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Freibetrag für Versorgungsbezüge

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    Freibetrag für Versorgungsbezüge

    Am 01.06.2017 habe ich das erste Mal Versorgungsbezüge (Pension) erhalten. In der EstEK 2017 in Zeile 13 Anlage N "2017" eingetragen und in Zeile 14 erster Monat "06", letzter Monat "12". Im Bescheid wurde mir nur für einen Monat der Freibetrag (169,- Euro) gewährt. Einspruch eingelegt und den richtigen Freibetrag für 2017 (1.183,- Euro) für die Berechnung erhalten. Habe nun das Formular für die EstEK 2018 in Elster-Online erstellt und die Daten des Vorjahres übernommen. Die Angaben in der Zeile 14 habe ich gelöscht, da ich in 2018 ja keine "unterjährige" Zahlungen erhalten habe. Beim Test der Steuerberechnung wird mir aber wieder nur der Freibetrag für einen Monat angezeigt. Wer macht hier einen Fehler? Mein Elster oder ich?

    #2
    AW: Freibetrag für Versorgungsbezüge

    Was hast du denn als Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag eingetragen? Diese BMG muss ja aus deiner Lohnsteuerbescheinigung ersichtlich sein.

    Grundsätzlich gilt als BMG das 12-fache des ersten Monatsbezugs zuzüglich Einmalzahlungen, auf die bereits bei Versorgungsbeginn ein Rechtsanspruch bestand.

    Wenn diese BMG falsch in deiner Lohnsteuerbescheinigung (Nummer 29) steht, rechnet auch Mein ELSTER falsch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Freibetrag für Versorgungsbezüge

      Ich gehe davon aus dass Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2018 noch nicht haben. Ich schlage Ihnen vor, diese abzuwarten. Dann sehen Sie genau, welche Werte sich geändert haben und wo sie einzutragen sind. Eine Orientierung an einer Datenübernahme aus dem Vorjahr bringt nichts, da sich zu viele Eintragungen geändert haben (jetzt wohl nur noch Pension und keine aktiven Bezüge mehr etc.).

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