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Lohnnachzahlung für 2017

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    Lohnnachzahlung für 2017

    Hallo,

    der (Ex)Arbeitgeber meines Mannes hat ihm 2017 Provision vorenthalten, die wir aber 2018 erfolgreich eingeklagt haben.
    Natürlich wurden dann davon noch Steuern abgezogen.
    Wie bzw wo trage ich denn die noch ein? Auf der Lohnabrechnung die wir 2018 erhalten haben, stand 2017 drauf.

    LG

    #2
    AW: Lohnnachzahlung für 2017

    Ihr müsst für das Jahr 2018 dafür eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten und zwar bis Ende Februar 2019. Dort stehen alle Daten drin.

    Steuerrechtlich gehört das zu 2018.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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