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Abführung freiw. KV/PV

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    Abführung freiw. KV/PV

    Hallo,

    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung 2018 und komme nicht weiter. Bin freiwillig "gesetzlich" Krankenversichert.

    auf meiner Jahresabrechnung stehen folgende Positionen die ich nicht zuordnen kann im Elsterformular

    RV-Arbeitnehmeranteil .............xz€
    AV-Arbeitnehmeranteil .............xz€
    KV/PV-Arbeitgeberzusch .............xz€
    Abführung freiw. KV/PV .............xz€
    RV-Arbeitgeberanteil .............xz€
    AV-Arbeitgeberanteil .............xz€
    Auszahlungsbetrag .............xz€


    Wo trage ich das ein und wie?

    Wäre für hilfreiche Hinweise sehr dankbar.

    #2
    AW: Abführung freiw. KV/PV

    Hallo Dragos,

    wenn du diese Daten aus der dir vorliegenden Lohnsteuerbescheinigung in der Anlage N einträgst, findest du diese dann automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

    Tschüß

    P.S. im Unterforum Elsterformular bist du besser aufgehoben, da du offensichtlich damit arbeitest.

    Kommentar


      #3
      AW: Abführung freiw. KV/PV

      Bitte geben Sie mir für jede Abkürzung eine entsprechende Zeile an.

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        #4
        AW: Abführung freiw. KV/PV

        Du solltest nicht anhand der Lohnabrechnung arbeiten, sondern anhand Deiner Lohnsteuerbescheinigung, die Dir der Arbeitgeber austeilen wird. Daraus ergibt sich dann Alles und das hat holzgoe auch gemeint. Vor März 2019 gibt es sowieso keine Bescheide, also keinen Stress !
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Abführung freiw. KV/PV

          Wenn du die Lohnsteuerbescheinigung 2018 nicht abwarten willst, was in jedem Fall sinnvoll wäre, dann bei ElsterFormular wie folgt eintragen:

          Anlage N, 1. Lohnsteuerbescheinigung 2018:

          RV-Arbeitnehmeranteil .............xz€: Nr. 23a der Lohnsteuerbescheinigung

          AV-Arbeitnehmeranteil .............xz€: Nr. 27 der Lohnsteuerbescheinigung

          KV/PV-Arbeitgeberzusch .............xz€: Nrn 24a und 24c der Lohnsteuerbescheinigung

          Abführung freiw. KV/PV .............xz€: Nr. 25 und Nr. 26 der Lohnsteuerbescheinigung

          RV-Arbeitgeberanteil .............xz€: Nr. 22a der Lohnsteuerbescheinigung

          AV-Arbeitgeberanteil .............xz€: kein Eintrag

          Auszahlungsbetrag .............xz€: kein Eintrag
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich würde mich dem Anliegen gerne anschließen.

            Ich bin seit dem 01.05.2019 freiwillig gesetzlich krankenversichert und habe in meiner Lohnsteuerbescheinigung, neue Angaben (zuvor immer leer gewesen) in 24 a und 24 c.(Steuerfreier AG-Zuschuss)

            Im Zuge der Steuererklärung frage ich mich nun, ob ich in der Anlage Vorsorgeaufwand noch diesbezüglich Angaben von mir zu machen sind. (Zeile 16/ 18 oder 23/24.?) Ich bin da gerade unsicher.

            Ich vermute ja eigentlich, dass die Angaben in 24a und 24c ausreichend sind, oder?

            Freue mich auf Hilfe.

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              #7
              Ich vermute ja eigentlich, dass die Angaben in 24a und 24c ausreichend sind, oder?
              Bei ElsterFormular musst du nur die Lohnsteuerbescheinigung abtippen, es sei denn, du würdest die Beiträge an die GKV als sog. Selbstzahler

              entrichten. Dann stünde unter den Nummern 25 und 26 kein Wert. Bei sog. Firmenzahlern muss dort der Gesamtbeitrag (AG + AN) stehen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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