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Wie lange rückwirkend Änderungen möglich

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    Wie lange rückwirkend Änderungen möglich

    Wie lange sind An und Ummeldungen bzw. Abmeldungen grundsätzlich möglich

    #2
    AW: Wie lange rückwirkend Änderungen möglich

    Dazu gibt es eine FAQ, den man als AG selber kennen bzw. lesen sollte.

    https://www.elster.de/eportal/helpGl...rbeitgeber_eop
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wie lange rückwirkend Änderungen möglich

      Hallo Uliwe,

      grundsätzlich sollten ja Anmeldungen durch den AG sofort nach Beginn der Beschäftigung erfolgen, damit der AN nach seinen korrekten Daten den Lohn erhält.

      Wenn du als AG einen AN überhaupt nicht abmeldest, wenn er ausgeschieden ist, passiert grundsätzlich nichts, sobald der AN eine neue Beschäftigung hat und der AG meldet als Hauptarbeitgeber an, kriegst du eine Mitteilung, dass du jetzt Nebenarbeitgeber bist, hat aber auf den AN keine nachteiligen Auswirkungen, da er ja überhaupt nicht mehr bei dir beschäftigt ist.

      Die Kulanzfrist innerhalb von sechs Wochen oder Kulanzfrist überschritten, das steht ja alles genau beschrieben in den schon von Charlie24 erwähnten FAQ.

      Tschüß

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        #4
        AW: Wie lange rückwirkend Änderungen möglich

        Danke für den Link. Er war mir seither so nicht bekannt, hatte bereits recherchiert aber nichts gefunden.
        Ich habe das Problem, dass ich immer angenommen habe, wenn ich die Abmeldung gesendet habe, ist die Anmeldung erledigt. Dies ist leider ja nicht der Fall. Es kommt immer eine Info "... bestätigt".
        Nun habe ich einen Mitarbeiter, der eigentlich abgemeldet sein sollte, eben doch nicht abgemeldet bzw. in der Steuerklasse 6. Nun muss ich mal das Problem mit dem FA besprechen

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          #5
          AW: Wie lange rückwirkend Änderungen möglich

          Hallo Uliwe,

          wenn der AN nicht mehr bei dir beschäftigt ist und du ihn noch nicht abgemeldet hast, kannst du das doch jederzeit nachholen.

          Wenn die Abmeldung aus irgendwelchen Gründen nicht klappt, gibt es doch eine Fehlermeldung, die musst du auswerten, woran es liegt. Oft liegt es am falschen Referenzdatum.

          Tschüß

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