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ATZ Aufstockungsbetrag

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    ATZ Aufstockungsbetrag

    Hallo,
    bin seit 2017 in der aktiven Phase der Altersteilzeit und mache mich gerade an die Einkommensteuererklärung 2017 ( :-( ). Ich weiß nicht und konnte es auch nicht herausfinden, in welchem Formular oder welcher Anlage den Altersteilzeit Aufstockungsbetrag (welchen der Arbeitgeber ja in der Lohnsteuerbescheinigung ausweist) einzutragen ist. Und ob überhaupt.
    Kann mir jemand helfen?

    #2
    AW: ATZ Aufstockungsbetrag

    Zitat von SteuFob45# Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bin seit 2017 in der aktiven Phase der Altersteilzeit und mache mich gerade an die Einkommensteuererklärung 2017 ( :-( ). Ich weiß nicht und konnte es auch nicht herausfinden, in welchem Formular oder welcher Anlage den Altersteilzeit Aufstockungsbetrag (welchen der Arbeitgeber ja in der Lohnsteuerbescheinigung ausweist) einzutragen ist. Und ob überhaupt.
    Kann mir jemand helfen?
    Hallo,

    du übernimmst die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend in die Anlage N

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: ATZ Aufstockungsbetrag

      Danke FIGUL,
      Jetzt habe ich es dank Deiner Hilfe gefunden. Vielen herzlichen Dank.
      Bin nämlich "Einkommensteuer Legasteniker" ...

      Erleichterte Grüße

      SteuFob45#

      Kommentar


        #4
        AW: ATZ Aufstockungsbetrag

        du übernimmst die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend in die Anlage N
        Man hätte auch eine konkrete Antwort geben und die Zeile 28 der Anlage N nennen dürfen.

        Er hat es aber selbst herausgefunden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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