Ich habe mich jetzt etwas intensiver mit dem Thema der Halbteilung befasst und zwar auf Basis der nachstehend verlinkten Seite:

              https://www.kirchenfinanzen.de/kirch...rschaften.html

              Ich habe jetzt verschiedene Varianten bei Mein ELSTER ausprobiert. Weggebracht habe ich die Fehlermeldung erst, nachdem ich bei der Arbeitslohnerfassung die gesamte Kirchenlohnsteuer

              beim Arbeitnehmer eingetragen hatte. Das ist insoweit logisch, als der Halbteilungsgrundsatz bei der Einzelveranlagung keine Anwendung findet. Erklärt wird das leider nirgends wirklich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Kirchensteuer (verheiratet, Er: ev, Sie: rk, St.Kl.4, getrennte Veranlagung)

                Servus nochmal!
                Und vielen Dank für die detaillierte Auseinandersetzung mit meiner Problematik.
                Ich weiß das auf jeden Fall zu schätzen.

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Weggebracht habe ich die Fehlermeldung erst, nachdem ich bei der Arbeitslohnerfassung die gesamte Kirchenlohnsteuer beim Arbeitnehmer eingetragen hatte. Das ist insoweit logisch, als der Halbteilungsgrundsatz bei der Einzelveranlagung keine Anwendung findet. Erklärt wird das leider nirgends wirklich.
                Das würde für mich so letztenendes auch eigentlich am meisten Sinn machen.
                Die Frage ist nur, ob das dann auch so "richtig" ist... Immerhin hätte sich die
                katholische Kirche damit halt die Hälfte meiner Kirchensteuer angeeignet, und
                wenn ich das richtig sehe, dann ist das bei getrennter Veranlagung vollkommen
                ungerechtfertigt. - Nun geht es mir weniger darum, dass sich die Katholiken
                ebenfalls an meiner Kirchensteuer bedienen - das sollen sie von mir aus gerne
                so machen (und hätte ja auch tatsächlich seine Rechtfertigung, sollten meine
                Frau und ich irgendwann doch noch'mal kirchlich heiraten und uns dazu
                entscheiden, dies in einer katholischen Institution zu tun.) Ich selbst möchte
                im Grunde nur vermeiden, 1 1/2 mal Kirchensteuer zu zahlen, und das ohne in
                irgendwelche Konflikte mit dem Finanzamt zu geraten. :-)

                Ich glaub', wie gesagt, ich muss am Montag doch zumindest 'mal beim Amt
                durchklingeln und einfach doof nachfragen.

                Besten Dank nochmal, und 'nen schönen Abend!

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                  #9
                  AW: Kirchensteuer (verheiratet, Er: ev, Sie: rk, St.Kl.4, getrennte Veranlagung)

                  Das mit der Aneignung glaube ich jetzt nicht. Die Kirchenlohnsteuer ist bekanntlich nichts anderes als eine Steuervorauszahlung und wenn bei der Einkommensteuer nur noch

                  Kirchensteuer für die eigene Kirche festgesetzt wird, weil es bei der Einzelveranlagung keine Halbteilung gibt, dann müssen die Katholiken die einbehaltene Lohnsteuer zurückzahlen.

                  Bei der Ehefrau läuft es dann anders herum.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    AW: Kirchensteuer (verheiratet, Er: ev, Sie: rk, St.Kl.4, getrennte Veranlagung)

                    Servus!

                    Fast vergessen. Ich wollte ja noch über den Ausgang dieser Geschichte berichten...

                    Laut Info von meinem Sachbearbeiter soll in so einem Fall die Kirchensteuer beider
                    Ehegatten schlichtweg zusammen addiert und dann - sowohl auf dem Hauptbogen
                    ("Sonderausgaben") als auch auf Anlage N ("Angaben zum Arbeitslohn") - einfach
                    als Kirchensteuer des Arbeitnehmers aufgeführt werden. Also quasi so, als hätte
                    eine Aufteilung der Kirchensteuer gar nicht stattgefunden, bzw. so. als wäre man
                    gar nicht verheiratet... was bei getrennter Veranlagung ja auch irgendwie Sinn
                    macht.

                    Ich hoffe, diese Auskunft hilft dem/der ein oder anderen, der/die mit einer ähnlichen
                    Problematik zu tun hat.

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                      #11
                      AW: Kirchensteuer (verheiratet, Er: ev, Sie: rk, St.Kl.4, getrennte Veranlagung)

                      ... einfach als Kirchensteuer des Arbeitnehmers aufgeführt werden.
                      Danke für die Rückmeldung!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Danke! Ich beziehe mich auf diesen Fall, der mir auf jeden Fall geholfen hat, durch die Angabe, wie der Sachbearbeiter das sieht.

                        Update-info zur EkSt 2020:
                        Ich habe in der Anlage Sonderausgaben unter Kirchensteuer den kompletten Betrag (Ehemann+Ehefrau zusammen) eingetragen.
                        in der Anlage N Unter Angaben zum Arbeitslohn musste ich in Zeile 9 ebenfalls den vollen summierten Betrag angeben, und nicht in Zeile 10 den Betrag für den konfessionsverschiedenen Ehegatten separat, sonst funktioniert die Berechnung EkSt 2020 nicht korrekt.

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