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Nebenkosten absetzen bei gemeisamer Veranlagung

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    Nebenkosten absetzen bei gemeisamer Veranlagung

    Hallo,
    meine Ehefrau und ich machen unserer Steuererklärung in gemeinsamer Veranlagung.
    Ich (Ehemann) hatte in 2018 keinerlei Steuerpflichten Einkünfte, sondern nur meine Ehefrau.
    Nun beabsichtigen wir für das letzte Jahr (2018) die Nebenkosten aus unserer Betriebskostenabrechnung entsprechend abzusetzen.
    Wir bewohnen als Mieter eine Genossenschaftswohnung, bei der ich als Mitglied und Hauptmieter geführt werde. Ebenso wird die Miete von mir bezahlt.

    Nun zu meiner Frage: Ist es möglich, dass ich die entsprechenden Angaben über die Nebenkosten bei meiner Ehefrau absetzen kann, obwohl die Miete von meinem Konto bezahlt wird und ich gleichwohl keinerlei steuerpflichtige Einkünfte hatte.



    Vielen Dank für alle sachdienlichen Tipps
    Nordmann223

    #2
    AW: Nebenkosten absetzen bei gemeisamer Veranlagung

    Hallo Nordmann223,

    bei einer gemeinsamen Veranlagung spielt es doch keine Rolle, dann habt ihr eben gegenüber dem Vorjahr ein geringeres steuerpflichtiges Einkommen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Nebenkosten absetzen bei gemeisamer Veranlagung

      Absetzen könnt Ihr ja nicht die Nebenkosten, sondern haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Und die kommen im Hauptbogen auf Seite 3 in einen Bereich rein, in dem es egal ist, wer von Euch Beiden die bezahlt hat.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Nebenkosten absetzen bei gemeisamer Veranlagung

        Vielen Dank! Das hat mir sehr geholfen.

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