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Versteuerung bei Auswanderung

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    Versteuerung bei Auswanderung

    Liebes Forum,

    ich bin in 2018 beruflich nach Malta umgezogen. Ich bin lokal angestellt und mein Lebensmittelpunkt (Wohnung etc.) ist ebenfalls in Malta. Mein AG hier ist ansässig. In Deutschland ist soweit alles ausgelöst (Wohnung, Internetvertrag etc.). Mein Arbeitsverhältnis ist gekündigt.

    Seit dem 01.03 beziehe ich Malta mein Gehalt.

    Die Frage ist nun; Wie wird im Grenzjahr versteuert. Meiner Auffassung nach kommt die Anlage N-AUS nicht in Frage da ich meinen Wohnsitz verlegt habe. Ich bin nicht temporär in Malta sondern dauerhaft. Ich bin der Meinung es handelt sich in 2018 nicht um Progressionseinkommen.
    Greift bei der Konstellation nicht die 183 Tage Regelung also keine Besteuerung in Deutschland oder gibt es noch einen anderen Weg?

    Zudem besteht die Frage wie es sch im Grenzjahr mit den Werbungskosten verhält.

    Vielleicht hat jemand einen ähnlichen Fall und kann mir weiterhelfen.

    Vielen Dank

    #2
    AW: Versteuerung bei Auswanderung

    Es gibt bei der Einkommensteuererklärung die Anlage WA-ESt.

    Die sollte für deinen Fall passen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Versteuerung bei Auswanderung

      Vielen Dank. Das hilft mir allerdings nur bedingt weiter.

      Wie verhält es sich mit der Besteuerung? Progressionsvorbehalt, 183 Tage Regelung oder Versteuerung des deutschen Einkommens im Land mit dem Lebensmittelpunkt.

      Gerade der Punkt Progressionsvorbehalt ist von Interesse. Meiner Auffassung trifft dieser nämlich nicht zu da keine temporäre Verlagerung des Lebensmittelpunktes sondern dauerhafte. Sonst wäre die Anlage N-AUS auszufüllen, oder?

      Kommentar


        #4
        AW: Versteuerung bei Auswanderung

        Meiner Auffassung trifft dieser nämlich nicht zu da keine temporäre Verlagerung des Lebensmittelpunktes sondern dauerhafte.
        Die Anlage WA-ESt ist speziell für Fälle des dauerhaften Wegzugs oder Zuzugs gedacht. In deinem Fall: Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht im Laufe des Jahres 2018.

        Wir machen hier keine Steuerberatung und wir prüfen hier auch nicht, ob es in Malta so etwas wie den Progressionsvorbehalt gibt oder was das DBA dazu regelt.

        Du erklärst in deiner deutschen Steuererklärung deine deutschen Einkünfte bis Ende Februar 2018 und gibst deine maltesischen Einkünfte 2018 in der Zeile 6 der Anlage WA-ESt an.

        Einkünfte sind der Bruttolohn nach Abzug der Werbungskosten, die nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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