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Abschreibungen bei Hofverpachtung und Rente

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    Abschreibungen bei Hofverpachtung und Rente

    Hallo zusammen,

    ich habe den landwirtschaftlichen Betrieb meine Eltern gepachtet. Bei meiner letzten Steuererklrung hat mir das Finanzamt mitgeteilt, dass ich keine Abschreibung vornehmen kann, da ich nicht der Käufer der Maschinen sondern nur der Pächter bin

    Kann mein Vater (Rentner) die Abschreibungen weiterhin durchführen? Falls ja, wo werden die Beträge im Formular eingetragen?

    Ist es für meinen Vater möglich die komplette Restsumme der Abschreibungen in der nächsten Steuererklärung auf ein mal abzuschreiben?

    Was würde bei einer Hofübergabe/Überschreibung auf mich mit diesen Posten passieren?

    Könnte ich die Restsummen und die Restlaufzeiten der Afa-Abschreibungen dann übernehmen und nach 2 Jahren Pause einfach weiter abschreiben?

    #2
    AW: Abschreibungen bei Hofverpachtung und Rente

    Wenn die Eltern den Betrieb im Ganzen verpachtet haben, haben sie in doch nicht aufgegeben. Sie führen den Betrieb dann als ruhenden Betrieb fort und erklären weiter Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft.

    Wenn Sie nicht buchführungspflichtig sind, erstellen sie eine EÜR, die dann auch die AfA enthält. Der Gewinn kommt in die Anlage L

    Das hat mit der elektronischen Steuererklärung alles nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Abschreibungen bei Hofverpachtung und Rente

      Hallo Charlie24,

      danke für deine Antwort, leider muss ich nochmals Nachfragen!?!?

      Ich würde jetzt für meine Eltern eine EÜR-Tabelle erstellen,
      in dieser würde jetzt folgende Pos. eintragen:

      Einnahmen:
      -Pacht

      Ausgaben:
      -Brandschutzversicherung
      - Steuer für die beiden Schlepper
      -2x AFA


      Den verbleibenden Gewinn würde ich dann in der Anlage L für das Jahr 2016-2017 und 2017-2018 anteilig eintragen.

      Die Anlage L wäre somit hinfällig da ich in dieser nur die Pachteinnahmen eingetragen habe.

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        #4
        AW: Abschreibungen bei Hofverpachtung und Rente

        Die Grundsteuer A werden die Eltern vermutlich auch noch zahlen müssen?

        Hinfällig ist die Anlage L sicher nicht. Es wird dort eben nur noch der halbe Gewinnanteil aus dem jeweiligen Wirtschaftsjahr in die Zeilen 6 und 7 eingetragen.

        In Zeile 4 kreuzt man § 4 Abs. 3 EStG an.

        Die EÜR muss auf dem amtlichen Formular elektronisch übermittelt werden; eine Tabelle genügt nicht mehr!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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