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Zinsen und KESt

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    Zinsen und KESt

    Ich weiß nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin. Grundsatzfrage bei den momentanen Guthabenzinsen:
    Ist es richtig, dass bei einer Zinsgutschrift von 0,02€ eine KESt von 0,01€ berechnet werden darf. Kaufmännisch gerundet ist das zwar schon okay, weil 25% von 0,02€ eine KEST von 0,005€ und damit gerundet 0,01€ ergeben. Aber faktisch sind das nicht 25% sondern 50% und ich weiß nicht, ob mein Kreditinstitut da richtig liegt.
    Weiß jemand etwas dazu oder kann einen Hinweis auf Fachliteratur geben.
    Danke!

    #2
    AW: Zinsen und KESt

    Mal beim Kreditinstitut nachfragen.
    Aber lohnt der Aufwand??

    Kommentar


      #3
      AW: Zinsen und KESt

      Ich weiß nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin.
      Nein, das bist du nicht! Das ist ein Forum für Fragen zur elektronischen Steuererklärung -ELSTER-.

      Nach meiner Kenntnis wird bei der Kapitalertragsteuer selbst kaufmännisch auf die zweite Nachkommastelle gerundet, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hingegen werden

      nach der zweiten Nachkommastelle geschnitten, was einer Abrundung gleichkommt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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