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Anlage KAP: Ausländischer Kapitalertrag und Währungsverlust

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    Anlage KAP: Ausländischer Kapitalertrag und Währungsverlust

    Guten Tag zusammen und ein gesundes neues Jahr,

    ich möchte gern meine Steuererklärung für 2015 über "Mein Elster" einreichen (wird langsam mal Zeit... *g*). Dabei verwirrt mich gerade die Anlage KAP zur Angabe von ausländischen Kapitalerträgen. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn mich bitte jemand beim Lösen des Gedankenknotens unterstützen könnte

    Was möchte ich erreichen?
    Ich hatte 2015 Verluste bei einer Währungsspekulation. Ich habe gehört, dass diese mit anderen Gewinnen/Einkünften verrechnet werden können, ggf. auch in einem anderen Jahr (Verlustvortrag?).

    Was genau habe ich gemacht?
    Die Geldanlage lief wie folgt ab:
    1. Kauf von NOK
    2. Erzielen von Kapitalerträgen (Zinsen) in NOK (ca. 1700 NOK bzw. ca. 187 € am Auszahlungstag)
    3. Verkauf der NOK gegen EUR (hierbei kam es durch schlechteren Wechselkurs insgesamt zu einem Verlust)

    Alles in allem habe ich bei der Aktion 484,76 € eingebüßt.

    Alle meine Kapitalerträge (es gab noch inländische) blieben unterhalb des Sparer-Freibetrags von 801 € (auch ohne Anrechnung des Verlusts)

    Meine Fragen
    Ich bin mir leider unsicher, wie ich das nun in der Anlage KAP eintragen muss. Aktuell sieht es so aus:

    Zeile 15: -485 €
    Zeile 17: 485 €

    1. Ist das so korrekt?
    1.1. Ist es korrekt, in Zeile 15 nur das "Gesamtergebnis" anzugeben und zwischenzeitliche Erträge (die durch den Währungsverlust wieder aufgefressen wurden) komplett zu verrechnen?
    1.2. Zeile 17 heißt ja "in 15 enthaltene Verluste". Müsste ich dann hier stattdessen eher 672 € (485+187) eintragen, da mein zwischenzeitlicher Ertrag ja wieder verlustig ging (in den 485 € also schon eingerechnet ist)?
    3. Muss ich den "Verlustvortrag" bzw. die Verrechnung der Verluste irgendwo explizit beantragen (welches Häkchen?) oder passiert das automatisch?
    4. Sollte ich "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" auf der Startseite anhaken, oder hat das damit gar nichts zu tun?


    Ich bedanke mich bereits im Voraus für eure Unterstützung.

    Viele Grüße,
    Aardjon

    PS: Gehört hier zwar nicht hin, aber: Kann es sein, dass Forenbeiträge keine Gleichheitszeichen enthalten dürfen? Ist das Absicht oder ein Fehler?
    Zuletzt geändert von Aardjon; 06.01.2019, 15:21.

    #2
    AW: Anlage KAP: Ausländischer Kapitalertrag und Währungsverlust

    Moin,

    in Zeile 15 ist der Betrag einzutragen, der saldiert über das ganze Jahr erzielt wurde.

    Der Computer im Finanzamt ist so pfiffig, dass er Verluste erkennt und diese mit anderen Gewinnen verrechnet, wenn möglich. Wenn nicht, macht er einen Verlustfeststellungsbescheid automatisch.

    Das Kreuz auf der ersten Seite interessiert nicht wirklich jemanden.

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      #3
      AW: Anlage KAP: Ausländischer Kapitalertrag und Währungsverlust

      Hallo,

      war das sowas wie Tagesgeld?
      Dann gehören die Zinsen in die Anlage KAP (Zeile 15), die Währungsgewinn (oder -verluste) hingegen in die Anlage SO (Spekulationsgeschäfte).

      Außerdem: Selbst wenn es komplett Kapitalerträge wären würde es wohl nichts bringen, du hattest ja auch noch Gewinne und damit würde verrechnet.


      >>>Gehört hier zwar nicht hin, aber: Kann es sein, dass Forenbeiträge keine Gleichheitszeichen enthalten dürfen? Ist das Absicht oder ein Fehler?

      Ein altbekannter Fehler. Es ist nicht nur das Gleichheitszeichen, sondern einige andere Sonderzeichen auch. Und es liegt vermutlich an der Codetabelle des Zeichensatzes.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Anlage KAP: Ausländischer Kapitalertrag und Währungsverlust

        Hallo,

        danke schonmal für die schnellen Reaktionen.

        >>> war das sowas wie Tagesgeld?

        Eher ein Festgeld (BN Bank über weltsparen.de, so ähnlich wie https://banking.weltsparen.de/saving...477952/203.pdf), der NOK-Zinssatz/Ertrag war von vornherein garantiert. Ich habe 10000 € für ein Jahr angelegt und am Ende 10000-485 € wieder ausgezahlt bekommen. Der Währungsumtausch und die Festgeldanlage gehörten also zusammen (zu einem Finanzprodukt), es ist nur auf der Abschlussrechnung getrennt aufgeführt. Möglicherweise rührt meine Verunsicherung einfach daher?

        >>> Dann gehören die Zinsen in die Anlage KAP (Zeile 15), die Währungsgewinn (oder -verluste) hingegen in die Anlage SO (Spekulationsgeschäfte).

        Das heißt, ich lasse die Zeile 17 in KAP einfach frei und trage die Verluste in SO ein (in Zeile 48), richtig?

        >>> Außerdem: Selbst wenn es komplett Kapitalerträge wären würde es wohl nichts bringen, du hattest ja auch noch Gewinne und damit würde verrechnet.

        Was genau meinst du mit "es würde nichts bringen"?

        Erlaubt mir, noch eine weitere Frage zu ergänzen:
        Bin ich in diesem Fall überhaupt zur Abgabe von KAP verpflichtet (bisher bin ich davon ausgegangen)? Da sich ohnehin alles unterhalb von 801€ abspielt, entgeht dem Staat ja keine Steuer, wenn ich das nicht deklariere. Oder?

        Danke und viele Grüße,
        Aardjon

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage KAP: Ausländischer Kapitalertrag und Währungsverlust

          Hallo,

          >>>Der Währungsumtausch und die Festgeldanlage gehörten also zusammen (zu einem Finanzprodukt)

          Nein, ich sehe das als zwei Geschäfte, erstens der Tausch und Rücktausch der Währung, und zweitens das Festgeld; unabhängig davon das es gemeinsam abgerechnet wurde.
          Anders wäre es bei einer Anleihe, die kauft man - umgerechnet - in Euro und verkauft sie auch wieder so.

          Nur meine Einschätzung.


          >>>Das heißt, ich lasse die Zeile 17 in KAP einfach frei und trage die Verluste in SO ein (in Zeile 48), richtig?

          Ja.
          Aber bitte nicht falsch verstehen, auch das mindert die Steuer nicht, es führt nur zu einem speziellen Verlustvortrag (Spekulationsgeschäfte). Und da Spekulationsgewinne eher selten sind wird es wahrscheinlich nie etwas einbringen.


          >>>Was genau meinst du mit "es würde nichts bringen"?

          Deine Gewinne - du hattest ja noch weitere inländische Kapitalerträge erwähnt - würden um 485 Euro gemindert. Erst wenn du dann unter Null rutschen würdest gäbe es einen Verlustvortrag, und dieser würde im nächsten Jahr wieder gegen die Gewinne gerechnet (u.s.w.).
          Es bringt erst etwas wenn du über den Sparer-Pauschbetrag hinaus kommst, und bei nur -485 Euro auch nicht erst in zig Jahren sondern möglichst bald.


          >>>Bin ich in diesem Fall überhaupt zur Abgabe von KAP verpflichtet (bisher bin ich davon ausgegangen)?

          Nein, bist du nicht. Da es aber automatische Meldungen gibt würde ich mindestens formlos mitteilen, dass es geringe Erträge im Ausland gab.
          Die Verluste musst du grundsätzlich nicht angeben.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Anlage KAP: Ausländischer Kapitalertrag und Währungsverlust

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Nein, ich sehe das als zwei Geschäfte, erstens der Tausch und Rücktausch der Währung, und zweitens das Festgeld; unabhängig davon das es gemeinsam abgerechnet wurde.
            So sehe ich es auch. Es wurde zum Startzeitpunkt der Betrag A (in NOK) angelegt, entsprechen Betrag B (in Euro). Zum Ende der Anlage wurde der Betrag A (in NOK) zurückgezahlt, das entsprach dann nur noch Betrag C (in Euro). Die Differenz von C und B ist der Verlust aus der Währungsspekulation, der in Anlage SO einzutragen ist, soweit er wegen der einjährigen Spekulationsfrist überhaupt steuerlich beachtlich ist, und es würde ein Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften festgestellt.

            Zusätzlich floss der Betrag X (in NOK) als Zinsen, der in Euro umzurechnen und als ausländische Kapitalerträge, die nicht der Abgeltungssteuer unterlage, in die Anlage KAP einzutragen ist.

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              #7
              AW: Anlage KAP: Ausländischer Kapitalertrag und Währungsverlust

              Hallo,

              >>>soweit er wegen der einjährigen Spekulationsfrist überhaupt steuerlich beachtlich ist

              Das wollte ich zuerst auch schreiben, bin dann aber daran hängengeblieben das es Zinsen gab.
              In den Fällen verlängert sich die Frist auf 10 Jahre (und die können ja noch nicht vorbei sein, solange gibt es Weltsparen ja noch gar nicht).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Anlage KAP: Ausländischer Kapitalertrag und Währungsverlust

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Das wollte ich zuerst auch schreiben, bin dann aber daran hängengeblieben das es Zinsen gab.
                In den Fällen verlängert sich die Frist auf 10 Jahre
                Das ist zwar ein interessanter Gedanke, aber zumindest das Bayerische Landesamt für Steuern trennt zwischen dem Wirtschaftsgut Kapitalforderung samt den Zinsen darauf und dem Wirtschaftsgut Fremdwährungsguthaben, und sieht daher keine Verlängerung der Spekulationsfrist für den Gewinn oder Verlust aus dem Währungsgeschäft.

                LfSt Bayern, Verfügung v. 10.3.2016, S 2256.1.1 – 6/6 St 32

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                  #9
                  AW: Anlage KAP: Ausländischer Kapitalertrag und Währungsverlust

                  Hallo zusammen,

                  cool, hier kann man ja richtig viel lernen. Klasse

                  Wenn man beide Geschäfte getrennt betrachtet, müsste der einzutragende Verlust dann aber eigentlich 672 € (485 €+187€ bzw. B+X-C) betragen statt nur 485 € (B-C). Oder sehe ich das falsch?
                  (Denn die eingenommenen Zinsen sind ja ebenfalls wieder verloren gegangen, oder anders gesagt ohne die Zinsen wäre C entsprechend geringer gewesen.)

                  Viele Grüße,
                  Aardjon

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                    #10
                    AW: Anlage KAP: Ausländischer Kapitalertrag und Währungsverlust

                    Hallo,

                    >>>Wenn man beide Geschäfte getrennt betrachtet, müsste der einzutragende Verlust dann aber eigentlich 672 € (485 €+187€ bzw. B+X-C) betragen statt nur 485 € (B-C). Oder sehe ich das falsch?

                    Das siehst du schon richtig.
                    Die 187 Euro Zinsen kommen in KAP Zeile 15, und die -672 Euro Währungsverluste in die Anlage SO.


                    >>>aber zumindest das Bayerische Landesamt für Steuern trennt zwischen dem Wirtschaftsgut Kapitalforderung samt den Zinsen darauf und dem Wirtschaftsgut Fremdwährungsguthaben, und sieht daher keine Verlängerung der Spekulationsfrist für den Gewinn oder Verlust aus dem Währungsgeschäft.

                    OK, mag sein das das richtig ist, im Detail hab' ich mich damit nie beschäftigt.
                    Ich ging davon aus, der Gesetzgeber diese verlängerte Frist eingebaut hat um steuerfreie Gewinne durch die Hintertür "Währung" zu verhindern. Aktuell - bei praktisch Null Zinsen ist das vielleicht nicht so gut vorstellbar, aber es könnte ja mal wieder kommen, dass es im Inland 10% Zinsen gibt. Legt man dann sein Geld in einem Land mit beispielsweise nur 2% an und kassiert daneben 8% Währungsgewinn (die Theorie sagt ja, dass Zinsunterschiede durch Währungsänderungen ausgeglichen werden), dann wären eben nur die 2% steuerpflichtig.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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