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Angeben von ausländischen Einkünften

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    Angeben von ausländischen Einkünften

    Hallo zusammen,

    ich bin etwas unsicher mit welchem Formular ich meine ausländischen Einkünfte für das Jahr 2018 angeben soll.
    Vorab, ich hatte einen Saisonvertrag in der Schweiz der von 01.12.2017 bis 13.04.2018 lief. Ebenfalls habe ich mich bei der Gemeinde zur Einwohnerkontrolle gemeldet.

    Mein 2. Frage wäre, ich befinde mich momentan in einer Ausbildung. Ich habe bereits eine rein schulische Ausbildung sowie eine duale Ausbildung absolviert. Dies wäre somit Ausbildung Nr. 3.
    Ich habe diese Ausbildungen nie steuerlich abgesetzt. Kann meine aktuelle Ausbildung steuerlich absetzen?

    Vielen Dank schon mal

    Grüße

    #2
    AW: Angeben von ausländischen Einkünften

    Vorab, ich hatte einen Saisonvertrag in der Schweiz der von 01.12.2017 bis 13.04.2018 lief.
    Hattest du in der Zeit eine Wohnung in Deutschland bzw. hast du dich auch in Deutschland aufgehalten? Danach bestimmen sich die Formulare für die Erklärung der Schweizer Einkünfte.

    Die Kosten einer Zweit- oder Drittausbildung sind Werbungskosten. Mit der elektronischen Steuererklärung hat das aber nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Angeben von ausländischen Einkünften

      Danke für Deine schnelle Antwort.

      Ich habe mich 1 mal pro Monat in Deutschland aufgehalten. Meinen Wohnsitz habe ich in Deutschland nicht abgemeldet.
      Eine Wohnung hatte ich nicht, da ich bei meinen Eltern zu der Zeit gewohnt habe.

      Kommentar


        #4
        AW: Angeben von ausländischen Einkünften

        Zitat von gio Beitrag anzeigen
        Eine Wohnung hatte ich nicht, da ich bei meinen Eltern zu der Zeit gewohnt habe.
        Na jetzt rück schon raus, in welchem Land hast Du gewohnt?

        Kommentar


          #5
          AW: Angeben von ausländischen Einkünften

          In der Schweiz.

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            #6
            AW: Angeben von ausländischen Einkünften

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Na jetzt rück schon raus, in welchem Land hast Du gewohnt?
            Wenn ich seine Antwort richtig verstehe, wurde der Wohnsitz bei den Eltern in Deutschland nicht aufgegeben.

            Grenzgänger war er auch nicht, also bleibt Grenzpendler übrig. Anlage N und Anlage N-Aus sollten passen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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